Rechtsprechung
| BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Bundesverfassungsgericht
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Gewährung effektiven Rechtsschutzes bei Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug
Verfahrensgang
- LG Heilbronn, 23.10.2002 - 4 StVK 1143/02
- BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGK 1, 201
- NStZ 2004, 223
- StV 2004, 87
Wird zitiert von ... (16)
- BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05
Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der …
Die vorläufige Aussetzung ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen ( BVerfGK 1, 201, 206).Diese muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2003 - 2 BvR 1724/02 -, BVerfGK 1, 201 ).
Die vorläufige Aussetzung ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (…vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1993 - 2 BvR 2212/93 -, NJW 1994, S. 717 ;… vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 1454/98 -, NStZ 1999, S. 532;… vom 31. März 2003 - 2 BvR 1779/02 -, NVwZ 2003, S. 1112 f. und vom 11. Juni 2003 - 2 BvR 1724/02 -, BVerfGK 1, 201 ).
- BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Verlegung eines Strafgefangenen
Rügt ein Beschwerdeführer, ihm sei vorläufiger Rechtsschutz zu Unrecht verweigert worden, so macht er einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff jedenfalls dann geltend, wenn die Maßnahme, gegen die vorläufiger Rechtsschutz begehrt wurde, ihrerseits entsprechend gewichtig ist (BVerfGK 1, 201 ).Die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; BVerfGK 1, 201 ).
Die vorläufige Aussetzung ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1993 - 2 BvR 2212/93 -, NJW 1994, S. 717 , vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 1454/98 -, NStZ 1999, S. 532, vom 31. März 2003 - 2 BvR 1779/02 -, NVwZ 2003, S. 1112 f., vom 11. Juni 2003 - 2 BvR 1724/02 -, BVerfGK 1, 201 , …und vom 15. März 2006 - 2 BvR 917/05 u.a. -, EuGRZ 2006, S. 294 ).
- BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1709/02
Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug (Arrest; Schuldgrundsatz); Rechtsschutz …
Die Verhängung von Arrest stellt als erhebliche Verschärfung der Bedingungen der Freiheitsentziehung, die dem Strafgefangenen auferlegt ist, einen tiefgreifenden und schwerwiegenden Eingriff dar (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2003 - 2 BvR 1724/02 -).Die Verhängung von Arrest stellt als erhebliche Verschärfung der Bedingungen der Freiheitsentziehung, die dem Strafgefangenen auferlegt ist, einen tiefgreifenden und schwerwiegenden Eingriff dar (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2003 - 2 BvR 1724/02 -).
- BVerfG, 24.03.2009 - 2 BvR 2347/08
Auslegung und Anwendung des § 114 Abs. 2 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) im …
Dieser muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 61, 82 ; 67, 43 ; BVerfGK 1, 201 ).Im Einzelfall kann auch der Erlass einer einstweiligen Anordnung, die die Hauptsache zugunsten des Antragstellers vorwegnimmt, zulässig und geboten sein (vgl. BVerfGE 79, 69 ; BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ,m. zahlr. w. N., sowie für einstweilige Anordnungen des BVerfG selbst, die nur unter besonders engen Voraussetzungen in Betracht kommen, BVerfGE 34, 160 ; 108, 34 ; 113, 113 ,stRspr).
Die vorläufige Aussetzung ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 1454/98 -, NStZ 1999, S. 532; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1989 - 2 BvR 896/89 -, [...]).
- BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 1419/05
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Maßnahme im Maßregelvollzug
Rügt der Beschwerdeführer, ihm sei vorläufiger Rechtsschutz zu Unrecht verweigert worden, so macht er jedenfalls dann einen gewichtigen Grundrechtsverstoß geltend, wenn die Maßnahmen, gegen die vorläufiger Rechtsschutz begehrt wurde, ihrerseits gewichtig sind (…vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. September 1994 - 2 BvR 1958/93 -, ZfStrVO 1995, S. 371 ff., und vom 11. Juni 2003 - 2 BvR 1724/02 -, BVerfGK 1, 201 ).Diese muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 2003 - 2 BvR 1724/02 -, BVerfGK 1, 201 ).
