Rechtsprechung
   BVerfG, 11.11.1988 - 1 BvR 585/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1157
BVerfG, 11.11.1988 - 1 BvR 585/88 (https://dejure.org/1988,1157)
BVerfG, Entscheidung vom 11.11.1988 - 1 BvR 585/88 (https://dejure.org/1988,1157)
BVerfG, Entscheidung vom 11. November 1988 - 1 BvR 585/88 (https://dejure.org/1988,1157)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,1157) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung des Rechts der elterlichen Sorge

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entziehung der elterlichen Sorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 145
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1988 - 1 BvR 585/88
    In der Beziehung zum Kind muß aber das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein (vgl. BVerfGE 60, 79 >88< m.w.N.).

    Wenn Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen und damit zugleich die Aufrechterhaltung der Trennung der Kinder von ihnen gesichert wird, darf dies nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (vgl. BVerfGE 60, 79 >89<).

    Der Staat muß daher nach Möglichkeit versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 60, 79 >93< m.w.N.).

    In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht befunden, daß der Gesetzgeber mit § 1666 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1666 a BGB eine Regelung geschaffen hat, die es dem Vormundschaftsrichter ermöglicht, bei Maßnahmen zum Schutze des Kindes auch dem grundgesetzlich verbürgten Elternrecht hinreichend Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 60, 79 >90<).

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1988 - 1 BvR 585/88
    Ihm gebührt der Schutz des Art. 6 Abs. 3 GG aber auch, wenn es um Entscheidungen über die Aufrechterhaltung dieses Zustands geht, wie sie die angegriffenen Beschlüsse bewirken (vgl. BVerfGE 68, 176 >187<).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1988 - 1 BvR 585/88
    Neben der Frage, ob die angegriffenen Entscheidungen Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen, können daher auch einzelne Auslegungsfehler nicht außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 75, 201 >222< m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 27.11.1980 - 4 UF 94/80

    Verjährungshemmung; Anspruchsübergang

    Auszug aus BVerfG, 11.11.1988 - 1 BvR 585/88
    Soweit das Gericht von einer konkreten Gefährdung des Kindeswohls ausgegangen ist, hätte es im einzelnen erwägen und darlegen müssen, aus welchen Gründen es die angenommene Gefahr für die Entwicklung der Kinder nur durch die Aufrechterhaltung des Entzugs des väterlichen Personensorgerechts für abwendbar gehalten hat und nicht unter Aufhebung der Sorgerechtsentscheidung etwa durch eine Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB (vgl. Palandt, BGB , 47. Aufl., § 1632 Anm. 3 b) dd); Münchener Kommentar, BGB , Bd. 5, 2. Aufl., Rdnr. 23 zu § 1632 ; Soergel/Siebert, BGB , Bd. 8, 12. Aufl., Rdnr. 29 zu § 1632; OLG Frankfurt/Main, FamRZ 1981, S. 813 >814<; FamRZ 1981, S. 308 >309<; BayObLG, DAVorm.
  • BVerfG, 14.06.2014 - 1 BvR 725/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die im Wege der einstweiligen Anordnung

    Dabei greift der starke Schutz des Elterngrundrechts auch dann ein, wenn ein Elternteil die Trennung von seinem Kind zunächst freiwillig herbeigeführt hatte und es nunmehr um die Aufrechterhaltung dieses Zustands geht (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 1988 - 1 BvR 585/88 -, juris, Rn. 29).
  • BVerfG, 10.12.2019 - 1 BvR 2214/19

    Nichtannahmebeschluss betreffend die Anforderungen an die Grundlagen der

    Der angegriffenen Entscheidung kann aus sich heraus nicht ohne Weiteres entnommen werden, warum der Gefahr, dass die Beschwerdeführerin das Kind aus der Pflegestelle herausnimmt, nur durch einen bereits jetzt angeordneten Sorgerechtsentzug begegnet werden kann, und weder die Möglichkeit, im gegebenen Fall eine einstweilige Anordnung zu erlassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2017- 1 BvR 1202/17 -, Rn. 33), noch der Erlass einer Verbleibensanordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 1988 - 1 BvR 585/88 -, juris, Rn. 25; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2017- 1 BvR 1202/17 -, Rn. 33) zum Schutze des Kindes ausreichend sind.
  • OLG Saarbrücken, 31.05.2012 - 6 UF 20/12

