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   BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvR 1970/95   

Volltextveröffentlichungen (5)

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    Zulässigkeit der unmittelbar gegen ein Gesetz gerichteten Verfassungsbeschwerde; Ausländerzentralregister

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Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 2002, 253
  • NVwZ 2002, 464



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 2016/01  

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen das

    Dies folgt insbesondere aus dem Sinn des Subsidiaritätsgrundsatzes, der in einer sachgerechten Aufgabenverteilung zwischen dem Bundesverfassungsgericht und den Fachgerichten besteht (vgl. BVerfGE 55, 244 ; 77, 381 ) und es geboten erscheinen lässt, dass sich zunächst die sachnäheren Gerichte mit gemeinschaftsrechtlichen Zweifelsfragen befassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Oktober 2001 - 1 BvR 1970/95 - JURIS).
  • BVerfG, 06.05.2009 - 1 BvR 3153/07  

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die besondere Beitragspflicht

    Dem Bundesverfassungsgericht soll vor seiner Entscheidung ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet und die Fallanschauung der Gerichte, insbesondere der obersten Bundesgerichte, vermittelt werden (stRspr, vgl. BVerfGE 72, 39 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Oktober 2001 - 1 BvR 1970/95 -, NVwZ 2002, S. 464 ; BVerfGK 7, 124 ).

    Dabei ist nach Maßgabe der Voraussetzungen des Art. 100 Abs. 1 GG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Vorschriften gegebenenfalls eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen (vgl. BVerfGE 74, 69 ; BVerfG, NVwZ 2002, S. 464 ; BVerfGK 7, 124 ).

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