Die vorläufige Aussetzung ist vielmehr, sofern die Voraussetzungen für eine stattgebende Eilentscheidung im Übrigen vorliegen, gerade der typische, vom Gesetzgeber vorgesehene Regelungsgehalt des vorläufigen Rechtsschutzes gegen belastende Maßnahmen (…vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1993 - 2 BvR 2212/93 -, NStZ 1994, S. 101 f.;… vom 17. Juni 1999 - 2 BvR 1454/98 -, NStZ 1999, S. 532;… vom 31. März 2003 - 2 BvR 1779/02 -, NVwZ 2003, S. 1112 f. und vom 11. Juni 2003 - 2 BvR 1724/02 -, BVerfGK 1, 201 ).
- BVerfG, 27.12.2007 - 2 BvR 1061/05
Beschäftigung Strafgefangener in privaten Unternehmerbetrieben; …
bb) Das Landgericht hat zudem auch ausgehend von seiner unzutreffenden Auffassung, die Anstalt könne sich ohne weiteres auf eine ablehnende Haltung des Betreibers der Einkaufsstelle zurückziehen, seine aus Art. 19 Abs. 4 GG folgende Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 2, 318 ) dadurch verletzt, dass es allein aufgrund einer telefonischen Auskunft des zuständigen Verkäufers entschieden hat, ohne dem Hinweis des Beschwerdeführers auf eine ihm gegenüber bekundete Weiterbeschäftigungsbereitschaft des Unternehmens und der damit aufgeworfenen Frage nachzugehen, ob die telefonisch nunmehr bekundete ablehnende Haltung auf einer von der Anstalt unbeeinflussten Willensbildung beruhte. - BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvR 2355/10
Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Arbeit; Hilfstätigkeit; Befristung; …
Die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; BVerfGK 1, 201 ; 11, 54 ).Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz ist verletzt, wenn die Gewährung von Eilrechtsschutz zu Unrecht mit der entscheidungstragenden Begründung abgelehnt wird, sie komme wegen Nichtvorliegens der besonderen Voraussetzungen für eine Vorwegnahme der Hauptsache nicht in Betracht (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 11, 54 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, juris Rn. 12).
Anderenfalls hätte es im Übrigen nicht ohne Weiteres von der Unrichtigkeit der Sachverhaltsdarstellung des Beschwerdeführers ausgehen dürfen (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 2, 318 ).
- BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06
Sicherheitsmaßnahmen im Vollzug von Arrest während der Untersuchungshaft …
Ein derartiger Vortrag kann, wenn die Grundrechte Gefangener geschützt sein sollen, im gerichtlichen Verfahren nicht einfach übergangen werden (zur gerichtlichen Aufklärungspflicht bei abweichenden Angaben der Verfahrensbeteiligten vgl. BVerfGK 1, 201 ). - BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 338/08
Entfallen der Annahmegründe durch Verhalten des Beschwerdeführers nach Erhebung …
Dieser muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 61, 82 ; 67, 43 ; BVerfGK 1, 201 ). - BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 1533/08
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen gegen die …
Die Annahme, es könne ohne weitere Sachverhaltsaufklärung von der Richtigkeit der behördlichen Darstellung ausgegangen werden, bedarf aber konkreter, auf die Umstände des Falles bezogener Gründe (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 2, 318 ). - BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 2279/07
Anhalten von Haftpost (grob unrichtige Darstellung von Anstaltsverhältnissen; …
- BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09
Verhängung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Strafgefangenen wegen des …
- BVerfG, 08.05.2006 - 2 BvR 860/06
(Keine) Einstweilige Anordnung gegen die Verlegung eines Strafgefangenen; …
- VerfG Brandenburg, 19.02.2009 - VfGBbg 7/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährleistung effektiven …
- BVerfG, 25.11.2010 - 2 BvR 2111/09
- BVerfG, 05.10.2011 - 2 BvR 1555/11
Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei …
