Rechtsprechung
| BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90 |
Erschleichender Anwalt
Art. 5 Abs. 1 GG, Tatsachenbehauptung, § 193 StGB, 'starke Ausdrücke', Verhältnismäßigkeit, Art. 2 GG, Rechtsstaatsprinzip
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Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Kreuznach, 30.12.1988 - 6 Js 10592/87
- LG Bad Kreuznach, 30.10.1989 - 6 Js 10592/87
- OLG Koblenz, 25.06.1990 - 1 Ss 149/90
- BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1991, 2074
- StV 1991, 458
Wird zitiert von ... (46)
- BVerfG, 28.03.2000 - 2 BvR 1392/96
Verurteilung wegen ehrverletzender Behauptungen in einem Prozeß
Dies gilt auch für den Prozess (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).Würde das tatsächliche Element als ausschlaggebend angesehen, so könnte der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit wesentlich verkürzt werden (vgl. BVerfGE 61, 1 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).
Handelt es sich bei der Äußerung um eine Stellungnahme in einem gerichtlichen Verfahren, die der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dient, so sind bei der Anwendung des § 193 StGB auch die Auswirkungen des Rechtsstaatsprinzips zu berücksichtigen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).
Missbräuchliche Einlassungen, die in keinem inneren Zusammenhang zur Verteidigung stehen oder offenbar unhaltbar sind, sind nicht gemäß § 193 StGB gerechtfertigt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ); auch bei Formalbeleidigungen geht der Persönlichkeitsschutz regelmäßig der Meinungsfreiheit vor (BVerfGE 93, 266 ; 99, 185 ).
Ihm muss es - ohne die Gefahr strafrechtlicher Konsequenzen - möglich sein, in einem rechtsstaatlichen Verfahren jene Handlungen vorzunehmen, die nach seiner von gutem Glauben bestimmten Sicht geeignet sind, sich im Prozess zu behaupten (…vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 -, NJW 1991, S. 29 und vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).
Deshalb darf die in einem Zivilprozess vorgetragene Behauptung einer ehrverletzenden Tatsache, die nicht der Stimmungsmache gegen einen anderen Prozessbeteiligten dient, sondern aus der Sicht der Partei als rechts-, einwendungs- oder einredebegründender Umstand prozesserheblich sein kann, nicht schon deshalb strafrechtlich geahndet werden, weil sich später nicht aufklären lässt, ob die Behauptung wahr ist (…vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 -, NJW 1991, S. 29 und vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).
Die Art und Weise der Einlassung des Beschuldigten muss auf die Ehre des Betroffenen Rücksicht nehmen, wobei die Anforderungen an Meinungsäußerungen im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG wiederum nicht überspannt werden dürfen (…vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 -, NJW 1991, S. 29 und vom 11. AApril 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).
Die Gerichte haben nicht im Einzelnen festgestellt, dass die Äußerung des Beschwerdeführers unverhältnismäßig sei (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).
- BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03
Bauernfängerei
Das Interesse des Äußernden daran, seine Rechtsverfolgung oder -verteidigung in einem anhängigen oder künftigen Verfahren führen oder vorbereiten zu können, ohne sich damit einem Ehrenschutzverfahren auszusetzen, ist nicht betroffen, wenn er mit solchen Beschränkungen für eine Verfolgung seiner Angelegenheit außerhalb eines Verfahrens durch öffentliche Angriffe, Rundschreiben und ähnliches belastet wird (…Senatsurteil vom 17. Dezember 1991 - VI ZR 169/91 - aaO; vgl. auch Senatsurteil vom 5. Mai 1981 - VI ZR 184/79 - NJW 1981, 2117, 2118; BVerfG, NJW 1991, 2074, 2075). - OLG Dresden, 15.11.2001 - 7 U 1956/01
Kontokündigung gegen eine politische Partei
Der Rechtfertigungsgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß § 193 StGB ist im Lichte des Art. 5 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Anspruch auf ein faires Verfahren auszulegen (vgl. nur BVerfG, NJW 1991, 29f.; NJW 1991, 2074ff.; NJW 2000, 3196ff.).Nicht entscheidend ist dabei, ob er seine Kritik anders hätte formulieren können, da die Form der Meinungsäußerung grundsätzlich der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung unterliegt (BVerfG, NJW 1991, 2074ff., 2075).
Unter Berücksichtigung dieses Ausgangspunktes stellen bloße Werturteile stets geschützte Meinungsäußerungen dar und zwar auch dann, wenn Elemente des Wertens mit Elementen der Tatsachenmitteilung verbunden sind (BVerfG, NJW 1991, 2074ff., 2075; NJW 2000, 3196ff., 3196, 3198).
- BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04
Verfassungsrechtliche Grenzen der Untersagung ehrverletzender Behauptungen; …
Mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) ist es unvereinbar, wenn redliche Äußerungen in einem Zivilprozess oder die redliche Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten im Strafverfahren aus Gründen des Ehrenschutzes zu straf- oder zivilrechtlichen Nachteilen führen, weil die Behauptung sich später im Prozess oder nach behördlicher Prüfung als unrichtig oder unaufklärbar erweist (vgl. BVerfGE 74, 257 ;… BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammerdes Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 - NJW 1991, S. 29;11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - NJW 1991, S. 2074 ;… Beschluss der 2. Kammerdes Ersten Senats vom 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - NJW 2001, S. 3474 ;… Beschluss der 1. Kammerdes Ersten Senats vom 2. Oktober 2001 - 1 BvR 1372/01 - NZM 2002, S. 61;…25. September 2006 - 1 BvR 1898/03 - NJW-RR 2007, S. 840 ).Nicht geschützt sind freilich missbräuchliche Äußerungen, die in keinem inneren Zusammenhang mit dem verfolgten berechtigten Anliegen stehen oder wissentlich unwahre oder leichtfertig unhaltbare Behauptungen aufstellen (vgl. BVerfGE 74, 257 ;… Beschlüsse der 2. Kammerdes Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 - NJW 1991, S. 29;11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - NJW 1991, S. 2074 ;… Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 28. März 2000 - 2 BvR 1392/96 - NJW 2000, S. 3196 ;… Beschluss der 2. Kammerdes Ersten Senats vom 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - NJW 2001, S. 3474 ;… Beschluss der 1. Kammerdes Ersten Senats vom 28. August 2003 - 1 BvR 2194/02 - NJW 2004, S. 354 ).
Handelt es sich um eine Äußerung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren, haben die Fachgerichte bei Anwendung des § 193 StGB auch die aufgezeigten Auswirkungen des Rechtsstaatsprinzips zu berücksichtigen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammerdes Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 - NJW 1991, S. 29;11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - NJW 1991, S. 2074 ;… Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 28. März 2000 - 2 BvR 1392/96 - NJW 2000, S. 3196 ).
- OLG Düsseldorf, 04.03.1998 - 5 Ss 47/98 a) Handelt es sich - wie hier - um eine Äußerung in einem gerichtlichen Verfahren, die der Rechtsverfolgung und der Rechtsverteidigung dient, so sind bei der Anwendung des § 193 StGB die Auswirkungen des Rechtsstaatsprinzips auf die durch Art. 2 I GG grundrechtlich geschützte Betätigungsfreiheit (BVerfG, NJW 1991, 2074 = StV 1991, 458 [4591 ) zu berücksichtigen.
Darüber hinaus ist zu beachten, daß der Rechtsfertigungsgrund des § 193 StGB eine besondere Ausprägung des in Art. 5 I GG normierten Grundrechts der freien Meinungsäußerung darstellt, wertende Äußerungen über Verhalten und Person der anderen Prozeßbeteiligten danach grundsätzlich unter dem Schutz des Art. 5 1 1 GG stehen (BVerfG, NJW 1991, 2074; KG, StV 1998, 83; 198'", 485 [4861).
Das bedeutet, daß jeder Verfahrensbeteiligte grundsätzlich auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen darf, um seine Rechtspositionen zu unterstreichen, wobei nicht entscheidend ist, ob er seine Kritik auch hätte anders formulieren können (BVerfG, NJW 1991, 2074; KG, StV 1998, 83; 1987, 485).
Denn der strafrechtliche Ehrenschutz darf ihn nicht dazu zwingen, eine rechtserhebliche Tatsachenbehauptung aus Furcht vor einer Bestrafung nach den §§ 185 ff. StGB zu unterlassen (BVerfG, NJW 1991, 2074).
Als rechtsmißbräuchlich werden regelmäßig - abgesehen von bewußt unwahren Tatsachenbehauptungen - ehrverletzende Äußerungen gesehen, die in keinem inneren Zusammenhang zur Ausführung oder Verteidigung der geltend gemachten Rechte stehen oder deren Unhaltbarkeit ohne weiteres auf der Hand liegt (BVerfG, NJW 1991, 2074; BGH, NJW 1971, 284f.).
- BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Darüber hinaus ist gerade im Rahmen einer prozessualen Auseinandersetzung zu berücksichtigen, dass Parteien zur Verteidigung von Rechten schon im Hinblick auf das rechtliche Gehör (Art. 103 GG) alles vortragen dürfen, was als rechts-, einwendungs- oder einredebegründender Umstand prozesserheblich sein kann (BVerfG 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - zu C II 3 der Gründe, NJW 1991, 2074).Auch dürfen die Parteien nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt (BVerfG 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - aaO).