    Teilentzug der elterlichen Sorge: Verfahrensmangel bei mangelnder Darstellung der

    Lebt ein Kind - wie vorliegend die beiden Mädchen - in Familienpflege (dazu BVerfG FamRZ 2006, 1593; BGH FamRZ 2001, 1449), muss auch der Erlass einer Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB - als im Verhältnis zu einem Sorgerechtsentzug oder dessen Aufrechterhaltung milderes Mittel - erwogen werden (vgl. BVerfG FamRZ 1989, 145; vgl. auch OLG Frankfurt, FamRZ 2011, 382 [Ls.; Volltext in juris]; OLG Hamm, FamRZ 2010, 2083).
  • OLG Köln, 17.07.1997 - 16 Wx 127/97

    Einsichtsrecht der leiblichen Eltern, denen die elterliche Sorge entzogen wurde,

    Die Trennung eines Kindes von seinen Eltern stellt den stärksten Eingriff in das Elternrecht dar und darf daher nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen ( vgl. BVerfG, FamRZ 1989, 145, 147; NJW 1982, 1379, 1380 ).
  • OLG Hamm, 20.05.2010 - 2 UF 280/09

    Verhältnismäßigkeit einer Verbleibensanordnung und der Entziehung der elterlichen

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze stellt die vom Familiengericht verfügte und mit der befristeten Beschwerde der Kindesmutter nicht angegriffene Verbleibensanordnung nach § 1632 IV BGB ein milderes Mittel im Sinne des § 1666a BGB gegenüber dem Entzug der gesamten elterlichen Sorge dar (vgl. BVerfG FamRZ 1989, 145, 146).
  • BayObLG, 11.11.1998 - 1Z BR 153/98

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG FamRZ 1989, 145/146) ist schon wegen des Gewichts der Selbstmorddrohung gewahrt.
  • BayObLG, 05.04.2000 - 1Z BR 108/99

    Verbleibensanordnung bei einer Gefährdung des Kindeswohls

    Genügt eine Verbleibensanordung nach § 1632 Abs. 4 BGB , so bedarf es keines Eingriffs in das Sorgerecht nach § 1666 BGB (BVerfG FamRZ 1989, 145/146; Staudinger/Coester § 1666 Rn. 11, 44 f., 136, 139; Staudinger/Salgo §.1632 Rn. 51, 93).
  • BayObLG, 02.10.1998 - 1Z BR 91/98

    Entziehung des elterlichen Sorgerechts der unverheirateten Mutter

    Auch unter Berücksichtigung der sich aus dem Elternrecht gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. hierzu BVerfGE 60, 79/88 f. und BVerfG FamRZ 1989, 145/146) und des in § 1666a Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist daher die Entziehung der gesamten Personensorge nicht zu beanstanden.
  • BayObLG, 30.09.1998 - 1Z BR 129/98

    Entziehung des Rechts der Aufenthaltsbestimmung durch vorläufige Anordnung

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG FamRZ 1989, 145/146) ist schon wegen der Schwere der körperlichen Beeinträchtigungen, um die es hier geht, nicht verletzt.
  • BayObLG, 10.02.1997 - 1Z BR 271/96

    Bestellung eines Ergänzungspflegers nach Entziehung der gesamten Personensorge

    Auch unter Berücksichtigung der sich aus dem Elternrecht gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG ergebenden verfassungsrechtlichen Vorgaben (vgl. hierzu BVerfGE 60, 79/88 f. und BVerfG FamRZ 1989, 145/146) und des in § 1666a Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist daher die getroffene Maßnahme nicht zu beanstanden.
  • BayObLG, 21.11.1996 - 1Z BR 221/96

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts wegen wiederholter körperlicher

  • BayObLG, 22.03.1995 - 1Z BR 120/94

    Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Rechts der Zuführung zur

  • BayObLG, 28.01.1993 - 1Z BR 79/92

    Nichteheliches Kind; Mutter; Elterliche Sorge; Allein; Verfassungsmäßigkeit;

  • VG Düsseldorf, 12.08.2002 - 19 K 6995/97

    Bewilligung von Krankenversicherungsbeiträgen für die Zeit nach der Geburt eines

  • VG Düsseldorf, 21.01.2003 - 19 L 3805/02

    Anspruch auf Reduzierung von Wochenstunden der Erziehungshilfe; Eignung und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht