Rechtsprechung
| BVerfG, 09.01.2006 - 2 BvR 443/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- AG Zahngesundheit (Kurzmitteilung und Volltext)
Recht auf Einsicht in Krankenunterlagen
- NWB SteuerXpert START
GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 103 Abs. 1
- psychiatrie.de
(Volltext und Kurzanmerkung)
Art. 2 Abs. 1 IVm Art. 1 Abs. 1 GG
Akteneinsichtsrecht im Maßregelvollzug - psychiatrie-verlag.de
, S. 44
Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG
Akteneinsichtsrecht im Maßregelvollzug - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen die Verweigerung der Einsicht in seine Krankenunterlagen
- 123recht.net (Pressemeldung, 24.1.2006)
Verfassungsrichter stärken Häftlinge in psychiatrischen Kliniken // Bedeutung der Akteneinsicht im "Maßregelvollzug" betont
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen Verweigerung der Einsicht in seine Krankenunterlagen
- advogarant.de (Kurzinformation)
Einsichtnahmerecht durch Patienten im Maßregelvollzug
- ra-staudte.de (Kurzinformation)
Einsicht der Krankenunterlagen im Maßregelvollzug; Arzthaftungsrecht, Medizinrecht
- aerzteblatt.de (Rechtsprechungsübersicht)
Ärztliche Dokumentationspflichten: Das Ende der Fahnenstange
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Erfolgreiche VB eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen die Verweigerung der Einsicht in seine Krankenunterlagen
Besprechungen u.ä. (3)
- WEKA Datenschutz (Entscheidungsbesprechung)
Recht eines Straftäters auf Einsicht in Krankenunterlagen
- psychiatrie.de
(Volltext und Kurzanmerkung)
Art. 2 Abs. 1 IVm Art. 1 Abs. 1 GG
Akteneinsichtsrecht im Maßregelvollzug - aerzteblatt.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Krankenunterlagen: Wer darf Einsicht nehmen?
Sonstiges (2)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 09.01.2006, Az.: 2 BvR 443/02 (Einsicht in Krankenunterlagen bei Unterbringung)" von RAin Christa Peter, original erschienen in: StV 2007, 425 - 426.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 9.1.2006, Az.: 2 BvR 443/02 (Zum Recht auf Einsicht in Krankenunterlagen)" von Dr. Matthias Klatt, original erschienen in: JZ 2007, 95 - 98.
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 24.07.2001 - 7 StVK 108/01
- OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 2 Ws 234/01
- BVerfG, 09.01.2006 - 2 BvR 443/02
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGK 7, 168
- NJW 2006, 1116
- StV 2007, 421
- NVwZ 2006, 816 (Ls.)
Wird zitiert von ... (24)
- OLG Karlsruhe, 26.03.2007 - 2 Ws 322/06 Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2006, 1116) steht dem Maßregelpatienten - unabhängig von der verfassungsgerichtlich noch nicht geklärten Frage, ob das nur auf gesetzlicher Grundlage einschränkbare Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1 ff.) auch einen Anspruch auf Zugang zu über die eigene Person gespeicherten bzw. Dritten bekannten, die eigene Person betreffenden Daten enthält - ein aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitetes Recht auf - auch informationsbezogene - Selbstbestimmung und personale Würde zu.
Somit kommt dem Einsichtsrecht, das damit auch die Grundrechte der Art. 2 Abs. 2 S. 2 und 19 Abs. 4 GG betreffende gerichtliche Entscheidungen tangiert, ein hoher Stellenwert im Rahmen der geforderten Abwägung zu, so dass Einschränkungen nur wegen gewichtiger gegenläufiger Belange erfolgen dürfen (BVerfG NJW 2006, 1116, 1118 f.).
Zwar können zu erwartende ungünstige Rückwirkungen der Eröffnung des Informationszugangs grundsätzlich geeignet sein, Beschränkungen zu rechtfertigen (BVerfG NJW 2006, 1116, 1120).
