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BVerfG, 10.08.2006 - 1 BvR 2529/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Wolters Kluwer
Entzug der alleinigen elterlichen Sorge; Primäre Entscheidungszuständigkeit der Eltern für die Pflege und Erziehung ihrer Kinder; "Elterliches Fehlverhalten" als Voraussetzung für die Trennung eines Kindes von seinen Eltern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
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- BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80
Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB
Auszug aus BVerfG, 10.08.2006 - 1 BvR 2529/05
Die Eltern können grundsätzlich frei von staatlichen Einflüssen und Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten und damit ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen (vgl. BVerfGE 60, 79 [88]).In der Beziehung zum Kind muss aber das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein (vgl. BVerfGE 60, 79 [88] m. w. N.).
Nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigt den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramts (vgl. BVerfGE 7, 320 [323]; - 59, 360 [376]), diese von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 [144 f.]; - 60, 79 [91]).
Das elterliche Fehlverhalten muss daher ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (vgl. BVerfGE 60, 79 [91]).
Wenn Eltern das Sorgerecht für ihr Kind entzogen und damit zugleich die Aufrechterhaltung der Trennung des Kindes von ihnen gesichert wird, darf dies zudem nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (vgl. BVerfGE 60, 79 [89]).
Der Staat muss daher nach Möglichkeit versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 60, 79 [93] m. w. N.).
In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht befunden, dass der Gesetzgeber mit § 1666 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1666 a BGB eine Regelung geschaffen hat, die es dem Familienrichter ermöglicht, bei Maßnahmen zum Schutze des Kindes auch dem grundgesetzlich verbürgten Elternrecht hinreichend Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 60, 79 [90]).
Diese Beurteilung ihrer Persönlichkeit berührt die Eltern in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 55, 171 [181]; - 60, 79 [91]).
Es können daher auch einzelne Auslegungsfehler nicht außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 60, 79 [91]; - 72, 122 [138]; - 75, 201 [222]).
- BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung …
Auszug aus BVerfG, 10.08.2006 - 1 BvR 2529/05
Ihm obliegt lediglich die Kontrolle, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts oder vom Umfang seines Schutzbereiches beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; - 42, 143 [147 ff.]; - 49, 304 [314]; - 72, 122 [138]).Sie hängt namentlich von der Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung ab (vgl. BVerfGE 42, 163 [168]; - 72, 122 [138]).
Es können daher auch einzelne Auslegungsfehler nicht außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 60, 79 [91]; - 72, 122 [138]; - 75, 201 [222]).
- BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB
Auszug aus BVerfG, 10.08.2006 - 1 BvR 2529/05
Es können daher auch einzelne Auslegungsfehler nicht außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 60, 79 [91]; - 72, 122 [138]; - 75, 201 [222]).
- BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79
Schülerberater
Auszug aus BVerfG, 10.08.2006 - 1 BvR 2529/05
Nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigt den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramts (vgl. BVerfGE 7, 320 [323]; - 59, 360 [376]), diese von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 [144 f.]; - 60, 79 [91]). - BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80
Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der …
Auszug aus BVerfG, 10.08.2006 - 1 BvR 2529/05
Diese Beurteilung ihrer Persönlichkeit berührt die Eltern in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 55, 171 [181]; - 60, 79 [91]). - BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74
Sachverständigenhaftung
Auszug aus BVerfG, 10.08.2006 - 1 BvR 2529/05
Ihm obliegt lediglich die Kontrolle, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts oder vom Umfang seines Schutzbereiches beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; - 42, 143 [147 ff.]; - 49, 304 [314]; - 72, 122 [138]). - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 10.08.2006 - 1 BvR 2529/05
Die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 [366 ff.]). - BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70
Deutschland-Magazin
Auszug aus BVerfG, 10.08.2006 - 1 BvR 2529/05
Ihm obliegt lediglich die Kontrolle, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts oder vom Umfang seines Schutzbereiches beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; - 42, 143 [147 ff.]; - 49, 304 [314]; - 72, 122 [138]). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 10.08.2006 - 1 BvR 2529/05
Ihm obliegt lediglich die Kontrolle, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts oder vom Umfang seines Schutzbereiches beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; - 42, 143 [147 ff.]; - 49, 304 [314]; - 72, 122 [138]). - BVerfG, 10.03.1958 - 1 BvL 42/56
Erziehung zu Freikörperkultur
Auszug aus BVerfG, 10.08.2006 - 1 BvR 2529/05
Nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigt den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramts (vgl. BVerfGE 7, 320 [323]; - 59, 360 [376]), diese von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 [144 f.]; - 60, 79 [91]). - BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72
Herabsetzende Werturteile
- BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
- BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63
Adoption I