Rechtsprechung
   BVerfG, 12.01.2001 - 1 BvQ 38/00   

Volltextveröffentlichungen (6)

mehr

Zeitschriftenfundstellen

  • FamRZ 2001, 541



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 20/00  

    Kindesunterhalt - Klargestellt: Existenzminimum i.S. von §

    Das Anliegen des Gesetzgebers, den Barunterhalt des Kindes in Höhe des Existenzminimums möglichst sicherzustellen (vgl. auch BVerfG FamRZ 2001, 541), kann der Anrechnungsbestimmung entnommen werden.
  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 289/01  

    Familienrecht - Kindergeld und Barunterhalt

    Zwar verfolgte der Gesetzgeber damit das Anliegen, den Barunterhalt des Kindes in Höhe des Existenzminimums des Kindes möglichst sicherzustellen (vgl. BVerfG FamRZ 2001, 541).

    Mit der Regelung des § 1612 b Abs. 5 BGB verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die wirtschaftliche Lage minderjähriger Barunterhaltsberechtigter zu stärken und ihnen unter Wahrung des Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen einen Barunterhalt in Höhe ihres Barexistenzminimums zu sichern (vgl. BVerfG FamRZ 2001, 541).

  • BGH, 12.04.2006 - XII ZR 31/04  

    Familienrecht - Unterhaltsrechtliche Einsetzbarkeit des Erziehungsgeldes

    Dieser - unterste - Selbstbehalt muss dem Unterhaltspflichtigen allerdings auf jeden Fall verbleiben (vgl. BVerfG FamRZ 2001, 541).
mehr
  • OLG Brandenburg, 21.01.2002 - 10 UF 109/01  

    Zur Verfassungsmäßigkeit des § 1612 b Abs. 5 BGB und den Bedenken

    Der Umstand, dass ein konkretes Normenkontrollverfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG beim Bundesverfassungsgericht, das den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt (BVerfG, FamRZ 2001, 541) und Verfassungsbeschwerden gegen die Anwendung von § 1612 b Abs. 5 BGB nicht zur Entscheidung angenommen hat (BVerfG, FamRZ 2001, 756), anhängig ist, rechtfertigt eine Aussetzung des vorliegenden Verfahrens bis zur Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht nicht.
  • OLG Frankfurt, 12.06.2001 - 3 WF 84/01  

    Kindergeld, Anpassung von Alttiteln, Verfassungswidrigkeit der Neuregelung zur

    In diesem Zusammenhang verweist der Senat auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.01.2001, abgedruckt in FamRZ 2001, S. 541, mit der das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag gegen die Neufassung des § 1612 b Abs. 5 BGB zurückgewiesen hat.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht