Rechtsprechung
   BVerfG, 09.02.1995 - 2 BvQ 6/95   

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine einstweilige Anordnung zur Vorlage der jährlichen Prüfungsberichte des Landesrechnungshofes in Thüringen

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 92, 130
  • NJ 1995, 477
  • NVwZ 1995, 1095 (Ls.)



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)  

  • BVerfG, 07.09.2011 - 2 BvR 987/10  

    Verfassungsbeschwerden gegen Maßnahmen zur Griechenland-Hilfe und zum

    Diese besondere Stellung findet auch darin Ausdruck, dass Bundestag und Bundesrat berechtigt und verpflichtet sind, nach Art. 114 GG den Haushaltsvollzug der Bundesregierung zu kontrollieren (vgl. BVerfGE 45, 1 [32]; 92, 130 [137]).
  • BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11  

    Rechtsstellung der Abgeordneten bei der Wahrnehmung der haushaltspolitischen

    Dessen besondere Stellung findet auch darin Ausdruck, dass Bundestag und Bundesrat nach Art. 114 GG berechtigt und verpflichtet sind, den Haushaltsvollzug der Bundesregierung zu kontrollieren (vgl. BVerfGE 45, 1 [32]; 92, 130 [137]; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 7. September 2011, a. a. O., S. 2946 [2950], Rn. 122).
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00  

    Partei wollte Infos im Vorfeld des Verbotsantrags: NPD: Verfassungsgericht lehnt

    Eine einstweilige Anordnung darf jedoch dann nicht ergehen, wenn sich das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweisen würde (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 92, 130 ).
mehr
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.10.2012 - VerfGH 12/11  

    SPD und Grüne in NRW legten Etatentwurf 2012 zu spät vor // Linke mit Organklage

    Der Vorrang des Haushaltsgesetzgebers gegenüber der Exekutive (vgl. dazu BVerfGE 66, 26, 38; 92, 130, 137) wäre nur unzureichend gesichert, wenn es dem politischen Ermessen der am Haushaltsaufstellungsverfahren beteiligten Verfassungsorgane überlassen bliebe, ob sie das Vorherigkeits-gebot einhalten oder nicht.
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 2185/04  

    Einstweilige Anordnung gegen Verpflichtung zur Erhebung von Gewerbesteuer

    Für eine Sicherung der Hauptsacheentscheidung zu Gunsten des Antragstellers besteht dann kein Anlass (vgl. BVerfGE 88, 173 ; 89, 38 ; 92, 130 ; 103, 41 ; 104, 23 ).
  • VerfGH Sachsen, 23.04.2008 - 87-I-06  

    Sächsischer Landtag in Informationsrechten verletzt

    Damit er diese Funktionen sachgerecht erfüllen kann, dürfen ihm grundsätzlich diejenigen Informationen nicht vorenthalten werden, die ihm eine sachverständige Beurteilung des Haushaltsplanentwurfs ermöglichen (vgl. BVerfGE 70, 324 [355]; 92, 130 [137]; 110, 199 [225]; Siekmann in: Sachs, a.a.O., Art. 110 GG Rn. 77).

    Durch die Anerkennung einer umfassenden Informationspflicht der Staatsregierung sollen der Landtag ­ mithin auch die Fraktionen und einzelne Abgeordnete ­ in die Lage versetzt werden, den Entwurf des Haushaltsplans und die hierzu geschäftsordnungsmäßig eingebrachten Änderungsanträge sachgerecht zu bewerten und eigene Vorstellungen über die Verwendungsmöglichkeiten der Haushaltsmittel zu entwickeln (vgl. BVerfGE 70, 324 [356]; 92, 130 [137]; siehe auch BVerfGE 45, 1 [38]; 66, 26 [38]).

  • VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 217/04  

    Organstreitverfahren: Verletzung von Art 86 Abs 3 S 2 Verf BE durch Unterlassen

    Nicht der einzelne Abgeordnete, sondern das Parlament als Ganzes im Sinne der Gesamtheit seiner Mitglieder übt als Verfassungsorgan die vom Volk ausgehende Staatsgewalt aus (vgl. BVerfGE 90, 286 ; 92, 130 m. w. N.).

    Dieses Recht auf Mitwirkung an der Arbeit des Parlaments, das insbesondere auch die Behandlung des Haushaltsplans umfasst, begründet - soweit nicht sein Fragerecht betroffen ist - jedoch ein unmittelbares Rechtsverhältnis nur zwischen dem einzelnen Abgeordneten und dem Parlament, nicht zwischen den Abgeordneten und anderen Verfassungsorganen (vgl. BVerfGE 92, 130 m. w. N.).

    Dieses gehört zu dem traditionellen Kern der Abgeordnetenrechte und ist darauf gerichtet, dem einzelnen Abgeordneten die für seine Tätigkeit erforderlichen Informationen auf rasche und zuverlässige Weise zu verschaffen (vgl. für das Bundesrecht: BVerfGE 57, 1 ; 70, 324 ; 92, 130 ; VerfGH NW, NVwZ 1994, 678 f.; Driehaus, a. a. O., Art. 38 Rn. 15; Korbmacher, in: Driehaus [Hrsg.], a. a. O., Art. 45 Rn. 2; Trute, in: v. Münch/Kunig [Hrsg.], Grundgesetz-Kommentar, Bd. 2, 5. Aufl. 2001, Art. 38 Rn. 92).

  • BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvQ 23/10  

    Bayerisches Rauchverbot auch in Shisha-Bars nicht verfassungswidrig

    Eine einstweilige Anordnung darf jedoch nicht ergehen, wenn sich das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren als unzulässig oder als offensichtlich unbegründet erweisen würde (vgl. BVerfGE 92, 130 [133]; 103, 41 [42]).
  • BVerfG, 12.06.2002 - 1 BvQ 19/02  

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung gegen die Aufhebung der Singularzulassung

    Ist - wie hier - ein Verfahren zur Hauptsache noch nicht anhängig, kommt der Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht, wenn sich das in der Hauptsache zu verfolgende Begehren als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweisen würde (vgl. BVerfGE 92, 130 ; 103, 41 ).
  • BVerfG, 02.09.2005 - 2 BvQ 25/05  

    Keine einstweilige Anordnung gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

    1. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall - auch schon vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 92, 130 [133]; stRspr) - einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.12.2011 - VerfGH 11/10  

    Finanz- und Innenminister haben Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs betreffend

  • VerfG Brandenburg, 20.11.1997 - VfGBbg 12/97  

    Verweigerte Vorlage der Prüfungsmitteilung iSv HO BB § 96 an Landtagsabgeordneten

  • VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 200/03  

    Zulässigkeit eines Wiederholungsantrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 231/03  

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung aufschiebbarer

  • VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 226/03  

    Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform

  • VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 214/03  

    Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform

  • BVerfG, 31.03.1999 - 2 BvQ 5/99  

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung bei Feststehen der Unbegründehteit der

  • BVerfG, 15.07.2004 - 2 BvQ 26/04  
  • VerfG Brandenburg, 18.10.2001 - VfGBbg 47/01  
  • BVerfG, 19.12.2003 - 2 BvQ 68/03  
  • LVerfG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2008 - VerfGH 7/07  
  • VerfG Brandenburg, 27.07.2000 - VfGBbg 28/00  
  • VerfG Brandenburg, 18.10.2001 - VfGBbg 46/01  
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht