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   BVerfG, 09.03.2006 - 2 BvR 1983/05   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ...  

  • BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 194/11  

    Vorläufige Regelung durch einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts

    Die hierdurch voraussetzungsgemäß berührten Belange, unter anderem Sicherheitsfragen und grundrechtlich geschützte Belange anderer Gefangener (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. März 2006 - 2 BvR 1983/05 -, juris), sind gleichfalls von erheblichem Gewicht, so dass ein deutliches Überwiegen der für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gesichtspunkte nicht festgestellt werden kann.
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