Rechtsprechung
| BVerfG, 09.08.2011 - 2 BvR 507/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 14 Abs. 1 GG; § 56b StGB, § 56e StGB
Strafaussetzung zur Bewährung (Geldauflage: allgemeine Handlungsfreiheit, Eigentumsfreiheit, Freiheit der Person). - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Behandlung einer Zahlung einer Geldsumme an eine gemeinnützige Organisation als Bewährungsauflage wie eine mittelbare Freiheitsbeschränkung; Pflicht zur Ermittlung der Einkommensverhältnisse durch ein Strafgericht im Zusammenhang mit der Verhängung einer Bewährungsauflage
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Geldauflage als Bewährungsauflage
- lto.de (Kurzinformation)
Bewährungsauflage in Form einer Geldauflage ist nicht wie eine mittelbare Freiheitsbeschränkung zu behandeln
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 30.08.2010 - 3 BwR 501 Js 108262/07
- OLG München, 28.01.2011 - 3 Ws 954/10
- BVerfG, 09.08.2011 - 2 BvR 507/11
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2011, 3508
Wird zitiert von ...
- VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 64-IV-12 die bedingte Strafaussetzung und dienen damit im Ergebnis der Erhaltung der Freiheit und nicht deren Entzug, zumal ein Verstoß gegen eine Bewährungsauflage nicht zwingend zum Widerruf der Strafaussetzung führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. August 2011, NJW 2011, 3508).
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