Rechtsprechung
   BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Chiffreanzeigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Presserechtliches Zeugnisverweigerungsrecht bezüglich des Auftraggebers von Chiffreanzeigen

Verfahrensgang

  • LG Koblenz, 29.01.1982 - StV 18/81
  • BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 385/82

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 64, 108
  • NJW 1984, 1101
  • MDR 1983, 993
  • NStZ 1983, 515
  • DVBl 1983, 940
  • BB 1983, 1430
  • DB 1983, 2242
  • afp 1983, 385



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Wird zitiert von ... (25)  

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96  

    Fernmeldegeheimnis

    Soweit das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG auch für die Fälle betont, in denen ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht nicht greift ( BVerfGE 64, 108, 119; 77, 65, 81 f.), folgt daraus kein unmittelbar aus der Verfassung herleitbares generelles Zeugnisverweigerungsrecht.

    Die Normen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allerdings nicht notwendig abschließende Regelungen (vgl. BVerfGE 64, 108 ; 77, 65 ).

    (1) Soweit das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG auch für die Fälle betont, in denen ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht nicht greift (vgl. BVerfGE 64, 108 ; 77, 65 ), folgt daraus kein unmittelbar aus der Verfassung herleitbares generelles Zeugnisverweigerungsrecht.

  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95  

    Schockwerbung I

    Der Schutzbereich der Pressefreiheit umfasst den gesamten Inhalt eines Presseorgans, darunter auch Werbeanzeigen (vgl. BVerfGE 21, 271 ; 64, 108 ).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86  

    Beschlagnahme von Filmmaterial

    Die Vorschrift des § 94 StPO, die in den durch § 97 Abs. 5 i. V. m. § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO gezogenen Grenzen die Beschlagnahme von möglichen Beweismitteln im Bereich von Presse, Film und Rundfunk zuläßt, ist mithin ein allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 64, 108 [115 f.]; Huppertz, Zeugnisverweigerungsrecht, Beschlagnahme- und Durchsuchungsverbot zugunsten des Rundfunks im Strafprozeß, 1971, S. 27 ff.).

    Sie trifft lediglich eine generalisierende Bestimmung dar über, in welchen Fällen typischerweise dem Geheimhaltungsinteresse der Presse gegenüber den Erfordernissen rechtsstaatlicher Gewährung der Strafrechtspflege der Vorrang gebührt (vgl. BVerfGE 64, 108 [116]).

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