- LAG Düsseldorf, 24.09.2012 - 9 Sa 1014/12
Präklusion Kündigung wegen Erstattung einer Strafanzeige
Das Bundesarbeitsgericht hat dabei gerade in den jüngeren Entscheidungen einen Paradigmenwechsel vollzogen und klargestellt, mit Blick auf eine prozessuale Auseinandersetzung zu berücksichtigen sei, dass Parteien zur Verteidigung von Rechten schon im Hinblick auf das rechtliche Gehör alles vortragen dürfen, was als rechts-, einwendungs- oder einredebegründender Umstand prozesserheblich sein kann (so ausdrücklich wörtlich BAG v. 24.03.2011 - 2 AZR 674/09, NZA-RR 2012, 243 unter Hinweis auf BVerfG v. 11.04.1991 - 2 BvR 963/90, NJW 1991, 2074).Auch dürfen die Parteien nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt (BAG v. 24.03.2011 - 2 AZR 674/09, NZA-RR 2012, 243 unter Hinweis auf BVerfG v. 11.4.1991 - 2 BvR 963/90, NJW 1991, 2074; BAG v. 23.10.2010 - 2 AZR 554/08, AP Nr. 61 zu § 9 KSchG).
- OLG Frankfurt, 20.12.2005 - 20 W 298/04
Wohnungseigentum - Unterlassung von ehrkränkender Äußerungen in WEG-Versammlung
Eine Äußerung kann insoweit - worauf das Landgericht zutreffend hingewiesen hat - gemäß § 193 StGB gerechtfertigt sein (vgl. BVerfG NJW 2000, 3196; NJW 1991, 2074).Seine Ausstrahlungswirkung ist über den engeren Gewährleistungsinhalt des Art. 103 Abs. 1 GG hinaus zu beachten, wenn es um die Frage geht, inwieweit ein Prozessbeteiligter wegen ehrverletzender Äußerungen, die er in einem gerichtlichen Verfahren zur Wahrung seiner Rechtsposition abgegeben hat, strafrechtlich oder auch zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden darf (vgl. dazu im Einzelnen BVerfG NJW 1991, 2074, mit weiteren Nachweisen).
Abgesehen von bewusst unwahren Tatsachenbehauptungen gilt dies etwa für ehrverletzende Äußerungen, die in keinem inneren Zusammenhang zur Ausführung oder Verteidigung der geltend gemachten Rechte stehen oder so leichtfertig gemacht werden, dass deren Unhaltbarkeit ohne weiteres auf der Hand liegt (vgl. BVerfG NJW 1991, 2074; NJW 2000, 199; NJW 2000, 3196;… Wenzel/Burkhardt, a.a.O., Kap. 10 Rz. 31, 32;… Erman/Ehmann, a.a.O., Anh § 12 Rz. 100, je mit weiteren Nachweisen; weitergehend und jegliche Überprüfung ablehnend: OLG Celle NJW-RR 1999, 385;… auch Münchener Kommentar/Rixecker, a.a.O., Anh § 12 Rz. 175).
- BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96
Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen …
Wie die Revision unter Hinweis auf einen ähnlich gelagerten Fall (BVerfG NJW 1991, 2074, 2975 f) aufzeigt, ist dieser Teil der Äußerung von seinem Inhalt her geeignet, den Aussagegehalt der gesamten Äußerung zu beeinflussen. - OLG Bremen, 26.08.1999 - Ss 16/99
StGB §§ 186, 193; GG Art. 5
Im Bereich der Beleidigungsdelikte hängt der Umfang der Aus- und Einwirkungen des Art. 5 GG auf den Rechtfertigungsgrund der berechtigten Interessen gem. § 193 StGB entscheidend davon ab, ob eine Äußerung als Werturteil oder als Tatsachenbehauptung zu qualifizieren ist (vgl. BVerfG NJW 1991, 2074, 2075;… S/S-Lenckner 25. Aufl., § 193 Rn 1, 15 mwN).Nach der Rechtsprechung des BVerfG werden nur erwiesen oder bewußt unwahre Tatsachenbehauptungen nicht vom Schutz des Art. 5 I 1 GG umfaßt (BVerfG NJW 1993, 1845 mwN; 1991, 2074, 2075 mwN).
Wegen der Wechselwirkung zwischen Grundrechten und allgemeinen Gesetzen (st. Rspr. des BVerfG, vgl. NJW 1958, 257) ist bei Auslegung und Anwendung des § 193 StGB der wertsetzenden Bedeutung des Art. 5 I 1 GG hinreichend Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG NJW 1961, 819; 1991, 2074, 2075).
