Rechtsprechung
   BVerfG, 08.10.2009 - 2 BvR 547/08   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 lit. d EMRK; § 68 StPO; § 247a StPO
    Faires Verfahren; Recht auf unmittelbare und konfrontative Befragung von Belastungszeugen (Fragerecht; anonyme Zeugen; Sperrung; Maßnahmen zum Schutz der Zeugen; Beweiswürdigung).

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht
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  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Verwertung der Aussagen von nicht durch das Gericht selbst vernommenen Zeugen im Strafverfahren

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ausschluss des Fragerechts führt regelmäßig nicht zu einem Beweisverwertungsverbot im Hinblick auf die nicht konfrontierte Aussage

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 08.10.2009, Az.: 2 BvR 547/08 (Verletzung des Konfrontationsrechts bei gesperrten V-Leuten)" von Prof. Dr. Christoph Safferling, original erschienen in: StV 2010, 339 - 342.

Verfahrensgang

  • LG Marburg, 17.08.2007 - 1 KLs 4 Js 8581/06
  • BGH, 20.02.2008 - 2 StR 39/08
  • BVerfG, 08.10.2009 - 2 BvR 547/08

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 16, 275
  • NJW 2010, 925



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 17.03.2010 - 2 StR 397/09  

    Beeinträchtigungen des Konfrontationsrechts durch andere Vertragsstaaten der EMRK

    Der Beschuldigte hat als besondere Ausformung des Grundsatzes der Verfahrensfairness ein Recht, Belastungszeugen unmittelbar zu befragen oder befragen zu lassen; wenn ein Zeuge nur außerhalb der Hauptverhandlung vernommen worden ist, muss dem Beschuldigten dieses Recht zur konfrontativen Befragung entweder bei der Vernehmung oder zu einem späteren Zeitpunkt eingeräumt werden (BVerfG NJW 2010, 925 f.; BGHSt 51, 150, 154).

    Eine Nichtgewährung des Befragungsrechts führt aber nicht ohne weiteres zur Unverwertbarkeit der belastenden Aussage; vielmehr kommt es darauf an, ob das Verfahren in seiner Gesamtheit einschließlich der Art und Weise der Beweiserhebung und -würdigung den Geboten der Verfahrensfairness genügt (BVerfG NJW 2010, 925, 926; BGHSt 46, 93, 95).

    Nicht erforderlich ist, dass diese weiteren Beweisergebnisse schon für sich allein die Verurteilung tragen und die betreffende Zeugenaussage daher nur noch "bestätigenden" Charakter hat (BVerfG NJW 2010, 925, 926 [Rdn. 20]).

    Danach hat der Beschuldigte als besondere Ausformung des Grundsatzes der Verfahrensfairness ein Recht, Belastungszeugen unmittelbar zu befragen oder befragen zu lassen; wenn ein Zeuge nur außerhalb der Hauptverhandlung vernommen worden ist, muss dem Beschuldigten dieses Recht zur konfrontativen Befragung entweder bei der Vernehmung oder zu einem späteren Zeitpunkt eingeräumt werden (BVerfG NJW 2010, 925 f.; BGHSt 51, 150, 154).

    Eine Nichtgewährung des Befragungsrechts führt aber nicht ohne weiteres zur Unverwertbarkeit der belastenden Aussage; vielmehr kommt es darauf an, ob das Verfahren in seiner Gesamtheit einschließlich der Art und Weise der Beweiserhebung und -würdigung den Geboten der Verfahrensfairness genügt (BVerfG NJW 2010, 925, 926; BGHSt 46, 93, 95).

    Nicht erforderlich ist, dass diese weiteren Beweisergebnisse schon für sich allein die Verurteilung tragen und die betreffende Zeugenaussage daher nur noch "bestätigenden" Charakter hat (BVerfG NJW 2010, 925, 926 [Rdn. 20]).

  • BVerwG, 26.08.2010 - 2 B 43.10  

    Bindungswirkung einer in einem vorausgegangenen Strafurteil getroffenen

    Es ist verletzt, wenn das Strafgericht bei der Auslegung und Anwendung des Verfahrensrechts rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben hat (stRspr, vgl. nur BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Oktober 2009 - 2 BvR 547/08 - NJW 2010, 925).
  • BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 8.11  

    Anwendungsvorrang; Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund; Beweismaß; Flüchtling;

    Bei der Aufklärung von Einzelheiten und Hintergründen der betroffenen Veranstaltungen sowie der Rolle des Klägers hat das Berufungsgericht, wenn es auf die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zurückgreift, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verwertung von V-Mann-Aussagen durch Ermittlungsbeamte als sog. Zeugen vom Hörensagen zu beachten (vgl. zuletzt BVerfG, Kammer-Beschluss vom 8. Oktober 2009 - 2 BvR 547/08 - NJW 2010, 925 m.w.N. und grundlegend Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 - BVerfGE 57, 250 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2012 - 1 S 1517/12  
    Die - auch vom Bundesverfassungsgericht grundsätzlich akzeptierte (vgl. BVerfG [Kammer], Beschl. v. 08.10.2009 - 2 BvR 547/08 - BVerfGK 16, 275 m.w.N. = NJW 2010, 925) - Bindung an die Zusicherung der Geheimhaltung entfällt, wenn sich eine strafbare Tatbeteiligung der Vertrauensperson offenbart oder sie sich bei ihrer Tätigkeit für die Strafverfolgungsbehörden strafbar macht.
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