Rechtsprechung
   BVerfG, 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Für die Frage nach der Anrechnung einer Maßregel auf mehrere strafrechtliche Verurteilungen ist Prozesskostenhilfe zu gewähren

Verfahrensgang

  • StA Hanau, 26.05.2009 - 4402 Js 13283/92
  • LG Darmstadt, 24.06.2009 - 2a StVK 717/09
  • OLG Frankfurt, 25.08.2009 - 3 Ws 689/09
  • BVerfG, 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09
  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09



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Wird zitiert von ... (8)  

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2012 - L 19 AS 734/12  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Nach § 121 Abs. 2 ZPO ist eine Beiordnung erforderlich, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig ist oder ein Beteiligter nicht in der Lage ist, seine Rechte angemessen wahrzunehmen (BVerfG Beschluss vom 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2011 - L 19 AS 1538/11  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Nach § 121 Abs. 2 ZPO ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts erforderlich, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder schwer zu überschauen ist oder ein Beteiligter nicht selbst in der Lage ist, seine Rechte angemessen wahrzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 19 AS 1926/11  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Eine Beiordnung ist nach dieser Vorschrift dann erforderlich, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig ist oder ein Beteiligter nicht in der Lage ist, seine Rechte angemessen wahrzunehmen (BVerfG Beschluss vom 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09).
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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2012 - L 19 AS 1055/12  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Eine Beiordnung ist nach dieser Vorschrift dann erforderlich, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig ist oder ein Beteiligter nicht in der Lage ist, seine Rechte angemessen wahrzunehmen (BVerfG Beschluss vom 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2012 - L 19 AS 1899/11  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Eine Beiordnung ist nach dieser Vorschrift dann erforderlich, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig ist oder ein Beteiligter nicht in der Lage ist, seine Rechte angemessen wahrzunehmen (BVerfG Beschluss vom 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2012 - L 19 AS 1989/11  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Eine Beiordnung ist nach dieser Vorschrift dann erforderlich, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig ist oder ein Beteiligter nicht in der Lage ist, seine Rechte angemessen wahrzunehmen (BVerfG Beschluss vom 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2012 - L 19 AS 572/12  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Eine Beiordnung ist nach dieser Vorschrift dann erforderlich, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig ist oder ein Beteiligter nicht in der Lage ist, seine Rechte angemessen wahrzunehmen (BVerfG Beschluss vom 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2011 - L 19 AS 1923/11  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Nach § 121 Abs. 2 ZPO ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts erforderlich, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder schwer zu überschauen ist oder ein Beteiligter nicht selbst in der Lage ist, seine Rechte angemessen wahrzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09).
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