Rechtsprechung
| BVerfG, 09.07.2007 - 1 BvR 646/06 |
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Anforderungen an die Erschöpfung des Rechtswegs bei Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs
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Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 05.11.2003 - 3 O 9878/00
- OLG München, 10.03.2005 - U (K) 1672/04
- BGH, 13.12.2005 - KZR 12/05
- BGH, 07.02.2006 - KZR 12/05
- BVerfG, 09.07.2007 - 1 BvR 646/06
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGK 11, 390
- NJW 2007, 3418
Wird zitiert von ... (21)
- BGH, 20.11.2007 - VI ZR 38/07
Verfahrensrecht - Anhörungsrüge nur bei Gehörsverletzung durch BGH selbst
Mangels einer "neuen und eigenständigen" Gehörsverletzung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist eine weitere gerichtliche Kontrolle durch den Senat nicht veranlasst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 1 BvR 646/06 - Rn. 20 ff.). - BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Zivilrechtsschutzes …
aa) Soweit zum Gegenstand der Anhörungsrüge angebliche Gehörsverstöße des Oberlandesgerichts gemacht worden sind, ist das verfassungsrechtliche Gebot, einen fachgerichtlichen Rechtsbehelf in Bezug auf Gehörsverstöße zu eröffnen, schon deshalb nicht verletzt, weil der einschlägige Rechtsbehelf bereits in Form der Nichtzulassungsbeschwerde, mit der nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Gehörsverstöße geltend gemacht werden können, eröffnet war und von der Beschwerdeführerin auch genutzt worden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2007 - 1 BvR 646/06 -, NJW 2007, S. 3418). - BGH, 13.12.2007 - I ZR 47/06
Verfahrensrecht - Was muss mit der Anhörungsrüge geltend gemacht werden?
Es besteht daher kein verfassungsrechtliches Gebot, die Anhörungsrüge gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs über eine Nichtzulassungsbeschwerde zuzulassen, mit der gegen das Berufungsurteil gerichtete Gehörsrügen als Zulassungsgrund zurückgewiesen wurden (BVerfG, Beschl. v. 9.7.2007 - 1 BvR 646/06, NJW 2007, 3418, 3419).
- BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 893/09
Gleichzeitige Tätigkeit als Rechtsanwalt und Beamter auf Zeit
Auch das Bundesverfassungsgericht sei im Verfahren 1 BvR 646/06 (Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2007, NJW 2007, S. 3418) davon ausgegangen, dass in der zivilprozessualen Rechtsprechung und Literatur zumindest noch nicht abschließend geklärt sei, was Gegenstand des Anhörungsrügenverfahrens sein könne.Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in der vom Beschwerdeführer zitierten Entscheidung von Mitte 2007 erwähnt, dass die Frage, ob § 321a ZPO auch auf die Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte als des Rechts aus Art. 103 Abs. 1 GG Anwendung finde, in der Rechtsprechung der Fachgerichte umstritten sei (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2007 - 1 BvR 646/06 -, NJW 2007, S. 3418 ).
- BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10
Einspruch gegen einen Strafbefehl; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Recht auf …
Ein solches Vorgehen wäre nur dann erforderlich gewesen, wenn er eine neue und eigenständige Verletzung seines Gehörs durch das Landgericht hätte rügen wollen (vgl. BVerfGE 107, 395 ; BVerfGK 11, 390 ; 13, 496 ). - BGH, 14.10.2008 - VI ZB 23/08
Rechtsanwälte - Unterstellung des Vortrags zur Fristeintragung als wahr!
Willkür liegt vielmehr erst vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (vgl. BVerfG, NJW 2008, 1726) oder sich bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken der Schluss aufdrängt, dass der Fehler auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 1 BvR 646/06 - juris Rn. 33). - BVerfG, 30.05.2008 - 1 BvR 27/08
Erschöpfung des Rechtswegs bei Gehörsverletzung
Vielmehr rügt er gleichzeitig eine - für den Vorrang einer Anhörungsrüge erforderliche - neue und eigenständige angebliche Gehörsverletzung durch den Bundesgerichtshof (vgl. zu dieser Voraussetzung BVerfGE 107, 395 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juli 2007 - 1 BvR 646/06 -, NJW 2007, S. 3418 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 2007 - 1 BvR 2208/07 -, JURIS, zu 1 a der Gründe). - BGH, 24.06.2009 - IV ZB 2/09
Rechtsschutzbedürfnis für die Überprüfung der Ablehnung der Bewilligung von …
Das Bundesverfassungsgericht lastet "unter dem Gesichtspunkt der Beschwerdefrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG" einem Beschwerdeführer die vorherige Durchführung des Anhörungsrügeverfahrens nur an, wenn dieser Rechtsbehelf offensichtlich unzulässig war; eine solche Anhörungsrüge könne die Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde nicht offen halten (BVerfG NJW 2007, 3418 = [...] Tz. 20). - BVerfG, 18.01.2010 - 2 BvR 906/09
Beurteilung des haftungsrechtlichen Kausalzusammenhanges zwischen einem …
Ein Richterspruch ist nur dann verfassungsrechtlich zu beanstanden, wenn er unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist (stRspr; vgl. BVerfGK 11, 390 [396] m. w. N.). - BVerfG, 24.10.2011 - 2 BvR 1969/09
Verfassungskonformität der Ausweisung eines straffälligen türkischen …
Ein Richterspruch ist nur dann verfassungsrechtlich zu beanstanden, wenn er unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist (stRspr; vgl. BVerfGK 11, 390 , m.w.N.). - BGH, 31.01.2008 - III ZR 57/07
Statthaftigkeit der Anhörungsrüge
- BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1516/08
Versäumung der Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde bei Anbringung einer …
- BGH, 27.12.2007 - VI ZR 150/07
Zurückweisung einer Gehörsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs
- BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 2208/07
Erschöpfung des Rechtswegs bei Gehörsverletzung
- BGH, 01.02.2010 - VI ZR 158/09
Anhörungsrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- BGH, 18.12.2008 - III ZR 288/07
Begründetheit einer Anhörungsrüge
- BVerwG, 04.02.2009 - 6 B 7.09
VwGO § 152a
- BGH, 22.11.2011 - IV ZR 197/10
Verfahrensrecht - Erfolglose Anhörungsrüge
- BGH, 10.11.2010 - IV ZR 132/08
Verfahrensrecht - Unbegründete Gehörsrüge
- BGH, 26.03.2012 - VI ZR 224/11
Verfahrensrecht - Erfolglose Anhörungsrüge
- FG München, 24.07.2009 - 13 K 1875/09
Anhörungsrüge gegen ein FG-Urteil ist nicht statthaft
