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| BVerfG, 11.06.2002 - 2 BvR 461/02 |
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Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer bedingten Entlassung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 14.11.2001 - StVK 494/01
- OLG Hamm, 12.02.2002 - 1 Ws 19/02
- BVerfG, 11.06.2002 - 2 BvR 461/02
Zeitschriftenfundstellen
- StV 2003, 677
Wird zitiert von ... (22)
- BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08
Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer …
Nur wenn sich herausstellt, dass die Nichtgewährung von Lockerungen auf hinreichendem Grund beruht(e), darf die fehlende Erprobung des Betroffenen bei der Prognose ohne Einschränkungen zu seinem Nachteil verwertet werden (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 1998 - 2 BvR 910/98 -, unveröffentlicht - Umdruck anliegend;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1538/99 -, NJW 2000, S. 502 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2002 - 2 BvR 461/02 -, [...], Abs.-Nr. 11; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Oktober 2004 - 2 BvR 558/04 -, [...], Abs.-Nr. 7 f.).Dem hat das Bundesverfassungsgericht Rechnung getragen und seine Aussage, dass Vollzugslockerungen von Rechts wegen nicht notwendigerweise Voraussetzung für eine bedingte Entlassung sind (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2002 - 2 BvR 461/02 -, [...], Abs.-Nr. 11) im Kontext der lebenslangen Freiheitsstrafe um die Feststellung ergänzt, dass eine Erprobung in Lockerungen der (Entscheidung über die) Aussetzung des Strafrests in der Regel vorausgeht (vgl. BVerfGE 117, 71 ).
Dieses Vorgehen ist für sich genommen nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2002 - 2 BvR 461/02 -, [...], Abs.-Nr. 11).
Konkrete Tatsachen, die - unbeschadet dessen - eine Fluchtgefahr oder die Gefahr des Missbrauchs von Lockerungen in offensichtlicher Weise begründeten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2002 - 2 BvR 461/02 -, [...], Abs.-Nr. 14), sind nicht ersichtlich.
- BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02
Gefährliche Täter
Ist die Vollzugsbehörde bei ihrer Entscheidung dem grundrechtlich garantierten Freiheitsanspruch nicht hinreichend gerecht geworden, so muss ihr im Aussetzungsverfahren von den Strafvollstreckungsgerichten - unter Ausschöpfung ihrer prozessualen Möglichkeiten - deutlich gemacht werden, dass Vollzugslockerungen geboten sind (…vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2002 - 2 BvR 461/02 -, StV 2003, S. 677 f.). - OLG Karlsruhe, 04.12.2007 - 2 Ws 321/07 Zwar kommt Vollzugslockerungen bei einer Entscheidung nach § 57 Abs. 1 StGB eine erhebliche Bedeutung zu, weil die beanstandungslose Erprobung im Rahmen eines Lockerungsprogramms als Indiz für ein künftiges straffreies Verhalten gewertet werden kann (vgl. BVerfG StV 2003, 677 f.; NStZ 2000, 109; Senat StV 2000, 156 f.).
Doch setzt eine bedingte Entlassung von Rechts wegen nicht notwendigerweise Vollzugslockerungen voraus (BVerfG StV 2003, 677 f.).
Insoweit ist vorliegend an Bedeutung, dass die Versagung von Lockerungen zunächst - unzulässigerweise (vgl. nur BVerfG StV 2003, 677) - allein mit der ausländerrechtlichen Situation bzw. einer anstehenden Abschiebung begründet wurde.
Dabei wurde weder die Tatsache, dass die Ausländerbehörde sich zur Zeit zu einer Abschiebung, die zu sichern im übrigen nicht die Aufgabe der Strafhaft, sondern ausländerrechtlicher Maßnahmen ist (OLG Hamm StV 2002, 320; OLG Stuttgart StraFo 2004, 326; vgl. auch BVerfG StV 2003, 677), offensichtlich nicht in der Lage sieht, noch die familiäre Situation des Verurteilten, der mit Frau und drei Kindern sowie seiner pflegebedürftigen Mutter zusammenlebt, in Rechung gestellt.
- BVerfG, 17.02.2006 - 2 BvR 204/06 c) Zwar ist es nicht gänzlich bedenkenfrei, dass sich das Oberlandesgericht aus der Überprüfung der Modalitäten der für die Vollzugslockerungen (auch) maßgeblichen Urinkontrolle von vornherein zurückgezogen hat; denn unbeschadet der Möglichkeit des Verurteilten, gerichtlichen Rechtsschutz gegen rechtlich belastende Einzelmaßnahmen zu erlangen, darf sich die Strafvollstreckungskammer bei ihrer Aussetzungsentscheidung gemäß § 57 StGB, § 454 StPO gegebenenfalls nicht damit abfinden, dass die Vollzugsbehörde ohne hinreichenden Grund - etwa auf der Grundlage bloßer pauschaler Wertungen oder mit dem Hinweis auf eine abstrakte Flucht- oder Missbrauchsgefahr - sich der Gewährung jener Vollzugslockerungen verweigert hat, die regelmäßig einer Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe vorausgeht (…vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 …und vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1538/99 -, NJW 2000, S. 502 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2002 - 2 BvR 461/02 -, StV 2003, S. 677 f. und vom 11. Oktober 2004 - 2 BvR 906/04 - ).
