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   BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56   

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https://dejure.org/1958,77
BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56 (https://dejure.org/1958,77)
BVerfG, Entscheidung vom 10.03.1958 - 1 BvL 42/56 (https://dejure.org/1958,77)
BVerfG, Entscheidung vom 10. März 1958 - 1 BvL 42/56 (https://dejure.org/1958,77)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Erziehung zu Freikörperkultur

  • opinioiuris.de

    Erziehung zu Freikörperkultur

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Grenzen des gesetzgeberischen Eingreifen in das elterliche Erziehungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 7, 320
  • NJW 1958, 1387 (Ls.)
  • NJW 1958, 865
  • MDR 1958, 481
  • DVBl 1958, 396
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56
    Dies ergibt sich daraus, daß der Einzelne nach der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes nicht als isoliertes souveränes Einzelwesen, sondern als verantwortlich lebendes Glied der Gemeinschaft aufgefaßt wird (BVerfGE 4, 7 [15 f.]).
  • BVerfG, 20.10.1954 - 1 BvR 527/52

    Erziehungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56
    Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." Hieraus folgt, daß die Eltern ein Abwehrrecht gegen solche Eingriffe des Staates in ihr Erziehungsrecht haben, die nicht durch Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG gedeckt sind (BVerfGE 4, 52 [57]).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56
    Da § 21 Abs. 2 Satz 1 GjS in dem zu prüfenden Umfang gegen Art. 6 Abs. 2 GG verstößt, erübrigt sich eine Prüfung, ob er insoweit andere Vorschriften des Grundgesetzes verletzt (BVerfGE 6, 55 [82]).
  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52

    Straffreiheitsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56
    Die Vorlage, über die ohne mündliche Verhandlung entschieden werden kann (BVerfGE 2, 213 [217]), ist zulässig.
  • BVerfG, 23.02.1956 - 1 BvL 28/55

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Streit um Zulässigkeit und Umfang einer Enteignung

    Auszug aus BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56
    Soweit das Vorbringen der Angeklagten des Ausgangsverfahrens etwa darauf abzielen sollte, kann ihm nicht entsprochen werden (BVerfGE 4, 387 [398]).
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Die freie Entscheidung der Eltern darüber, wie sie dieser Elternverantwortung gerecht werden wollen, ist durch ein Grundrecht gegen staatliche Eingriffe geschätzt, soweit solche Eingriffe nicht durch das Wächteramt der staatlichen Gemeinschaft im Sinne des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG gedeckt sind" (BVerfGE 31, 194, 204 f. im Anschluß an die Entscheidungen BVerfGE 4, 52, 57; 7, 320, 323; 24, 119, 138, 143 f.).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Dieses umfaßt unter anderem die Befugnis, die Lektüre der Kinder zu bestimmen (BVerfGE 7, 320 [323 f.]).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Das so umgrenzte Elternrecht ist ein Grundrecht im klassischen Sinne, das den Eltern ein Abwehrrecht gegen staatliche Eingriffe gewährt, soweit diese nicht durch das "Wächteramt" gedeckt sind (vgl. BVerfGE 4, 52 [57]; 7, 320 [323]).

    Sie entspricht damit dem Grundsatz, daß individuelle Maßnahmen zur Abwehr einer Gefährdung der Kinder den Vorrang vor generellen Regelungen haben und der Gesetzgeber sich regelmäßig darauf beschränken muß, die Voraussetzungen für einen Eingriff im Einzelfall zu normieren (vgl. BVerfGE 7, 320 [323 f.]).

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