Rechtsprechung
| BVerfG, 10.12.2001 - 2 BvR 408/01 |
Wildes Plakatieren
Verbot wilden Plakatierens mit Parteienwerbung (Anm.: vgl. auch § 303 StGB) verstößt nicht gegen Art. 21 GG
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 21 Abs. 1
Verfassungsmäßigkeit der Untersagung wilden Plakatierens durch eine politische Partei
Verfahrensgang
- LG Essen, 30.06.2000 - 3 O 147/00
- OLG Hamm, 14.12.2000 - 4 U 106/00
- BVerfG, 10.12.2001 - 2 BvR 408/01
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2002, 2025 (Ls.)
- DVBl 2002, 4
- DVBl 2002, 409
- NVwZ 2002, 467
Wird zitiert von ...
- VG München, 12.08.2008 - M 2 E 08.3874
Sondernutzungserlaubnis; Info-Stand politischer Partei
Im Rahmen der Ermessensausübung hat dabei die Behörde neben den straßenrechtlichen Belangen auch die grundgesetzlich geschützten Interessen sowie das Recht politischer Parteien zur Werbung für ihre Ziele aus Art. 21 GG zu berücksichtigen (BVerfG v. 10.12.2001, NVwZ 2002, 467); die politische Werbung mit Plakaten wie auch mit Informationsständen ist dabei nicht auf Wahlkampfzeiten beschränkt, sondern generell ein Teil der Einflussnahme auf die politische Willensbildung und damit von der Betätigungsfreiheit der politischen Parteien umfasst.
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