Rechtsprechung
| BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94 |
Bayerisches Müllkonzept
Volksbegehren, Verfahren vor Landesverfassungsgericht, Art. 101 Abs. 1 Satz 2, Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Müllkonzept
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung eines Volksbegehrens im Freistaat Bayern
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Unzulässige Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Volksentscheid "Das bessere Müllkonzept"
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VerfGH Bayern, 19.01.1994 - 89-III-92
- BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 96, 231
- NJW 1998, 293
- NJ 1997, 643
- NVwZ 1998, 169 (Ls.)
Wird zitiert von ... (42)
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
Mithörvorrichtung
Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen setzt voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffene Entscheidung unmittelbar rechtlich betroffen ist (vgl. BVerfGE 15, 256 ; 96, 231 ). - BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 423/99
Rechtsberatung durch Inkassounternehmen
Die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen setzt voraus, dass ein Beschwerdeführer durch diese nicht nur mittelbar faktisch, sondern unmittelbar rechtlich betroffen wird (BVerfGE 15, 256 ; 96, 231 ). - BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95
Bayerische Kommunalwahlen
Die bereits mit Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juli 1997 (BVerfGE 96, 231 ff.) betonte Eigenständigkeit der Landesverfassungsordnungen würde gestärkt, wenn die Länder abschließend die Wahlakte zu ihren Volksvertretungen überprüfen könnten.Dieser Organstreit wird im Land abschließend entschieden (vgl. BVerfGE 96, 231 m.w.N.).
- BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95
Landesverfassungsgerichte
Es läßt die in einem Land getroffene Regelung der Landesverfassungsgerichtsbarkeit unberührt, es sei denn, es regelt ausdrücklich etwas anderes oder die Landesregelung ist ihrer Struktur nach mit dem Grundgesetz unverträglich (vgl. BVerfGE 4, 178 ; vgl. auch Beschluß des Zweiten Senats vom 9. Juli 1997 - 2 BvR 389/94 -, Umdruck S. 16). - BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97
Verwaltungsgemeinschaften
Entsprechendes gilt für die Verfassungsgerichtsbarkeit des Bundes und der Länder (vgl. BVerfGE 4, 178 ; 6, 376 ; 22, 267 ; 41, 88 ; 60, 175 ; 96, 231 ).Daraus folgt, dass der Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit der Länder vom Bundesverfassungsgericht möglichst unangetastet bleiben soll und die Landesverfassungsgerichtsbarkeit nicht in größere Abhängigkeit gebracht werden darf, als es nach dem Bundesverfassungsrecht unvermeidbar ist (vgl. BVerfGE 36, 342 ; 41, 88 ; 60, 175 ; 96, 231 ).
- VerfGH Thüringen, 16.12.1998 - VerfGH 20/95
Abstrakte Normenkontrolle; PDS-Fraktion; Thüringer Abgeordnetengesetz; …
In dem föderativ gestalteten Bundesstaat des Grundgesetzes stehen die Verfassungsbereiche des Bundes und der Länder grundsätzlich selbständig nebeneinander (BVerfGE 96, 231, 242).Diesen Standpunkt hat das Bundesverfassungsgericht kürzlich bekräftigt und ausgesprochen, es greife gerade im staatsorganisationsrechtlichen Bereich in die Kontrollkompetenz der Landesverfassungsgerichte solange nicht ein, wie bei deren Einrichtung die Homogenitätsanforderungen des Art. 28 Abs. 1 GG beachtet würden (BVerfGE 96, 231, 244).
Dies hat das Bundesverfassungsgericht im Diätenurteil vom 5. November 1975 noch offengelassen (BVerfGE 40, 296, 319), in späteren Entscheidungen indes zu erkennen gegebenen, daß insoweit die Trennung der Verfassungsräume und die Schonung der Landesverfassungsgerichtsbarkeit die Prüfungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts begrenzen können (BVerfGE 96, 231, 242 sowie bereits BVerfGE 41, 88, 119; 60, 175, 209).
Auf dieser Linie hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, in dem föderativ gestalteten Bundesstaat des Grundgesetzes stünden die Verfassungsbereiche des Bundes und der Länder selbständig nebeneinander und daraus gefolgert, daß der Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit der Länder vom Bundesverfassungsgericht möglichst unangetastet bleiben müsse (BVerfGE 96, 231, 242).
- BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91
Funktionszulagen
Daraus folgt, dass die Landesverfassungsgerichtsbarkeit nicht in größere Abhängigkeit gebracht werden darf, als es nach dem Bundesverfassungsrecht unvermeidbar ist (vgl. BVerfGE 96, 231 ). - BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 1975/07
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Wiedereinführung der 5%-Sperrklausel …
Die Verfassungsbereiche des Bundes und der Länder stehen im föderativ gestalteten Bundesstaat grundsätzlich selbständig nebeneinander (BVerfGE 41, 88 [118 f.]; - 60, 175 [209]; - 96, 231 [242]; - 98, 145 [157]; - 99, 1 [11]).Entsprechendes gilt für die Verfassungsgerichtsbarkeit des Bundes und der Länder (BVerfGE 60, 175 [209]; - 96, 231 [242]).
