Rechtsprechung
| BVerfG, 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Jurion
- NWB SteuerXpert START
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarkeit einer Nichtanrechnung der Dauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe aus einem anderen Urteil mit Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Für die Frage nach der Anrechnung einer Maßregel auf mehrere strafrechtliche Verurteilungen ist Prozesskostenhilfe zu gewähren
Verfahrensgang
- StA Hanau, 26.05.2009 - 4402 Js 13283/92
- LG Darmstadt, 24.06.2009 - 2a StVK 717/09
- OLG Frankfurt, 25.08.2009 - 3 Ws 689/09
- BVerfG, 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09
- BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09
Wird zitiert von ... (8)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2012 - L 19 AS 734/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Nach § 121 Abs. 2 ZPO ist eine Beiordnung erforderlich, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig ist oder ein Beteiligter nicht in der Lage ist, seine Rechte angemessen wahrzunehmen (BVerfG Beschluss vom 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09). - LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2011 - L 19 AS 1538/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Nach § 121 Abs. 2 ZPO ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts erforderlich, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder schwer zu überschauen ist oder ein Beteiligter nicht selbst in der Lage ist, seine Rechte angemessen wahrzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09). - LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 19 AS 1926/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Eine Beiordnung ist nach dieser Vorschrift dann erforderlich, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig ist oder ein Beteiligter nicht in der Lage ist, seine Rechte angemessen wahrzunehmen (BVerfG Beschluss vom 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2012 - L 19 AS 1055/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Eine Beiordnung ist nach dieser Vorschrift dann erforderlich, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig ist oder ein Beteiligter nicht in der Lage ist, seine Rechte angemessen wahrzunehmen (BVerfG Beschluss vom 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09). - LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2012 - L 19 AS 1899/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Eine Beiordnung ist nach dieser Vorschrift dann erforderlich, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig ist oder ein Beteiligter nicht in der Lage ist, seine Rechte angemessen wahrzunehmen (BVerfG Beschluss vom 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09). - LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 19 AS 1989/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Eine Beiordnung ist nach dieser Vorschrift dann erforderlich, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig ist oder ein Beteiligter nicht in der Lage ist, seine Rechte angemessen wahrzunehmen (BVerfG Beschluss vom 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09). - LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2012 - L 19 AS 572/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Eine Beiordnung ist nach dieser Vorschrift dann erforderlich, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig ist oder ein Beteiligter nicht in der Lage ist, seine Rechte angemessen wahrzunehmen (BVerfG Beschluss vom 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09). - LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2011 - L 19 AS 1923/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Nach § 121 Abs. 2 ZPO ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts erforderlich, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder schwer zu überschauen ist oder ein Beteiligter nicht selbst in der Lage ist, seine Rechte angemessen wahrzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09).
Sie betreiben juristische Internetseiten?