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   BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65   

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https://dejure.org/1965,34
BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65 (https://dejure.org/1965,34)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.1965 - 1 BvR 662/65 (https://dejure.org/1965,34)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 1965 - 1 BvR 662/65 (https://dejure.org/1965,34)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 19, 323
  • NJW 1966, 339
  • DVBl 1966, 110
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.04.1951 - IV ZR 29/51

    Nichtzulassung der Revision in Ehesachen

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65
    Die ursprüngliche Regelung der Zivilprozeßordnung, wonach in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten die Revision gegen Urteile der Oberlandesgerichte als Berufungsgerichte uneingeschränkt zulässig war, hatte zu einer erheblichen Überlastung des Reichsgerichts geführt; eine Beschränkung erschien daher geboten, wenn das Revisionsgericht seiner eigentlichen Aufgabe, der Wahrung der Rechtseinheit und der Fortbildung des Rechts zu dienen, gerecht werden sollte (vgl. BGHZ 2, 16 [17 ff.]).

    Wenn er sich dabei für die Zulassung durch das Berufungsgericht entschied, weil nach seiner Auffassung dieses Gericht den Rechtsstreit ohne weiteres übersehen und daher am ehesten ermessen kann, welche Bedeutung ihm zukommt (vgl. BGHZ 2, 16 [18 f.]), so ist dies verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

  • BVerfG, 02.12.1959 - 1 BvR 469/52

    Entscheidungskompetenz des BVerfG hinsichtlich "Berliner Sachen"

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65
    Die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht befugt ist, im Verfassungsbeschwerdeverfahren verfahrensrechtliche Rügen gegen das Urteil eines oberen Bundesgerichts in einer "Berliner Sache" zu prüfen, kann dahingestellt bleiben, weil die in der Verfassungsbeschwerde vorgetragenen Rügen, die das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof betreffen, offensichtlich unbegründet sind (vgl. BVerfGE 10, 229 [232 f.]).

    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen des Landgerichts Berlin und des Kammergerichts wendet, wäre sie nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unzulässig, weil das Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung solcher Hoheitsakte nicht befugt ist (BVerfGE 1, 70 [73]; 7, 192 [193]; vgl. auch BVerfGE 10, 229 [231 ff.]).

  • BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65
    Durch die auf ein solches Rechtsmittel ergehende Entscheidung wird aber die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht erneut in Lauf gesetzt (BVerfGE 5, 17 [19]; 16, 1 [3]).
  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65
    Für die Differenzierung zwischen vermögensrechtlichen und nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten lassen sich sachlich einleuchtende Gründe finden, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 3 Abs. 1 GG ausreichen, um einen Verfassungsverstoß zu verneinen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 9, 201 [206]; 12, 341 [348]; 18, 38 [46]; 18, 121 [124]).
  • BVerfG, 25.10.1951 - 1 BvR 24/51

    Grundrechtsgeltung in Berlin

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65
    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen des Landgerichts Berlin und des Kammergerichts wendet, wäre sie nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unzulässig, weil das Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung solcher Hoheitsakte nicht befugt ist (BVerfGE 1, 70 [73]; 7, 192 [193]; vgl. auch BVerfGE 10, 229 [231 ff.]).
  • BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60

    Spinnweber-Zusatzsteuer

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65
    Für die Differenzierung zwischen vermögensrechtlichen und nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten lassen sich sachlich einleuchtende Gründe finden, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 3 Abs. 1 GG ausreichen, um einen Verfassungsverstoß zu verneinen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 9, 201 [206]; 12, 341 [348]; 18, 38 [46]; 18, 121 [124]).
  • BGH, 05.07.1951 - III ZR 75/50

    Unwirksame Zulassung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65
    Denn dieses Verfahren läßt sich damit rechtfertigen, daß ohne eine solche Prüfung der mit der Regelung des § 546 ZPO verfolgte Zweck einer Entlastung des Revisionsgerichts teilweise vereitelt werden könnte (vgl. BGHZ 2, 396 [398 ff.] und in ZZP 73, 285 [288]).
  • BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59

    Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65
    Für die Differenzierung zwischen vermögensrechtlichen und nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten lassen sich sachlich einleuchtende Gründe finden, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 3 Abs. 1 GG ausreichen, um einen Verfassungsverstoß zu verneinen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 9, 201 [206]; 12, 341 [348]; 18, 38 [46]; 18, 121 [124]).
  • BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 207/56

    Überprüfung von Entscheidungen Berliner Gerichte

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65
    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen des Landgerichts Berlin und des Kammergerichts wendet, wäre sie nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unzulässig, weil das Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung solcher Hoheitsakte nicht befugt ist (BVerfGE 1, 70 [73]; 7, 192 [193]; vgl. auch BVerfGE 10, 229 [231 ff.]).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65
    Durch die auf ein solches Rechtsmittel ergehende Entscheidung wird aber die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht erneut in Lauf gesetzt (BVerfGE 5, 17 [19]; 16, 1 [3]).
  • BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51

    Ärztliches Berufsgericht

  • BVerfG, 10.06.1958 - 2 BvF 1/56

    Zuständigkeit des BVerwG

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 39/56

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versorgungsansprüche scheinehelicher Kinder von

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Dies sei ebenso zu bejahen wie bei einer entsprechenden Regelung, die der Gesetzgeber seinerseits im Rahmen der ihm zustehenden weitgehenden Freiheit in der Ausgestaltung des Revisionszugangs habe treffen können (BVerfGE 19, 323 [328]).
  • BVerfG, 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

    Die Anhörungsrüge des Beschwerdeführers (§ 152a VwGO), die der Verwaltungsgerichtshof zum Anlass für eingehende ergänzende Ausführungen nahm, war nicht offensichtlich aussichtslos und konnte daher die Verfassungsbeschwerdefrist offenhalten (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 16, 1 ; 19, 323 ).
  • BVerfG, 26.09.2016 - 1 BvR 1326/15

    § 19 Abs. 3 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) verstößt gegen

    Dessen Interessen können im vorliegenden Verfahren nicht verfolgt werden, insbesondere ist eine Prozessstandschaft im Verfassungsbeschwerdeverfahren grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerfGE 2, 292 ; 10, 134 ; 11, 30 ; 19, 323 ; 56, 296 ; 77, 263 ; 79, 1 ).
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