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   BVerfG, 09.10.1990 - 2 BvR 916/90   

Volltextveröffentlichungen

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    Abbruch der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

Verfahrensgang

  • LG Göttingen, 18.05.1990 - StVK 299/90
  • OLG Celle, 29.06.1990 - 1 Ws 196/90
  • BVerfG, 09.10.1990 - 2 BvR 916/90



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Wird zitiert von ...  

  • BVerfG, 25.07.2008 - 2 BvR 573/08  

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erledigterklärung; fehlende

    Scheitert dieser Zweck, besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch darauf, eine solche Maßregel trotz Aussichtslosigkeit aufrechtzuerhalten (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 1990 - 2 BvR 916/90 -).
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