Rechtsprechung
| BVerfG, 10.10.2008 - 1 BvR 1421/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Verfassungsmäßigkeit der Regelungen über die Verwerfung der Berufung durch Beschluss im Zivilprozess
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 14.04.2008 - 7 U 52/07
- BVerfG, 10.10.2008 - 1 BvR 1421/08
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGK 14, 316
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Bayern, 07.07.2009 - 7 BV 08.254
Axel Springer AG unterliegt wegen Übernahme von ProSiebenSAT.1 auch in der …
Zwar müssen die einander gegenüberstehenden Parteien im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Rechtsschutzgleichheit verfahrensrechtlich grundsätzlich gleichgestellt werden (BVerfG vom 27.2.2008 NJW 2008, 2170), weshalb im Bereich des gerichtsförmigen Rechtsschutzes für jedermann die "gleiche Anrufungschance" bestehen muss (BVerfG vom 25.7.1979 BVerfGE 52, 131/144 und vom 10.10.2008 Az. 1 BvR 1421/08 ). - BGH, 08.10.2009 - IX ZB 227/08
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Verfassungsmäßigkeit der …
Das Bundesverfassungsgericht bejaht in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsmäßigkeit des § 522 Abs. 3 ZPO (vgl. etwa BVerfG NJW 2008, 3419; NJW 2009, 137; NJW 2009, 572; BVerfG, Beschl. v. 10. Oktober 2008 - 1 BvR 1421/08, n.v.; v. 25. Februar 2009 - 1 BvR 3598/08, n.v.). - BVerfG, 18.07.2011 - 1 BvR 1618/10
Verfassungsbeschwerde bzgl. der Geltendmachung der Verletzung des Anspruchs auf …
Zu den verfahrensrechtlichen Sicherungen, von denen die Verfassungsmäßigkeit des § 522 Abs. 2 und Abs. 3 ZPO im Hinblick auf die Grundrechte auf effektiven Rechtsschutz und gleichen Zugang zu den Gerichten abhängt, gehört neben der Übereinstimmung von Ausgangs- und Berufungsgericht, der obligatorischen Einstimmigkeit des Spruchkörpers des Berufungsgerichts über die fehlende Erfolgsaussicht sowie das Fehlen eines Bedürfnisses revisionsgerichtlicher Klärung auch, dass die Berufung von vornherein ohne Aussicht auf Erfolg ist (BVerfGK 14, 8 [11 f.]; 14, 118 [120]; 14, 316 [321]).
- BVerfG, 30.11.2011 - 1 BvR 2003/11
Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung i.R.e. Zurückweisung einer …
Zu den verfahrensrechtlichen Sicherungen, von denen die Verfassungsmäßigkeit des § 522 Abs. 2 und Abs. 3 ZPO a. F. im Hinblick auf die Grundrechte auf effektiven Rechtsschutz und gleichen Zugang zu den Gerichten abhängt, gehört neben der Übereinstimmung von Ausgangs- und Berufungsgericht, der obligatorischen Einstimmigkeit des Spruchkörpers des Berufungsgerichts über die fehlende Erfolgsaussicht sowie das Fehlen eines Bedürfnisses revisionsgerichtlicher Klärung auch, dass die Berufung ohne Aussicht auf Erfolg ist (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Juli 2011 - 1 BvR 1618/10 -, juris, Rn. 13; BVerfGK 14, 8 [11 f.]; 14, 118 [120]; 14, 316 [321]). - OLG Rostock, 30.06.2009 - 1 U 35/08
Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen rechtlicher Ausführungen eines …
Soweit der Antragsteller unter Bezugnahme auf die ständige Rechtsprechung des Bundes-verfassungsgerichts (zuletzt Beschluss vom 10.10.2008 - 1 BvR 1421/08, Tz. 14, zitiert nach juris) auf das verfassungsrechtlich gebotene Erfordernis der Einstimmigkeit für eine Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO verweist, lässt sich daraus ebenfalls keine Grund-rechtsverletzung des Antragstellers und damit die Besorgnis der Willkür entnehmen.
