Rechtsprechung
   BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02   

Volltextveröffentlichungen (8)

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  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag

  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag zu Lasten der unterhaltsverpflichteten Eltern

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG verfassungswidrig

  • IWW (Kurzinformation)

    Kindergeld - Eltern haben rückwirkend Anspruch für Kinder über 18

  • IWW (Kurzinformation)

    Kindergeld - SV-Beiträge zählen nicht zu den Einkünften!

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  • IWW (Kurzinformation)

    Kindergeld - Sozialversicherungsbeiträge zählen nicht zu den Einkünften!

  • IWW (Kurzinformation)

    Sozialversicherungsbeiträge zählen nicht zu Einkünften!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld und Sozialversicherung

  • wkdis.de (Kurzinformation)

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen bei der zu ermittelnden Freigrenze für Kindergeld verfassungswidrig

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG verfassungswidrig

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung der Sozialversicherungsbeiträge beim Kindergeld

  • Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Grundsatzentscheidung des BVerfG zum Kindergeld

  • nomos.de , S. 5 (Kurzinformation)

    Verfassungswidrige Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG

  • deubner-steuern.de (Kurzinformation)

    Sozialversicherungsbeiträge mindern das Einkommen der Kinder

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Kindergeld: Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Eigenverdienst

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Auswirkungen einer nachträglichen Kindergeldgewährung auf bestandskräftige Eigenheimzulage

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen in Grenzbetragsberechnung beim Kindergeld

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder

  • steuertipps.de (Kurzinformation)

    Kein Kindergeld, weil Ihr Kind die Einkommensgrenze überschreitet - Einspruch und Klage

  • meisterernst.de (Zusammenfassung und Kurzinformation)

    Das Bundesverfassungsgericht erweitert den Anspruch von Eltern auf Kindergeld

Besprechungen u.ä. (10)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Eigenheimzulage - Auswirkungen der BVerfG-Entscheidung zum Kindergeld auf die Eigenheimzulage

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Kindergeld - Möglicher Rettungsanker für das Kindergeld

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kindergeld - Sozialversicherungsbeiträge mindern die Einkünfte und Bezüge des Kindes

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  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Kindergeld: Sozialversicherungsbeiträge mindern die Einkünfte des Kindes

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Sozialversicherungsbeiträge mindern Einkünfte und Bezüge des Kindes

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    BVerfG mit positiver Entscheidung - Sozialversicherungsbeiträge mindern Einkünfte und Bezüge des Kindes

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kindergeld - Wie geht es jetzt weiter?

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Erstes Musterverfahren anhängig - So nutzen Eltern von Beamten in Ausbildung die BVerfG-Entscheidung richtig!

  • kompetenzzentrum-steuerrecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kindergeld/Kinderfreibetrag und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kindes (Prof. Dr. Roman Seer, Volker Wendt; NJW 2006, 1)


  • Vor Ergehen der Entscheidung:


  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Anhängiges Verfahren beim Bundesfinanzhof - Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide aufgrund nachträglicher Kindergeldgewährung

Sonstiges (7)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 2 Abs 2, EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 33a Abs 1 S 4, EStG § 33a Abs 2 S 2
    Einkünfte und Bezüge; Grenzbetrag; Härteregelung; Kindergeld

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 11.01.2005, 2 BvR 167/02 (Grundsatzentscheidung zum Kindergeld)" von StB Dipl.-FW Georg Schmitt, original erschienen in: DB 2005, 1299 - 1301.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Grenzbetrag beim Kindergeld/Kinderfreibetrag" von Dipl.-Fin.wirt RiFG Dr. Michael Balke und Dipl.-Fin.wirt/Dipl.-Betr.wirt RiFG Dr. Gerhard Habscheidt, original erschienen in: NWB 2006, 659 - 668.

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  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Grundsatzentscheidung des BVerfG zum Kindergeld" von StB Georg Schmitt, original erschienen in: DB 6/2005, 1299 - 1301.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Kindergeld für in Ausbildung befindliche volljährige Kinder - Überblick über die Entscheidungen der Finanzgerichte nach dem Beschluss des BVerfG v. 11.1.2005" von Dipl.-Finw. Georg Schmitt, original erschienen in: NWB 2006, 2635 - 2637.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Änderung bestandskräftiger Einkommensteuerbescheide aufgrund nachträglicher Kindergeldgewährung - Auswirkungen des BVerfG-Beschlusses v. 11.1.2005" von Dipl.-Fw. (FH) Georg Schmitt, StB, original erschienen in: NWB 2006, 2247 - 2250.


  • Vor Ergehen der Entscheidung:


  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kurznachricht zu "Kein ,,Update" zum Kindergeld und Kinderfreibetrag" von StB/Dipl.-Finw. Georg Schmitt, original erschienen in: NWB 2011, 2472 - 2480.