Diesen Hinweisen ist zu entnehmen, dass das Zentrum für Psychiatrie Nordbaden einerseits vermeiden möchte, dass bei einer Akteneinsicht dem Patienten -insbesondere vorläufige - differenzialdiagnostische Überlegungen sowie subjektive und situationsabhängige Wertungen des Therapiegeschehens zur Kenntnis gelangen, dass es aber andererseits möglich erscheint, die entsprechenden Vermerke den Aufzeichnungen des Behandlers vorzubehalten (vgl. BVerfG NJW 2006, 1116, 1120).
Insbesondere kann er hier offenlassen, ob sich diese Einschätzung - wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert - auf konkrete und substantiiert vorgetragene Anhaltspunkte stützen kann oder nur eine allgemein gehaltene Befürchtung, die eine Beschränkung des Informationsrechts nicht zu rechtfertigen geeignet ist, darstellt (vgl. BVerfG NJW 2006, 1116, 1121).
Dabei kann die verfassungsrechtlich bislang nicht geklärte Frage, ob die persönlichen Daten eines öffentlich Bediensteten - zu denen auch die Angestellten eines psychiatrischen Krankenhauses zählen, die im Maßregelvollzug öffentliche Aufgaben erfüllen -, die im Zusammenhang mit Dienstgeschäften erhoben werden, überhaupt dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung unterfallen (vgl. BVerfG NJW 2006, 1116, 1119 f.).
Hinzu kommt, dass - worauf bereits das Bundesverfassungsgericht hingewiesen hat (BVerfG NJW 2006, 1116, 1119) - die Daten von ihrer Funktion her durchaus auch auf die Kenntnisnahme durch Dritte - nachbehandelnde Therapeuten, externe Gutachter, Aufsichtsbehörden - angelegt sind und dass die Eintragungen vom Behandelnden selbst vorgenommen werden, so dass er abschätzen kann, wem welches Wissens über seine Person vermittelt werden kann (vgl. BVerfGE 65, 1, 43).
Ist damit ein Eintrag, der Rückschlüsse auf die Persönlichkeit des Behandelnden erlaubt, zwar nicht dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung zuzurechnen, so kann seine Kenntnisnahme doch das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG berühren, das mit dem Informationsinteresse des Maßregelpatienten abzuwägen ist (vgl. BVerfG NJW 2006, 1116, 1119 f.).
- BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R
Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer - …
Vielmehr muss der Einzelne solche Beschränkungen seines Rechts hinnehmen, die durch überwiegende Allgemeininteressen gerechtfertigt sind; diese Beschränkungen bedürfen jedoch einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage (stRspr des BVerfG, vgl BVerfGE 65, 1, 43 f; BVerfGE 115, 320, 345; BVerfG SozR 4-1300 § 25 Nr. 1 RdNr 20; zuletzt BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25.2.2008, 1 BvR 3255/07- juris RdNr 21 = NJW 2008, 1435 f;… s auch BSGE 59, 172, 181 = SozR 2200 § 368 Nr. 9 S 39). - BGH, 23.03.2010 - VI ZR 327/08
Versicherungsrecht - Anspruch der Krankenkasse auf Pflegedokumentation
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Bundesverfassungsgerichts hat der Patient gegenüber Arzt und Krankenhaus auch außerhalb eines Rechtsstreits als Ausfluss seines Rechts auf Selbstbestimmung und personale Würde grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen, ohne dafür ein besonderes rechtliches Interesse darlegen zu müssen (vgl. Senat, BGHZ 85, 327, 332; 106, 146, 148; Urteil vom 31. Mai 1983 - VI ZR 259/81 - VersR 1983, 834, 835; BVerfG NJW 1999, 1777; 2006, 1116, 1117).In diesem Zusammenhang ist bei der Einsicht in eine Pflegedokumentation das Grundrecht des Heimbewohners auf informationelle Selbstbestimmung zu beachten, das die Befugnis des Einzelnen gewährleistet, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten grundsätzlich selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1, 43; 78, 77, 84; 80, 367, 373; BVerfG NJW 2006, 1116, 1117), also auch die Freiheit, persönliche Daten zu offenbaren (vgl. BVerfG VersR 2006, 1669, 1671).