- KG, 12.10.2006 - 5 Ws 482/06
StGB § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; StVollzG § 18 Abs. 1 Satz 1; StVollzG …
Vollzugslockerungen sind nicht notwendigerweise Voraussetzung für eine bedingte Entlassung (vgl. BVerfG StV 2003, 677).Vollzugslockerungen sind nicht notwendigerweise Voraussetzung für eine bedingte Entlassung (vgl. BVerfG StV 2003, 677).
- BVerfG, 29.01.2004 - 2 BvR 2167/03
Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei Aussetzung des Restes einer …
Auf der Basis einer rechtsstaatlich unzureichenden Tatsachengrundlage wäre die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, dass die Strafhaft in rechtsstaatlich unzulässiger Weise zur Abschiebehaft umfunktioniert und der Strafvollzug für ausländische Verurteilte zum bloßen "Verwahrvollzug" wird (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2002 - 2 BvR 461/02 -, ). - KG, 12.10.2006 - 1 AR 1018/06
Strafvollzug: Notwendige Voraussetzung für bedingte Entlassung; zur Lastlegung …
Vollzugslockerungen sind nicht notwendigerweise Voraussetzung für eine bedingte Entlassung (vgl. BVerfG StV 2003, 677).Vollzugslockerungen sind nicht notwendigerweise Voraussetzung für eine bedingte Entlassung (vgl. BVerfG StV 2003, 677).
- OLG Köln, 26.08.2005 - 2 Ws 202/05
Reststrafenaussetzung trotz Fehlens von Vollzugslockerungen
Eine weitere Inhaftierung allein unter dem Aspekt der fehlenden Erprobung in Vollzugslockerungen lässt sich angesichts des Freiheitsrechts aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG nicht rechtfertigen (vgl. BVerfG, StV 2003, 677; BVerfG,NStZ 2000, 109; BVerfG NStZ 1998, 373; a. M. OLG Frankfurt NStZ-RR 2001, 311). - BVerfG, 29.11.2011 - 2 BvR 1758/10
Lebenslange Freiheitsstrafe (Reststrafaussetzung zur Bewährung; Legalprognose; …
Dem hat das Bundesverfassungsgericht Rechnung getragen und seine Aussage, dass Vollzugslockerungen von Rechts wegen nicht notwendigerweise Voraussetzung für eine bedingte Entlassung sind (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2002 - 2 BvR 461/02 -, juris), im Kontext der lebenslangen Freiheitsstrafe um die Feststellung ergänzt, dass eine Erprobung in Lockerungen der Aussetzung des Strafrests regelmäßig vorausgehen muss (vgl. BVerfGE 117, 71 ). - OLG Oldenburg, 22.12.2008 - 1 Ws 705/08
Reststrafenaussetzung: Berücksichtigung fehlender Erprobung bei zu Unrecht …
Zwar wird nicht verkannt, dass Vollzugslockerungen bei Verbüßung längerer Freiheitsstrafen zwar regelmäßige, aber nicht zwingende Entlassungsvoraussetzung sind (BVerfG StV 2003, 677) und dass ablehnende Lockerungsentscheidungen der Vollzugsbehörden nicht ohne Prüfung ihrer inhaltlichen Berechtigung zum Nachteil des Verurteilten verwertet werden dürfen (BVerfG NJW 2000, 502). - OLG Hamm, 11.02.2010 - 1 Ws (L) 479/09
Versagung der Reststrafenaussetzung wegen unterbliebener Erprobung des Gefangenen …
- OLG Jena, 03.03.2006 - 1 Ws 50/06
Strafaussetzung zur Bewährung: Vollzugslockerungen als Voraussetzungen für die …
- OLG Koblenz, 19.11.2007 - 1 Ws 571/07
Versagung von Vollzugslockerungen wegen eines anhängigen Ausweisungsverfahrens
- OLG Hamm, 29.07.2010 - 1 Ws 195/10
Vollzugslockerungen vor Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe; …
- OLG Celle, 04.06.2007 - 1 Ws 163/07
Freistellungstage: Anrechung auf Entlassungszeitpunkt; geplante Abschiebung oder …
- KG, 20.11.2007 - 2 Ws 505/07
- KG, 20.11.2007 - 2 Ws 506/07
- KG, 20.11.2007 - 1 AR 1113/07
Strafrestaussetzung: Negative Legalprognose für einen Erstverbüßer wegen Begehung …
- BVerfG, 29.05.2008 - 2 BvR 1968/07
- OLG Jena, 26.11.2004 - 1 Ws 314/04
StVollzG
- KG, 20.11.2007 - 1 AR 11/13
- KG, 19.01.2005 - 1 AR 1455/04
Reststrafenaussetzung: Prognoseentscheidung bei erneuten schweren Straftaten nach …