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 112, 164
  • BVerfGE 2005, 164
  • NJW 2005, 1923
  • FamRZ 2005, 1231 (Ls.)
  • FamRZ 2005, 962



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Wird zitiert von ... (411)  

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07  

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengeren Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ).

    Für die Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen kommt es wesentlich darauf an, in welchem Maß sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (stRspr; vgl. BVerfGE 112, 164 ).

  • BFH, 14.12.2005 - X R 20/04  

    Verfassungsmäßigkeit des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i.V.m. § 10 Abs. 3

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG (zusammenfassend Beschluss in BVerfGE 99, 246, 259 f., BStBl II 1999, 174, m.w.N.; neuestens BVerfG-Beschluss vom 11. Januar 2005 2 BvR 167/02, DStR 2005, 911, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260) fordert das GG, dass existenznotwendiger Aufwand in angemessener, realitätsgerechter Höhe von der Einkommensteuer freigestellt wird.

    f) Bei der verfassungsrechtlich gebotenen einkommensteuerrechtlichen Freistellung des Familienexistenzminimums, der differenzierenden Würdigung und Berücksichtigung auch von Aufwendungen jenseits des Existenzminimums, jedoch innerhalb der grundrechtlich geschützten Sphäre privater Lebensführung (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 107, 27, 49, BStBl II 2003, 534), sowie bei der grundsätzlichen Ausrichtung der Steuerbelastung an der wirtschaftlichen bzw. finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 82, 60, 86, BStBl II 1990, 653) unterliegt der Gesetzgeber tendenziell strikteren Bindungen als bei sozialrechtlichen Regelungen zur Förderung der Familie (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 8. Juni 2004 2 BvL 5/00, BVerfGE 110, 412, 436, m.w.N.; in DStR 2005, 911, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260).

    Dabei bildet das sozialhilferechtlich definierte Existenzminimum die Grenze für das einkommensteuerliche Existenzminimum, die über-, aber nicht unterschritten werden darf (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 99, 246, BStBl II 1999, 174; in DStR 2005, 911, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260).

    Es geht hier um die Erfüllung und Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Schutzauftrags des Art. 6 Abs. 1 GG mit der Zielsetzung, die im Vergleich mit Kinderlosen verminderte finanzielle Leistungsfähigkeit der Familie teilweise auszugleichen (vgl. BVerfG-Beschluss in DStR 2005, 911, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260).

    dd) Nach dem Beschluss des BVerfG in DStR 2005, 911, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260 dürfen die für Rechnung eines unterhaltsberechtigten Kindes abgeführten Sozialversicherungsbeiträge nicht in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG einbezogen werden.

    Zwar ist das hier erörterte Problem für die meisten Steuerpflichtigen nicht relevant, da fast 90 v.H. der Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und diese ohne Auswirkung auf die Beitragshöhe als Familienversicherung ausgestaltet ist, Kinder ohne versicherungspflichtige eigene Einkünfte also beitragsfrei mitversichert sind (§ 10 SGB V sowie für die Pflegeversicherung § 25 SGB XI; vgl. BVerfG-Beschluss in DStR 2005, 911, BFH/NV 2005, Beilage 3, 260).

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06  

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    a) Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsgrund unterschiedliche Anforderungen an gesetzliche Vorschriften, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 88, 87 ; 101, 54 ; 107, 27 ; 112, 164 ).

    Hinsichtlich der Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen kommt es wesentlich darauf an, in welchem Maß sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 106, 166 ; 112, 164 ).

    Das gilt jedoch nur, soweit unter Berücksichtigung von Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Gesamtzusammenhang und Zweck mehrere Deutungen der betreffenden Bestimmung möglich sind, von denen zumindest eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt (vgl. BVerfGE 2, 266 ; 68, 337 ; 88, 203 ; 112, 164 ).

    Durch den Wortlaut (vgl. BVerfGE 87, 209 ; 101, 312 ; 101, 397 ; 102, 254 ; 112, 164 ), die Entstehungsgeschichte (vgl. BVerfGE 80, 1 ; 88, 40 ; 112, 164 ) und den Gesetzeszweck (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 112, 164 ) werden der verfassungskonformen Auslegung Grenzen gezogen.

    Ein Normverständnis, das in Widerspruch zu dem klar erkennbar geäußerten Willen des Gesetzgebers steht, kann auch im Wege verfassungskonformer Auslegung nicht begründet werden (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 71, 81 ; 90, 263 ; 95, 64 ; 98, 17 ; 99, 341 ; 101, 54 sowie 312 ; 112, 164 ).

    Anderenfalls würde das Bundesverfassungsgericht der rechtspolitischen Entscheidung des demokratisch legitimierten Gesetzgebers vorgreifen (vgl. BVerfGE 8, 71 ; 112, 164 ).

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