Rechtsprechung
| BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83 |
Volltextveröffentlichungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im Abwesenheitsverfahren
Kurzfassungen/Presse (3)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 04.02.1983 - 2 Ausl 54/82
- BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 63, 332
- NJW 1983, 1726
Wird zitiert von ... (101)
- BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 26/04
Auslieferung nach Italien
Eine Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten ergangenen Strafurteils ist von Verfassungs wegen unzulässig, sofern der Verfolgte weder über die Tatsache der Durchführung und des Abschlusses des betreffenden Verfahrens in irgendeiner Weise unterrichtet war noch ihm eine tatsächlich wirksame Möglichkeit eröffnet ist, sich nach Erlangung dieser Kenntnis nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen (vgl. BVerfGE 63, 332, 338).Hierzu kann zumal Anlass bestehen, wenn ein ausländisches Strafurteil, zu dessen Vollstreckung ausgeliefert werden soll, in Abwesenheit des Verfolgten ergangen ist (vgl. BVerfGE 59, 280, 282 ff.; 63, 332, 337).
Das zwingende Gebot, dass der Beschuldigte im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten, angemessenen Regeln die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muss, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen, gehört zum unverzichtbaren Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung, wie auch zum völkerrechtlichen Mindeststandard, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des in der Bundesrepublik Deutschland innerstaatlich geltenden Rechts bildet (vgl. BVerfGE 63, 332, 338).
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 63, 332).
Hierzu kann zumal Anlass bestehen, wenn ein ausländisches Strafurteil, zu dessen Vollstreckung ausgeliefert werden soll, in Abwesenheit des Verfolgten ergangen ist (vgl. BVerfGE 59, 280 ; 63, 332 m.w.N.).
Nach deutschem Verfassungsrecht gehört es zu den elementaren Anforderungen des Rechtsstaats, die insbesondere im Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht (Art. 103 Abs. 1 GG) Ausprägung gefunden haben, dass niemand zum bloßen Gegenstand eines ihn betreffenden staatlichen Verfahrens gemacht werden darf; auch die Menschenwürde des Einzelnen (Art. 1 Abs. 1 GG) wäre durch ein solches staatliches Handeln verletzt (vgl. BVerfGE 7, 53 ; 7, 275 ; 9, 89 ; 39, 156 ; 46, 202 ; 55, 1 ; 63, 332 ).
Daraus ergibt sich insbesondere für das Strafverfahren, das zu den schwersten in allen Rechtsordnungen überhaupt vorgesehenen Eingriffen in die persönliche Freiheit des Einzelnen führen kann, das zwingende Gebot, dass der Beschuldigte im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten, angemessenen Regeln die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muss, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen (vgl. BVerfGE 41, 246 ; 46, 202 ; 54, 100 ; 63, 332 ).
Der wesentliche Kern dieser Gewährleistungen gehört von Verfassungs wegen zum unverzichtbaren Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung, wie auch zum völkerrechtlichen Mindeststandard, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des in der Bundesrepublik Deutschland innerstaatlich geltenden Rechts bildet (vgl. BVerfGE 63, 332 ).
Eine Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten ergangenen Strafurteils ist bei Anlegung dieser Maßstäbe von Verfassungs wegen unzulässig, sofern der Verfolgte weder über die Tatsache der Durchführung und des Abschlusses des betreffenden Verfahrens in irgendeiner Weise unterrichtet war noch ihm eine tatsächlich wirksame Möglichkeit eröffnet ist, sich nach Erlangung dieser Kenntnis nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen (vgl. BVerfGE 63, 332 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 1991, a.a.O.).
- BVerfG, 04.07.2005 - 2 BvR 283/05
Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten …
Daraus ergibt sich insbesondere für das Strafverfahren das zwingende Gebot, dass der Beschuldigte im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten, angemessenen Regeln die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muss, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen und deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen (vgl. BVerfGE 41, 246, 249; 63, 332, 337 f.).Der wesentliche Kern dieser Gewährleistungen gehört von Verfassungs wegen zum unverzichtbaren Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung, wie auch zum völkerrechtlichen Mindeststandard, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des in der Bundesrepublik Deutschland innerstaatlich geltenden Rechts bildet (vgl. BVerfGE 63, 332, 338).