Bei einer Äußerung zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in einem gerichtlichen Verfahren, wie im vorliegenden Fall, sind darüber hinaus bei der Anwendung des § 193 StGB die Auswirkungen des Rechtsstaatsprinzips auf die durch Art. 2 I GG grundrechtlich geschützte Betätigungsfreiheit zu berücksichtigen (BVerfG NJW 1991, 2074, 2075).
- BVerfG, 28.08.2003 - 1 BvR 2194/02
Widerruf ehrverletzender Äußerungen im Rahmen einer Beschwerde an die …
- BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
- BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03
Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung von Klagen gegen ehrverletzende Äußerungen …
- BVerfG, 10.03.2009 - 1 BvR 2650/05
Verfassungsmäßigkeit einer anwaltsgerichtlichen Verurteilung wegen Beleidigung …
- BVerfG, 13.04.2007 - 1 BvR 3174/06
Verfassungsmäßigkeit der Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen eine Partei wegen …
- VerfG Brandenburg, 16.11.2000 - VfGBbg 49/00
Im Hinblick auf den Grundsatz der Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde …
- BGH, 08.04.2004 - 4 StR 576/03
Strafschärfende Berücksichtigung von Angriffen auf die Glaubwürdigkeit eines …
- VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 56/99
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 10 Sa 169/08
verhaltensbedingte Kündigung - Rufschädigung - Meinungsäußerungsfreiheit
- OLG Hamm, 03.06.2004 - 4 Ss 138/04
Beleidigung; Meinungsäußerung; verfassungsrechtliche Abwägung; Beleidigung eines …
- BayObLG, 22.08.1994 - 4St RR 81/94
GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2; StGB §§ 186, 193
- BayObLG, 13.07.2001 - 1St RR 75/01
Vorwurf der Rechtsbeugung als Meinungsäußerung
- OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06
Schon Drohung mit Faustrecht kann strafbar sein
- KG, 01.09.2008 - 1 Ss 120/08
Beleidigung: Bezeichnung von Richtern am Kammergericht als eine Art Hilfstruppe …
- VGH Baden-Württemberg, 09.05.1994 - 7 S 2294/92
Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten: Mitverantwortung des …
- OLG München, 19.12.2000 - 21 W 3174/00
Ehrverletzender Parteivortrag
- KG, 11.01.2010 - 1 Ss 470/09
Erfüllung des Tatbestandes der Beleidigung in einem Anwaltsschriftsatz
- BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/10 B
- KG, 20.09.1996 - 1 Ss 204/96
StGB §§ 185, 186, 193; GG Art. 5 Abs. 1, 103 Abs. 1
- LAG Hessen, 14.09.2010 - 3 Sa 243/10
Außerordentliche Kündigung - Vergleich mit Drittem Reich - Beleidigung - …
- OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07
Strafantrag; Strafverfolgungsbegehren; Auslegung; Beleidigung; Bewertung einer …
- VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 107 A/06
Aus Subsidiaritäts- und Substantiierungsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde …
- LAG Hamm, 21.02.2008 - 8 Sa 1736/07
Urteil in Reimform; Verfahrensmangel; ehrverletzende Äußerung im Prozess; …
- OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 37/10
Fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags: Zurückweisung der …
- LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10
Außerordentliche Kündigung - grobe Beleidigung gegenüber Vorgesetztem - …
- OLG München, 30.05.2001 - 21 U 1997/00
- OLG Hamm, 10.01.2006 - 4 Ss 468/05
Beleidigung in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Pressegesetz NRW
- OLG Oldenburg, 14.04.2008 - Ss 131/08
Wahrnehmung berechtigter Interessen: Ehrverletzende Äußerungen über einen …
- OVG Saarland, 29.03.2007 - 1 Q 46/06
Widerruf ehrverletzender Äußerungen
- LAG Hessen, 06.03.2012 - 19 Sa 1342/11
Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - freier …
- OLG Koblenz, 07.10.2009 - 2 Ss 130/09
1. Bei der Prüfung, ob ehrverletzende Werturteile in einer kompletten …
- OLG Oldenburg, 26.05.2011 - 1 Ss 84/11
Üble Nachrede: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen …
- VG Frankfurt/Main, 19.05.2011 - 9 L 4647/10
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Auswahlentscheidung
- BayObLG, 20.11.2000 - LBG-Ä 10/00
- LG Berlin, 28.07.2009 - 7 O 29/09
§§ 823, 1004 BGB; §§ 186, 187 StGB; § 43 BRAO
- AnwG Celle, 12.11.2003 - AnwG II-24/03
