Rechtsprechung
   BVerfG, 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97   

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • OLG Schleswig, 04.08.1997 - 10 UF 173/96
  • BVerfG, 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2002, 793
  • FamRZ 2002, 665
  • Rpfleger 2002, 213



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Wird zitiert von ... (36)  

  • BGH, 17.03.2004 - XII ZB 192/02  

    Verfahrensrecht - Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Das nur einer summarischen Prüfung unterliegende Prozeßkostenhilfeverfahren hat demgegenüber nicht den Zweck, über zweifelhafte Rechtsfragen vorweg zu entscheiden (BVerfG FamRZ 2002, 665).
  • BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 430/03  

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf

    Sonst würde der unbemittelten Partei im Gegensatz zu der bemittelten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2001 - 1 BvR 1803/97 -, FamRZ 2002, S. 665).
  • BGH, 31.08.2005 - XII ZR 14/03  

    Familienrecht - § 26 Nr. 9 EGZPO nicht verfassungswidrig

    Die beantragte Prozesskostenhilfe war zu versagen, da das beabsichtigte Rechtsmittel keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 ZPO) und die Entscheidung in der Hauptsache nicht von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtslage abhängt (vgl. BVerfG FamRZ 2002, 665).
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