Rechtsprechung
   BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Aufhebung des steuerrechtlichen Weihnachts- und Arbeitnehmerfreibetrags verfassungsgemäß

  • Betriebs-Berater

    Aufhebung des steuerrechtlichen Weihnachts- und Arbeitnehmerfreibetrags verfassungsgemäß

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Aufhebung das steuerrechtlichen Weihnachts- und Arbeitnehmerfreibetrages ist verfassungsgemäß

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    Arbeitnehmer-Pauschbetrag verfassungsgemäß

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19, EStG § 39a Abs 1, EStG § 52 Abs 26
    Tariffreibetrag für Arbeitnehmer; Verfassungsmäßigkeit

Verfahrensgang

  • FG Rheinland-Pfalz, 01.11.1992 - 5 K 1992/92
  • FG Rheinland-Pfalz, 02.11.1995 - 5 K 1992/92 LX102835
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 96, 1
  • NJW 1997, 2101
  • WM 1997, 1308
  • BB 1997, 1241
  • BB 1997, 1391
  • DB 1997, 1447
  • BStBl II 1997, 518
  • NVwZ 1997, 885 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (248)  

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02  

    Spekulationssteuer

    Wie der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil zur Zinsbesteuerung vom 27. Juni 1991 - 2 BvR 1493/89 - (BVerfGE 84, 239 ; vgl. auch BVerfGE 96, 1 ) dargelegt hat, verlangt der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG für das Steuerrecht, dass die Steuerpflichtigen durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden.

    Deshalb darf der Gesetzgeber die Verwirklichung des Steueranspruchs verfahrensrechtlich erleichtern und dabei die Grenzen der dem Staat verfügbaren personellen und finanziellen Mittel berücksichtigen (vgl. z.B. BVerfGE 96, 1 m.w.N.).

    Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Bezug auf BVerfGE 96, 1 eingeräumt, dass - auch im Hinblick auf die verfügbaren personellen und finanziellen Mittel - der Einsatz der Außenprüfung zur Ermittlung von Wertpapier-Veräußerungsgewinnen bei einer Vielzahl von - sinngemäß "privaten" - Steuerpflichtigen nicht angemessen sei.

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07  

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 96, 1 ).

    Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings auf eine möglichst breite, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließende Beobachtung aufbauen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ; 96, 1 ).

  • BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95  

    Aufwandsentschädigung Ost

    Art. 3 Abs. 1 GG fordert steuerliche Lastengleichheit, eine gleiche Besteuerung des gesetzlich bestimmten Steuergegenstandes im Belastungserfolg (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 96, 1 ).

    Jede gesetzliche Regelung muß notwendigerweise verallgemeinern (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 96, 1 ).

    Auf dieser Grundlage darf er generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 96, 1 ).

    Dabei hat der Gesetzgeber einfache, für die Betroffenen verständliche Regelungen zu wählen, die verläßlich und effizient vollzogen werden können (vgl. BVerfGE 96, 1 ).

    In diesem Rahmen ist auch eine pauschalierte Erfassung eines tatsächlichen Aufwands grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfGE 40, 296 ; 96, 1 ).

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