Eine Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten ergangenen Strafurteils ist von Verfassungs wegen unzulässig, sofern der Verfolgte weder über die Tatsache der Durchführung und des Abschlusses des betreffenden Verfahrens in irgendeiner Weise unterrichtet war, noch ihm eine tatsächlich wirksame Möglichkeit eröffnet ist, sich nach Erlangung dieser Kenntnis nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen (vgl. BVerfGE 63, 332, 338).
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 63, 332 ff.).
Hierzu kann zumal Anlass bestehen, wenn ein ausländisches Strafurteil, zu dessen Vollstreckung ausgeliefert werden soll, in Abwesenheit des Verfolgten ergangen ist (vgl. BVerfGE 59, 280 ; 63, 332 m.w.N.).
Nach deutschem Verfassungsrecht gehört es zu den elementaren Anforderungen des Rechtsstaats, die vor allem im Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht (Art. 103 Abs. 1 GG) eine Ausprägung gefunden haben, dass niemand zum bloßen Gegenstand eines ihn betreffenden staatlichen Verfahrens gemacht werden darf; auch die Menschenwürde des Einzelnen (Art. 1 Abs. 1 GG) wäre durch ein solches staatliches Handeln verletzt (vgl. BVerfGE 7, 53 ; 7, 275 ; 9, 89 ; 39, 156 ; 46, 202 ; 51, 1 ; 63, 332 ).
Daraus ergibt sich insbesondere für das Strafverfahren, das zu den schwersten in allen Rechtsordnungen überhaupt vorgesehenen Eingriffen in die persönliche Freiheit des Einzelnen führen kann, das zwingende Gebot, dass der Beschuldigte im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten, angemessenen Regeln die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muss, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen und deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen (vgl. BVerfGE 41, 246 ; 46, 202 ; 54, 100 ; 63, 332 ).
Der wesentliche Kern dieser Gewährleistungen gehört von Verfassungs wegen zum unverzichtbaren Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung, wie auch zum völkerrechtlichen Mindeststandard, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des in der Bundesrepublik Deutschland innerstaatlich geltenden Rechts bildet (vgl. BVerfGE 63, 332 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 - 2 BvR 26/04 -).
Eine Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten ergangenen Strafurteils ist bei Anlegung dieser Maßstäbe von Verfassungs wegen unzulässig, sofern der Verfolgte weder über die Tatsache der Durchführung und des Abschlusses des betreffenden Verfahrens in irgendeiner Weise unterrichtet war, noch ihm eine tatsächlich wirksame Möglichkeit eröffnet ist, sich nach Erlangung dieser Kenntnis nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen (vgl. BVerfGE 63, 332 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 1991 - 2 BvR 1704/90 -, NJW 1991, S. 1411 m.w.N.).
- BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03
Auslieferung nach Indien
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben deutsche Gerichte in Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332, 337 f.; 75, 1, 19).Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, weil die aufgeworfenen Fragen in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung geklärt sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben deutsche Gerichte in Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ).
Mit der Senatsmehrheit gehen wir davon aus, dass deutsche Gerichte im Auslieferungsverfahren zu prüfen haben, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit sonstigen unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NJW 2001, S. 3111 ).
Die Reichweite der gerichtlichen Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung hängt dabei im Einzelnen davon ab, inwieweit die Umstände des jeweiligen Falles zu - weiterer - Aufklärung Anlass geben (vgl. BVerfGE 59, 280 ; 63, 332 ).
- BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01
Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (Erklärung …
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerfGE 59, 280, 282 ff.; 63, 332, 337 ff.; BGHSt 20, 198, 201 f.; 32, 314, 319, 324 ff.) haben die deutschen Gerichte bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Auslieferung grundsätzlich die Rechtmäßigkeit des Zustandekommens eines ausländischen Strafurteils, zu dessen Vollstreckung der Verfolgte ausgeliefert werden soll, nicht nachzuprüfen.Daraus ergibt sich für das Strafverfahren das zwingende Gebot, daß der Beschuldigte im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten, angemessenen Regeln die Möglichkeit haben und auch tatsächlich nutzen können muß, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen sowie deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen (BVerfGE 63, 332, 337).
Der wesentliche Kern dieser Gewährleistungen gehört von Verfassungs wegen zum unverzichtbaren Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung wie auch zum völkerrechtlichen Mindeststandard, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des in der Bundesrepublik Deutschland innerstaatlich geltenden Rechts bildet (BVerfGE 59, 280, 282 ff.; 63, 332, 338).
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. nur BVerfGE 59, 280, 282 ff.; 63, 332, 337 ff.; 75, 1, 19 f.; BVerfG NJW 1987, 830; 1991, 1411; BGHSt 20, 198, 201 f.; 30, 55, 61; 32, 314, 319, 324 ff.; OLG Düsseldorf StV 1999, 270, 271; OLG Hamm StV 1997, 364, 365; OLG Karlsruhe StV 1999, 268, 269; Thür.
Daraus ergibt sich für das Strafverfahren das zwingende Gebot, daß der Beschuldigte im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten, angemessenen Regeln die Möglichkeit haben und auch tatsächlich nutzen können muß, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen sowie deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen (BVerfGE 63, 332, 337).
Der wesentliche Kern dieser Gewährleistungen gehört von Verfassungs wegen zum unverzichtbaren Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung wie auch zum völkerrechtlichen Mindeststandard, der über Art. 25 GG einen Bestandteil des in der Bundesrepublik Deutschland innerstaatlich geltenden Rechts bildet (BVerfGE 59, 280, 282 ff.; 63, 332, 338).
- BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung
Dies ist einer der Gründe, warum das deutsche Strafprozessrecht die Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung nachdrücklich sichert (vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerfGE 63, 332 ; BVerfGK 3, 27 ). - BVerwG, 24.05.2000 - 9 C 34.99
Ausländerrecht, Europarecht
Hieran hält der Senat fest (vgl. zu Auslandsfolgen des Handelns deutscher Staatsorgane allgemein auch BVerfGE 66, 39, 62 ; zur Auslieferung BVerfGE 63, 332, 337 f.; 75, 1, 16 f.; BVerfG, EuGRZ 1996, 324, 326; NJW 1994, 2883; vgl. ferner Hailbronner JZ 1995, 127, 137; DÖV 1999, 617, 621 f.;… Ipsen, Völkerrecht, 4. Aufl. 1999, S. 531 ff., 562 ff.;… Isensee in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des deutschen Staatsrechts, Band V, 2. Aufl. 2000, § 115 Rn. 77 ff., 95 ff.;… Maaßen, Die Rechtsstellung des Asylbewerbers im Völkerrecht, 1997, S. 120 ff.; ders. ZAR 1998, 107, 112 f.; ähnlich Buß DÖV 1998, 323, 328 f.). - BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91
Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils
Ferner verlangt das Gebot der Achtung der Menschenwürde, daß ein Beteiligter in der Lage sein muß, auf den Verfahrensablauf aktiv Einfluß zu nehmen (BVerfGE 63, 332, 337 m. w.Nachw.; BGHZ 48, 327, 333, bestätigt durch Beschl. des BVerfG v. 28. März 1968 - I BvR 740/67;… BGH, Urt. v. 19. September 1977 - VIII ZR 120/75, aaO;… Schmidt-Aßmann in Maunz/Dürig, GG Art. 103 Abs. 1 Rdn. 2 ff.). - BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01
Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische …
Der Beschuldigte darf nicht nur Objekt des Verfahrens sein; ihm muss vielmehr auch praktisch die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte aktiv auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 332 ; 64, 135 ). - OLG Köln, 03.07.2007 - 2 Ws 156/07
86-jähriger Nazitäter bleibt von Strafe wegen Mordes verschont // Amsterdamer …
Trotz Fehlens einer dem § 49 Abs. 1 Nr. 2 IRG entsprechenden Regelung in Art. 5 EG-VollstrÜbk ist auch im Rahmen der Anwendung dieses Abkommens zu prüfen, ob die Übertragung der Vollstreckung des Urteils vom 18.10.1949 und die Umwandlung der in den Niederlanden verhängten Strafe in eine nach deutschem Recht für dieselben Straftaten vorgesehene Strafe mit dem gemäß Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind, wobei zu dieser Prüfung insbesondere dann Anlass bestehen kann, wenn ein ausländisches Strafurteil in Abwesenheit des Verurteilten ergangen ist (BVerfGE 59, 280, 282 ff. = NJW 1982, 1214; BVerfGE 63, 332, 337 m.w.N. = NJW 1983, 1726; BVerfG NJW 1991, 1411).Daraus ergibt sich für das Strafverfahren das zwingende Gebot, dass jeder Beschuldigte im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten Regeln die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muss, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen (BVerfG StV 2004, 438 ff. = NStZ-RR 2004, 308 ff.;… BVerfG, a.a.O.; vgl. ferner: BVerfGE 41, 246, 249 = NJW 1976, 413; BVerfGE 46, 202, 210 = NJW 1978, 151; BVerfGE 54, 100, 116 = NJW 1980, 1943; BVerfG NJW 1983, 1726, 1727; BGHSt 47, 120; OLG Braunschweig NStZ 2001, 667; OLG Hamm StV 1997, 364, 365 und 365, 366; OLG Düsseldorf NJW 1987, 2172; OLG Zweibrücken MDR 1986, 874; OLG Zweibrücken NStZ 2007, 109 f. = StV 2007, 144 f.; OLG Karlsruhe NStZ 1983, 225; Senat, Beschl. vom 15.01.2003 - Ausl 913/01 - und vom 18.03.2003 - 2 Ausl 253/02 -25-; zum Verhältnis zu Art. 6 III c MRK vgl. OLG Köln, 1. Strafsenat, NStZ-RR 1999, 112).
Eine Vollstreckbarkeitserklärung wie auch eine Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verurteilten ergangenen Strafurteils ist bei Anlegung dieser Maßstäbe nach allgemeinem Rechtsverständnis unzulässig, wenn der Verurteilte weder über die Tatsache der Durchführung und des Abschlusses des betreffenden Verfahrens in irgendeiner Weise unterrichtet war, noch ihm eine tatsächlich wirksame Möglichkeit eröffnet ist, sich nach Erlangung dieser Kenntnis nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen (EGMR EuGRZ 1985, 631, 635; EGMR NJW 2001, 2387, 2390 f.; BVerfG NJW 1991, 1411 sowie Entscheidung vom 10.06.1988 - 2 BvR 369/88 -, abgedruckt in Eser/Lagodny/Wilkitzki, Die Rechtshilfe in Strafsachen, Nr. U 167; BVerfGE 63, 332, 338 = NJW 1983, 1726; BVerfG StV 2004, 438; StV 2005, 675; BGH NStZ 2002, 166; OLG Köln StV 2004, 150;… Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., Art. 6 MRK Rn. 20).
Entgegen der Auffassung der Strafvollstreckungskammer erfordern jedoch die im Rechtshilfeverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 63, 332, 338; BVerfG NJW 1987, 830; BVerfG NJW 1991, 1411 m.w.N.;… vgl. ferner: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl., § 73 Rn. 70 ff., 84) geltenden rechtsstaatlichen Mindeststandards, dass ein Angeklagter, dem eine schwerwiegende, mit sehr hoher Strafe bedrohte Straftat vorgeworfen wird, in dem zu seiner Verurteilung führenden Abwesenheitsverfahren ohne nachträgliche Überprüfungsmöglichkeit durch einen Verteidiger vertreten wird.
- BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04
Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren; …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die deutschen Gerichte bei der Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung von Verfassungs wegen gehalten zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zu Grunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332, 337; 75, 1, 19).Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 63, 332).
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die deutschen Gerichte bei der Prüfung der Zulässigkeit der Auslieferung von Verfassungs wegen gehalten zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zu Grunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ; 75, 1 ;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 - Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -, EuGRZ 2003, S. 518 ).
- BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86
Völkerrecht
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Akustische Wohnraumüberwachung (präventiv-polizeiliche; Kernbereich privater …
- BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam
- BVerfG, 01.12.2003 - 2 BvR 879/03
Auslieferung nach Peru
- BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04
Auslieferung IV
- OLG Köln, 15.01.2003 - Ausl 913/01
Auslieferung; Abwesenheitsurteil; Italien; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- BVerfG, 16.01.2010 - 2 BvR 2299/09
Unzulässige Auslieferung an die Türkei (Staatsschutzdelikte; "erschwerte" …
- BVerfG, 09.11.2000 - 2 BvR 1560/00
Grundsatz der Spezialität im Auslieferungsverfahren
- BVerfG, 12.08.2002 - 2 BvR 932/02
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbindung von Strafverfahren
- BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 66/96
Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eines …
- BVerfG, 24.10.2003 - 2 BvR 1521/03
Überprüfung einer Auslieferungsentscheidung durch das BVerfG
- BGH, 26.08.2009 - XII ZB 169/07
Anerkennung einer durch ein ausländisches Gericht in einem Statusverfahren ohne …
- BVerfG, 31.05.1994 - 2 BvR 1193/93
Auslieferung bei Gefahr menschenunwürdiger Behandlung
- OLG Köln, 06.03.2001 - Ausl 186/00
Auslieferung; Schweiz; Abwesenheitsurteil; fingierte Zustellung
- OLG Köln, 18.03.2003 - 2 Ausl 253/02
Auslieferung zur Vollstreckung eines ausländischen, in Abwesenheit des Verfolgten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2004 - 8 A 3852/03
OVG Münster entscheidet über Abschiebung von Kaplan // Bundesregierung will …
- OLG Brandenburg, 26.04.2010 - 1 Ws 19/10
Zulässigkeit der Vollstreckung einer in Polen gegen einen deutschen Staatsbürger …
- BVerfG, 24.01.1991 - 2 BvR 1704/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung im Auslieferungsverfahren
- OLG Köln, 18.03.2003 - Ausl 253/02
- BGH, 02.09.2009 - XII ZB 50/06
Familienrecht - Vollstreckbarkeit in der BRD bei Verstoß gegen Ordre Public
- OLG Köln, 18.12.2001 - 2 Ausl 645/01
Auslieferung; Bulgarien; Widerruf der Bewährung; Abwesenheitsurteil
- BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvR 1104/04
Wahrung des rechtlichen Gehörs im Auslieferungsverfahren
- BVerfG, 15.10.2007 - 2 BvR 1680/07
Verfassungsmäßigkeit einer Auslieferung
- BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 985/08
Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - Ablauf der Sechsmonatsfrist
- BVerfG, 19.10.1994 - 2 BvR 435/87
Einsatz verdeckter Ermittler zur Bekämpfung von Betäubungsmittelstraftaten - …
- BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1996/07
Verfassungsmäßigkeit der Auslieferung eines Ausländers zum Zwecke der …
- BVerfG, 02.03.2009 - 2 BvR 197/09
Verfassungsmäßigkeit einer Auslieferung an die USA
- OLG Köln, 15.04.2009 - 6 AuslA 19/09
Zulässigkeit der Auslieferung in einem sog. Fluchtfall; Anforderungen an den …
- OLG Köln, 19.12.2008 - 6 AuslA 95/08
Zulässigkeit der Auslieferung eines in Abwesenheit verurteilten Straftäters nach …
- OLG Düsseldorf, 26.11.1986 - 4 Ausl (A) 266/85
IRG § 15 Abs. 2
- BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvQ 51/07
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Bestätigung der …
- BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 2028/08
Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung des …
- OLG Köln, 15.04.2009 - 6 AuslA 19/08
Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung eines Abwesenheitsurteils in …
- OLG Hamm, 07.07.2009 - 4 AuslA 73/09
Europäischer Hafbefehl; Form
- BVerfG, 11.08.2008 - 2 BvR 460/08
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Überstellung des …
- OLG Hamm, 12.11.2009 - 4 AuslA 7/08
Auslieferungssache; Abwesenheitsurteil
- VerfG Brandenburg, 28.09.2006 - VfGBbg 19/06
Wegen fehlender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …
- OLG Köln, 08.09.1987 - Ss 440/87
OWiG § 73 Abs. 2 S. 1, § 74 Abs. 2, § 80 Abs. 1, Abs. 2
- BVerfG, 05.06.2001 - 2 BvR 507/01
Verfassungsrechtliche Prüfung einer Auslieferung an die Russische Föderation
- BVerfG, 31.07.1985 - 2 BvR 489/85
Verfassungsrechtliche Anforderung an die Auslieferung - Audiencia Nacional in …
- BVerfG, 23.03.2010 - 2 BvR 334/10
Prüfung einschlägiger einfachrechtlicher Bestimmungen im Auslieferungsverfahren …
- BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94
Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen eine bevorstehende Auslieferung
- OLG Celle, 07.04.2006 - 1 ARs 18/05
Auslieferungsverfahren: Zulässigkeit der Auslieferung nach bereits abgelehnter …
- BVerfG, 14.01.1991 - 1 BvR 41/88
Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Gewährung von Prozesskostenhilfe …
- BVerfG, 08.02.1995 - 2 BvR 185/95
Verfassungsrechtliche Prüfung der Auslieferung nach Jugoslawien
- BVerwG, 24.05.2000 - 9 C 20.99
Kein Abschiebungsschutz für Ahmadis aus Pakistan
- OLG Köln, 14.03.2006 - 2 ARs 35/06
Terminsgebühr im Auslieferungsverfahren nur bei Senatsverhandlung - Höhe der …
- OLG Stuttgart, 09.01.2008 - 3 Ausl 134/07
Auslieferungsrecht: Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung eines …
- OLG Stuttgart, 27.07.2009 - 5 U 39/09
Vollstreckungsklage: Vollstreckbarerklärung einer amerikanischen …
- BVerfG, 22.06.1992 - 2 BvR 1901/91
Auslieferung bei politisch motivierten Straftaten - IRA
- OLG Stuttgart, 14.05.2007 - 3 Ausl 87/06
Strafvollstreckung: Unzulässigkeit der Auslieferung zur Strafvollstreckung an die …
- OLG Hamm, 03.12.1996 - 4 Ausl 140/94
Zulässigkeit der Auslieferung, Abwesenheitsurteil, noch mögliche Rechtsmittel des …
- OLG Hamm, 22.08.2000 - 4 Ausl 119/00
Auslieferung, Abwesenheitsurteil, Italien, verfassungsrechtliche Mindeststandards
- OLG Hamm, 25.02.2010 - 4 AuslA 163/08