Auch bei der Prüfung einer analogen Anwendung des § 294a SGB V ist das Grundrecht des Heimbewohners auf informationelle Selbstbestimmung zu beachten, das die Befugnis des Einzelnen gewährleistet, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten grundsätzlich selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1, 43; 78, 77, 84; 80, 367, 373; BVerfG NJW 2006, 1116, 1117).
- BGH, 23.03.2010 - VI ZR 249/08
Versicherungsrecht - Anspruch des Versicherers auf Einsicht in Dokumentation
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats und des Bundesverfassungsgerichts hat der Patient gegenüber Arzt und Krankenhaus auch außerhalb eines Rechtsstreits als Ausfluss seines Rechts auf Selbstbestimmung und personale Würde grundsätzlich einen Anspruch auf Einsicht in die ihn betreffenden Krankenunterlagen, ohne dafür ein besonderes rechtliches Interesse darlegen zu müssen (vgl. Senat, BGHZ 85, 327, 332; 106, 146, 148; Urteil vom 31. Mai 1983 - VI ZR 259/81 - VersR 1983, 834, 835; BVerfG NJW 1999, 1777; 2006, 1116, 1117).In diesem Zusammenhang ist bei der Einsicht in eine Pflegedokumentation das Grundrecht des Heimbewohners auf informationelle Selbstbestimmung zu beachten, das die Befugnis des Einzelnen gewährleistet, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten grundsätzlich selbst zu bestimmen (vgl. BVerfGE 65, 1, 43; 78, 77, 84; 80, 367, 373; BVerfG NJW 2006, 1116, 1117), also auch die Freiheit, persönliche Daten zu offenbaren (vgl. BVerfG VersR 2006, 1669, 1671).
- AG Hamburg, 12.06.2006 - 644 C 618/05 Bochum 1979, S. 132 ff. jew. m.w.Nachw.; weitergehend BVerfG, Beschl. v. 16.9.1998 - 1 BvR 1130/98, NJW 1999, 1777; Hinne,.NJW 2005, 2270, 2272 f.; offenlassend BVerfG, Beschl. v. 9.1.2006 - 2 BvR 443/02, NJW 2006, 1116, 1117 ff.).
Bochum 1979, S. 185 ff.; ferner BVerfG, Beschl. v. 9.1.2006 - 2 BvR 443/02, NJW 2006, 1116, 1117 ff. [Selbstbestimmungsrecht des Patienten]; BVerfG, Beschl. v. 16.9.1998 -1 BvR 1130/98, NJW 1999, 1777; Hinne, NJW 2005, 2270,2272 f.).
jedenfalls aber bei Krankenunterlagen schon aufgrund des Selbstbestimmungsrechts des Patienten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9.1.2006 - 2 BvR 443/02, NJW 2006, 1116, 1117 ff.).
und dürfte daher nur in engen Ausnahmefallen mit einem nicht zumutbaren Aufwand für den Arzt verbunden sein (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 9.1.2006 - 2 BvR 443/02, NJW 2006, 1116, 1121 sub H. 2. b. ee. [54]).
- BVerwG, 28.11.2007 - 6 A 2.07
Bundesnachrichtendienst; Daten; Dateien; Akten; Auskunftsanspruch; …
Anerkannt ist jedoch, dass auch fehlender Zugang zum Wissen Dritter über die eigene Person die von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte individuelle Selbstbestimmung berühren kann (vgl. BVerfG…, Urteil vom 19. Dezember 1983 a.a.O. S. 43) und dass daher das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung seinem Träger auch Rechtspositionen verschafft, die den Zugang zu den über ihn gespeicherten persönlichen Daten betreffen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Januar 2006 - 2 BvR 443/02 - NJW 2006, 1116 Rn. 21 ff.). - BGH, 10.04.2007 - I ZB 15/06
MOON
Der Einzelne muss Beschränkungen seines Rechts im überwiegenden Allgemeininteresse, auf gesetzlicher Grundlage und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots hinnehmen (BVerfGE 65, 1, 44; 78, 77, 85; BVerfG NJW 2006, 1116, 1117). - BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 67/06
Akteneinsicht Dritter im Strafverfahren (Berücksichtigung schutzwürdiger Belange …
Die Auskunft erteilende oder Akteneinsicht gewährende Stelle hat daher die schutzwürdigen Interessen dieser Personen gegen das Informationsinteresse abzuwägen und den Zugang zu den Daten gegebenenfalls angemessen zu beschränken (…vgl. Einstweilige Anordnung der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2002 - 2 BvR 742/02 -, wistra 2002, S. 335;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. September 2002 - 2 BvR 742/02 -, NJW 2003, S. 501; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Januar 2006 - 2 BvR 443/02 -, juris). - KG, 04.12.2006 - 5 Ws 102/06
Strafvollzug: Recht des Strafgefangenen auf Einsicht in ein …
Er widerspricht ferner dem nach seinem Erlaß bekanntgewordenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Januar 2006 - 2 BvR 443/02 - (NJW 2006, 1116).Bei einer Versagung der Einsicht in die Krankenunterlagen ist in einem solchen Fall das Selbstbestimmungsrecht wesentlich intensiver berührt, als wenn sich der Betroffene aus einem Behandlungsverhältnis löst und allein hierdurch sein Selbstbestimmungsrecht ausübt (vgl. BVerfG NJW 2006, 1116, 1118 für einen im Maßregelvollzug Untergebrachten).
- OLG Koblenz, 20.10.2008 - 2 Ws 448/08
1. Der Untersuchungsgefangene hat in entsprechender Anwendung des § 185 …
Dies gilt insbesondere auch für den im Maßregelvollzug untergebrachten Verurteilten (BVerfG NJW 2006, 1116) und den in Untersuchungshaft befindlichen Gefangenen (OLG Brandenburg StraFo 2008, 69).Der Senat braucht vorliegend deshalb auch nicht darüber zu entscheiden, ob die Beschränkung der Einsicht in die objektivierbaren Befunde zulässig ist, oder eine Abwägung im Einzelfall (vgl. BVerfG NJW 1999, 1777) erforderlich wird und eine pauschale Beschränkung nicht möglich ist (vgl. BVerfG NJW 2006, 1116 = StV 2007, 421 = JZ 2007, 91 mit Anm. Klatt betreffend die gesetzlich nicht geregelte Akteneinsicht im Maßregelvollzug).
- OLG München, 06.09.2012 - 14 U 4805/11
Private Krankenversicherung: Anspruch auf Vorlage einer Kopie aus der …
- VGH Bayern, 24.01.2011 - 12 C 10.2834
Jugendhilferecht/Sozialverwaltungsverfahrensrecht
- KG, 09.05.2006 - 5 Ws 232/06
Strafvollzug: Herausgabe von Röntgenbilder an den Gefangenen
- KG, 05.09.2007 - 5 Ws 700/06
Strafvollzug: Recht eines Gefangenen auf Einsicht in seine Gefangenenpersonal- …
- VerfGH Bayern, 26.05.2011 - 45-VI-10
Herausgabe von Krankenunterlagen
- LG Dortmund, 21.05.2008 - 2 O 400/07
Anspruch auf Aushändigung des Gutachtens an den VN
- OLG Brandenburg, 12.02.2008 - 2 VAs 7/07
Untersuchungshaft: Anspruch auf Einsicht in die Krankenakte; Untersuchungshaft: …
- LG Bonn, 02.09.2009 - 5 S 19/09
- OLG Hamm, 05.04.2011 - 26 U 192/10
Umfang des Rechts auf Einsicht in Krankenunterlagen
- LG Landau/Pfalz, 10.05.2006 - 2 StVK 60/06
- LG Bielefeld, 27.08.2008 - 22 S 49/08
- LG Münster, 16.08.2007 - 11 S 1/07
- LG Landau/Pfalz, 10.05.2006 - 2 StVK 60/66
- KG, 14.01.2010 - 2 Ws 511/09
Akteneinsicht im Strafvollzug; Informationsrecht; Aktenauskunft (rechtliches …
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