- BVerfG, 14.01.1998 - 2 BvR 2306/96
Voraussetzungen für eine Verfassungsbeschwerde der Fraktion bzw. Gruppe eines …
Die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung setzt voraus, daß der Beschwerdeführer durch diese unmittelbar rechtlich betroffen ist (vgl. Beschluß des Senats vom 9. Juli 1997 - 2 BvR 389/94 -, Umdruck S. 10).Die grundrechtsähnlichen Rechte der Art. 101 Abs. 1 Satz 2, 103 Abs. 1 GG und weitere aus dem Rechtsstaatsprinzip für das gerichtliche Verfahren abzuleitende Gewährleistungen enthalten objektive Verfahrensgrundsätze, die für jedes gerichtliche Verfahren gelten; sie müssen daher auch jedem zugute kommen, der nach den Verfahrensnormen parteifähig ist oder von dem Verfahren unmittelbar betroffen wird (vgl. Beschluß des Senats vom 9. Juli 1997 - 2 BvR 389/94 -, Umdruck S. 18).
In Bezug auf derartige Entscheidungen kann die Verletzung von grundrechtsgleichen Gewährleistungen nicht mit der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht geltend gemacht werden, weil sonst die insoweit anerkannte Unantastbarkeit der Landesverfassungsgerichtsbarkeit für einen Teilbereich wieder beseitigt würde (vgl. Beschluß des Senats vom 9. Juli 1997 - 2 BvR 389/94 -, Umdruck S. 19).
- BVerfG, 23.07.1998 - 1 BvR 2470/94
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Besetzung des …
Dabei kann offenbleiben, ob der Beschwerdeführer, der bei verständiger Auslegung seines Begehrens die Verfassungsbeschwerde sowohl als Unterzeichner des Antrags auf Zulassung des Volksbegehrens als auch als Beauftragter der Gesamtheit der Unterzeichner eingelegt hat, in der zuletzt genannten Eigenschaft mit der Rüge einer Verletzung von Art. 3 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG politische Individualrechte aus dem status activus oder aber Rechte geltend macht, die auf einer besonderen kompetentiellen Funktion beruhen und durch ein gesetzlich begründetes gegenseitiges Rechte- und Pflichtenverhältnis geregelt sind, mithin mit der Verfassungsbeschwerde nicht verteidigt werden können (zuletzt offengelassen auch in BVerfGE 96, 231 ).Das Grundgesetz enthält insoweit - zumal für die Wahl von Verfassungsrichtern in den Ländern, deren Verfassungsbereiche grundsätzlich selbständig neben dem verfassungsrechtlichen Bereich des Bundes stehen und die deshalb auch in der Ausgestaltung ihrer jeweiligen Verfassungsgerichtsbarkeit weitgehende Freiheit genießen (vgl. BVerfGE 96, 231 m.w.N.) - keine bindenden Vorgaben.
- BVerfG, 14.01.1998 - 2 BvR 2346/96
Ausschluß der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht bei …
- BVerfG, 03.07.2000 - 2 BvK 3/98
'Schule in Freiheit'
- VerfGH Thüringen, 19.09.2001 - VerfGH 4/01
Staats- und Verfassungsrecht; Volksbegehren; Volksgesetzgebung; …
- BVerfG, 25.03.2004 - 2 BvR 596/01
Verfassungsbeschwerdefähigkeit einer Gemeinde in Thüringen
- VerfGH Sachsen, 11.03.1999 - 40-IV-97
- BVerfG, 09.03.2009 - 2 BvR 120/09
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss eines Gemeinderats …
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 805/98
- BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 1096/05
Anforderungen an den Rechtsschutz gegen erledigte Verwaltungsakte
- BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 4/91
Funktionszulage nur für Fraktionsvorsitzende zulässig
- BVerfG, 10.05.2002 - 1 BvR 1685/01
Verfassungsbeschwerde gegen die unwiderlegbare Einstufung bestimmter Hunderassen …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.06.2008 - LVerfG 4/07
VerfG Greifswald: Verfassungsbeschwerde: Verlängerung der zukünftigen …
- BVerfG, 27.10.1997 - 1 BvR 1604/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der bayerischen Neuregelung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2003 - 15 A 203/02
Bürgerbegehren für die Verlegung des Busbahnhofs zum Hauptbahnhof in Solingen ist …
- BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 2470/94
- BVerfG, 05.03.2010 - 1 BvR 2349/08
Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung durch eine abstrakte Entscheidung eines …
- VerfGH Bayern, 24.02.2000 - 112-IX-99
Volksbegehren "Unabhängige Richterinnen und Richter in Bayern"
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2003 - 15 B 2455/03
Äußerung von Gemeindeorganen zu kassatorischen Bürgerbegehren
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2006 - LVerfG 19/06
Antrag auf Untersagung der zweiten Lesung zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
- VerfGH Sachsen, 17.07.1998 - 32-I-98
- BVerfG, 30.05.2000 - 2 BvR 822/00
BVerfGG § 93 b, § 93 a, § 92, § 23 Abs. 1 Satz 2; StGB § …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 17.08.2001 - 1 ZU 63/01
- AGH Niedersachsen, 26.11.2001 - AGH 17/01
- LG Halle, 17.12.2001 - 2 S 278/01
- AGH Niedersachsen, 14.01.2002 - AGH 25/01
- BGH, 17.11.1998 - 1 StR 586/98
- AGH Bayern, 19.11.2001 - BayAGH I - 6/01
- BVerfG, 27.10.1997 - 1 BvR 1659/97
- BVerfG, 27.10.1997 - 1 BvR 1615/97
- BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1047/07
- VerfGH Sachsen, 28.05.2009 - 52-IV-09
- VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 141-IV-08
- VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 174-IV-08
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