Rechtsprechung
| BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 665/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung des Antrags auf Befreiung von den Rundfunkgebühren eines Geringverdieners wegen Benachteiligung im Vergleich zu einem Empfänger von Sozialleistungen
Kurzfassungen/Presse (6)
- 123recht.net (Pressemeldung, 22.12.2011)
Befreiung von Rundfunkgebühren: Härtefallregelung für Menschen am Existenzminimum
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren
- lto.de (Kurzinformation)
Zu Rundfunkgebühren: Bessere Chancen auf Befreiung für Einkommensschwache
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Rundfunkgebührenbefreiung auch bei knappen Einkünften aus Altersrente und Wohngeld - Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren
- lto.de (Kurzinformation)
Befreiung von den Rundfunkgebühren eines Geringverdieners wegen Benachteiligung im Vergleich zu einem Empfänger von Sozialleistungen
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 02.09.2008 - 10 K 2919/07
- OVG Hamburg, 02.02.2010 - 4 Bf 430/08
- BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 665/10
Zeitschriftenfundstellen
- MMR 2012, 190
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2012 - 16 E 1051/11 Lediglich eine solche Konstellation betrifft der Beschluss des BVerfG vom 9. November 2011 1 BvR 665/10 , juris.
vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2011 1 BvR 665/10 , a.a.O., Rn. 17.
- VG Gelsenkirchen, 19.11.2012 - 14 K 3480/12
Atypischer Härtefall; besondere Härte; Bundesverfassungsgericht; …
Beschluss vom 9. November 2011 - 1 BvR 665/10 -, juris, RdNr. 17. - OVG Niedersachsen, 11.06.2012 - 4 PA 153/12
Keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, wenn kein Antrag auf Leistungen …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Kläger zur Beschwerdebegründung angeführten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, da der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2011 (1 BvR 665/10) den Fall eines Rentners betrifft, dessen Einkünfte geringfügig über den Regelsätzen nach dem SGB II und dem SGB XII lagen und der deshalb keinen Antrag auf Gewährung einer dieser Leistungen stellen konnte, und der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. November 2011 (1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10) einen Fall zum Gegenstand hat, in dem die Beschwerdeführerin einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II bezog und (nur) deshalb nicht gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RGebStV Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beanspruchen konnte, und folglich beide vom Bundesverfassungsgericht entschiedene Fälle nicht mit dem Fall des Klägers vergleichbar sind. - OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2012 - 11 N 33.10
Rundfunkgebührenbefreiung; Vermeidung des ergänzenden Bezugs von ALG II durch …
Lediglich in Fällen, in denen das Gesamteinkommen den sozialhilferechtlichen Bedarf lediglich um einen Betrag überschreitet, der zur Deckung der Rundfunkgebühr nicht hinreicht, wäre die angeführte Rechtsprechung aufgrund der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2011 - 1 BvR 665/10 - und vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08 - und - 1 BvR 656/10 - einer erneuten rechtlichen Überprüfung zu unterziehen.
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