Unzulässigkeit der Auslieferung bei ungerechtfertigtem in das grundrechtlich …
- OLG Stuttgart, 19.01.2001 - 3 Ausl 96/00
Identität des Verfolgten; Drohen der Todesstrafe; Wesentliche Verschlechterung
- OLG Hamm, 15.08.2005 - 4 AuslA 34/05
Auslieferung; Erkrankung des Verfolgten, Unzulässigkeit der Auslieferung
- OLG Karlsruhe, 10.08.2006 - 1 AK 1/06
Zulässigkeit der Auslieferung nach Rumänien zur Strafvollstreckung: Nachweis der …
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2386/08
- VerfG Brandenburg, 20.04.1995 - VfGBbg 11/94
- OLG Hamm, 17.04.1997 - 4 Ausl 92/97
EuAlÜbk Art.1, 2; IRG § 15
- OLG Hamm, 19.01.2006 - 4 AuslA 34/05
Auslieferung; Unzulässigkeit, mangelnde Transportfähigkeit
- OLG Köln, 28.10.2009 - 6 AuslA 77/09
Auslieferungshindernis nach Belgien zur Strafvollstreckung aus einem vor dieselbe …
- OLG Jena, 02.02.1998 - Ausl 2/97
IRG § 73
- OVG Sachsen, 20.02.2001 - 2 B 167/99
GG Art 2 Abs. 1; SächsVerf Art 14 Abs. 1, Art 15; SächsBG § 35; VwGO § …
- OLG Köln, 26.11.2004 - Ausl 201/04
Zulässigkeit der Auslieferung nach Russland
- OLG Karlsruhe, 16.10.2006 - 1 AK 35/06
Auslieferung: Berücksichtigung der Strafhöhe und der Nichtanrechnung erlittener …
- OLG Jena, 25.01.2007 - Ausl 7/06
- OLG Rostock, 08.06.2010 - I Ws 128/10
Prüfungsmaßstäbe im Exequaturverfahren: Vollstreckung einer gegen einen deutschen …
- OLG Stuttgart, 06.11.1986 - 3 Ausl 60/83
EuAlÜbk Art. 2; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1; IRG §§ 2 ff., § 73
- OLG Nürnberg, 31.07.1997 - Ausl 9/97
EuAlÜbk Art. 1, 2; ZusProt EuAlÜbk Art. 3
- OLG Hamm, 26.01.2010 - 4 AuslA 22/08
[Auslieferung, Türkei, lebenslange Freiheitsstrafe, Auslieferungshindernisse]
- OLG Düsseldorf, 26.01.1987 - 4 Ausl (A) 5/80
IRG § 15 Abs. 2, § 29 Abs. 1, § 32
- OLG Jena, 05.06.1996 - Ausl 2/95
IRG § 35 Abs. 1, 3, § 3 Abs. 1
- OLG Köln, 12.08.2010 - 6 AuslA 28/10
Auslieferung eines rumänischen Staatsangehörigen zur Vollstreckung eines in …
- OLG Hamm, 14.12.2010 - 2 Ausl 50/10
- OLG Schleswig, 14.01.1994 - 1 Ausl 8/93
IRG § 73
- OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 4 Ausl (A) 16/05
- OLG Köln, 06.10.2006 - 6 Ausl 9/06
- OLG Köln, 22.01.2010 - AuslA 36/09
Zulässigkeit der Auslieferung an die Republik Dagestan
- OLG Karlsruhe, 04.01.2011 - 1 AK 51/10
Auslieferung wegen Abwesenheitsurteil; Fehlen des Anspruchs auf ein neues …
- OLG Hamm, 19.01.2006 - 2 4 AuslA 34/05 17/06
Zur Unzulässigkeit einer Auslieferung wegen Transportunfähigkeit
- OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 4 AuslA 16/05 44/06
Zeugenschutzprogramm: Keine Auslieferung in unsicheren Staat
- OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 4 AuslA 16/05 49/06
Zeugenschutzprogramm: Keine Auslieferung in unsicheren Staat
- OLG Köln, 14.02.2012 - 6 AuslA 16/11
Rechtshilfeverkehr mit der Türkei; Auslieferung zur Vollstreckung
- OLG Köln, 05.04.2012 - 6 Ausl 104/11
- OLG Köln, 17.08.2001 - Ausl 645/01
Auslieferung; Bulgarien; Abwesenheitsurteil
- OLG Köln, 04.10.2010 - 6 AuslA 88/09
- OLG Köln, 21.02.2012 - 6 AuslA 129/11
Rechtshilfeverkehr mit Rumänien; Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls; …
- OLG Düsseldorf, 07.02.2006 - 4 Ausl (A) 16-05 - 44/06
- KG, 12.01.2000 - AuslA (100/99) 16/99
- KG, 11.07.2001 - AuslA 705/99
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