Rechtsprechung
   BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 2575/07   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht
  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    BVerfGG § 93 c Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 4; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 3; RL 2004/38/EG Art 28 Abs. 3; ARB Nr. 1/80 Art. 7
    D (A), Verfassungsbeschwerde, Rechtsweggarantie, Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Assoziationsberechtigte, Türken, Ausweisung, besonderer Ausweisungsschutz, Unionsbürgerrichtlinie

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  • NWB SteuerXpert START

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine Zulassung der Berufung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (17)  

  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06  

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Die für die Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Rechtsfragen zu der verfassungsrechtlichen Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ; 84, 366 ; 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 30. Juni 2005 - 1 BvR 2615/04 -, NVwZ 2005, S. 1176 ; Beschluss der 2. Kammerdes Ersten Senats vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05 -, NVwZ 2007, S. 805 ; Beschluss der 1. Kammerdes Ersten Senats vom 26. März 2007 - 1 BvR 2228/02 -, NVwZ-RR 2008, S. 1 f.; Beschluss der 2. Kammerdes Zweiten Senats vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07-, [...]).

    Dies bedeutet für die Anwendung des § 124 Abs. 2 VwGO, dass die Anforderungen an die Begründung eines Zulassungsantrages nicht überspannt werden dürfen, so dass die Möglichkeit, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, für den Rechtsmittelführer leer läuft (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammerdes Ersten Senats vom 8. März 2001 - 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, S. 552 ; Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 30. Juni 2005 - 1 BvR 2615/04 -, NVwZ 2005, S. 1176 ; Beschluss der 1. Kammerdes Ersten Senats vom 26. März 2007 - 1 BvR 2228/02 -, NVwZ-RR 2008, S. 1 ; Beschluss der 2. Kammerdes Zweiten Senats vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 -, [...]).

  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05  

    Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im

    Die Entscheidung einer derartigen Rechtsfrage durch ein Oberverwaltungsgericht nimmt der Rechtssache nicht die grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 - Roth, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, Stand: 1. Oktober 2007, § 124 Rn. 56).

    In Ermangelung einer Begründung, die eine abweichende Beurteilung zuließe, ist davon auszugehen, dass der angegriffene Beschluss auf einer Verkennung der Anforderungen aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG an die Entscheidung über die Berufungszulassung beruht (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 -).

  • BVerwG, 22.10.2008 - 1 B 5.08  
    Sie verweist auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 2008 (2 BvR 2575/07), der ausführt, dass die oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu dieser Frage uneinheitlich ist.
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  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - 4 L 156/11  

    Verwendung des Namens "Oberharz am Brocken" für eine neu gebildete Stadt als

    Eine solche Bedeutung ist nur dann gegeben, wenn die Rechtssache eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit oder zur Fortbildung des Rechts klärungsbedürftig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 - Beschl. v. 29. Juli 2010 - 1 BvR 1634/04 -, jeweils zit. nach [...] m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2011 - 4 L 229/10  

    Bemessung der Schmutzwassergrundgebühr für Hotels nach der Zahl der vorhandenen

    Eine solche Bedeutung ist nur dann gegeben, wenn die Rechtssache eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit oder zur Fortbildung des Rechts klärungsbedürftig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 - Beschl. v. 29. Juli 2010 - 1 BvR 1634/04 -, jeweils zit. nach [...] m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2011 - 4 L 90/10  

    Wirksamkeit der Festsetzungen von Überwachungswerten in einem wasserrechtlichen

    Eine solche Bedeutung ist nur dann gegeben, wenn die Rechtssache eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit oder zur Fortbildung des Rechts klärungsbedürftig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 - Beschl. v. 29. Juli 2010 - 1 BvR 1634/04 -, jeweils zit. nach [...] m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - 18 B 1836/08  

    Altfallregelung Deutschkenntnisse Analphabetismus Streitwert Duldung

    - gemeint ist wohl der Beschluss vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 -, InfAuslR 2008, 240 - der Ansicht ist, vorläufiger Rechtsschutz sei bei einer oberstgerichtlich nicht geklärten Rechtsfrage zu gewähren, und sie eine solche in der Regelung zu den hinreichenden mündlichen Deutschkenntnissen im Sinne von § 104 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG sieht, ist ihr nicht zu folgen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2011 - 4 L 127/10  

    Bewertung des Begriffs der räumlichen Ausdehnung einer Erschließungsanlage nach

    Eine solche Bedeutung ist nur dann gegeben, wenn die Rechtssache eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit klärungsbedürftig ist (so BVerfG, Beschl. v. 1. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 -, zit. nach [...]).
  • VG München, 29.05.2008 - M 12 K 07.4095  

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache ergibt sich aus dem Umstand, dass zur Frage der Anwendung des erhöhten Ausweisungsschutzes aus Art. 28 Abs. 3 der Unionsbürgerrichtlinie auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige divergierende obergerichtliche Rechtsprechung vorliegt und eine Klärung durch das BVerwG noch aussteht (vgl. BVerfG vom 11.2.2008 Az.: 2 BvR 2575/07).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2011 - 4 L 103/10  

    Auslegung des Merkmals "allgemein anerkannte Regeln der Technik" im Hinblick auf

    Eine solche Bedeutung ist nur dann gegeben, wenn die Rechtssache eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit klärungsbedürftig ist (so BVerfG, Beschl. v. 1. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 -, zit. nach [...]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2011 - 4 L 102/10  

    Aussetzung der Vollziehung nach § 80 Abs. 4 VwGO allein für die Zukunft bei

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2011 - 4 L 77/10  

    Auslegung des § 5 Abs. 2a S. 2 Hs. 2 Kommunalabgabengesetz Sachsen-Anhalt ( KAG

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 4 L 259/10  

    Grundstücksanschlüsse und Grundstücksanschlussleitungen einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2011 - 4 L 73/11  

    Notwendigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen durch den Berechtigten für die

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2011 - 4 L 227/10  

    Vorliegen eines Feststellungsinteresses für eine Feststellungsklage von Bürgern

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2012 - 4 L 229/11  

    Zweckbestimmungen in der Widmung als deutlicher Ausdruck der Verkehrsplanung der

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 11 ZB 08.1937  

    Antrag auf Aufnahme der Aussiedlereigenschaft in einen Vertriebenenausweis

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