Rechtsprechung
   BVerfG, 10.03.2006 - 2 BvR 434/06   

Volltextveröffentlichungen (6)

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Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Behördliches Auskunftsverlangen über Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

  • 123recht.net (Pressemeldung, 23.3.2006)

    Befragung von Türken zu Doppelpass in Bayern war rechtens // Verfassungshüter lehnen Klage von eingebürgertem Türken ab

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Behördliches Auskunftsverlangen über Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

Verfahrensgang

  • VG Ansbach, 08.11.2005 - AN 15 S 05.3279
  • VGH Bayern, 30.01.2006 - 5 CS 05.3189
  • BVerfG, 10.03.2006 - 2 BvR 434/06

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 7, 397
  • NVwZ 2006, 681



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06  

    Verfassungsbeschwerde gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25

    Dass sich die Behörden beim Vollzug der Vorschrift vor allem auf einen Personenkreis konzentriert haben, von dem aus der Presse und aus Angaben türkischer Stellen bekannt war, dass eine beachtliche Anzahl der Gruppenangehörigen nach ihrer Einbürgerung auf Antrag ihre frühere Staatsangehörigkeit wieder angenommen hatten (vgl. BTDrucks 15/4496, S. 1 f.; BTDrucks 15/5006, S. 3), ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. März 2006 - 2 BvR 434/06 -, NVwZ 2006, S. 681 ).
  • VG Münster, 08.10.2009 - 8 K 1498/08  

    Gesinnungsfragen zu verlängerter Aufenthaltserlaubnis rechtswidrig // Gericht

    Folglich verfügt die Ausländerbehörde über kein milderes Mittel, um das Vorliegen eines Versagungsgrundes nach § 5 Abs. 4 Satz 1 AufenthG unter Einbeziehung der etwaigen Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden sachgerecht prüfen zu können, vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 10. März 2006 - 2 BvR 434/06 -, a.a.O., Rn. 8.
  • VGH Bayern, 30.09.2008 - 5 ZB 08.2315  

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit; Wiedererwerb der türkischen

    Die Rüge, § 25 Abs. 1 StAG werde vor allem zu Lasten türkischer Staatsangehöriger vollzogen, greift ebenfalls nicht durch (BVerfG a.a.O. Tz. 41 und Beschluss vom 10.3.2006 NVwZ 2006, 681).
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