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   BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62   

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https://dejure.org/1964,8
BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62 (https://dejure.org/1964,8)
BVerfG, Entscheidung vom 12.02.1964 - 1 BvL 12/62 (https://dejure.org/1964,8)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Februar 1964 - 1 BvL 12/62 (https://dejure.org/1964,8)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    Wohnungsbauprämie

  • openjur.de

    Wohnungsbauprämie

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Wohnungsbauprämien für getätigte Aufwendungen; Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Wohnungsbauprämiengesetz; Gestaltungsfreiheit im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit; Beachtung des Gleichheitssatzes im Wohnungsbauprämiengesetz

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 17, 210
  • NJW 1964, 587
  • MDR 1964, 476
  • FamRZ 1964, 188
  • DVBl 1964, 692
  • BB 1964, 253
  • DB 1964, 275
 
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Wird zitiert von ... (221)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 03.04.1962 - 1 BvL 35/57

    Verfassungsmäßigkeit der Einreihung getrennt veranlagter Ehegatten in

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62
    So kann im Bereich von Steuerprivilegien berücksichtigt werden, daß Eheleuten typischerweise bestimmte Ausgaben nicht erwachsen, so daß ein gerade mit Rücksicht auf solche Ausgaben gewährter Freibetrag ihnen versagt werden darf (BVerfGE 14, 34, insbesondere die grundsätzlichen Ausführungen S. 40 bis 42).

    Eine Prüfung am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG entfällt (BVerfGE 14, 34 [42]).

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach ausgesprochen, daß der Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit größere Gestaltungsfreiheit besitzt als innerhalb der Eingriffsverwaltung (BVerfGE 6, 55 [77]; 11, 50 [60]; 12, 151 [166]).

    Zwar geht es zu weit, wenn er annimmt, das Bundesverfassungsgericht habe in der Entscheidung vom 17. Januar 1957 (BVerfGE 6, 55) den Grundsatz "Zusammenlebende Ehegatten bilden im Bereich des Steuerrechts eine Einheit, weil sie in einen Topf wirtschaften", schlechthin als mit Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar erklärt.

  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 39/56

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versorgungsansprüche scheinehelicher Kinder von

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62
    Wenn eine Regelung dem Gleichheitssatz nur eben noch entspricht, kann sie von den Gerichten nicht deshalb beanstandet werden, weil nach ihrer Ansicht eine andere Regelung ihm noch besser gerecht würde (BVerfGE 3, 162 [182]; 9, 201 [206]).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62
    Zu den vorstehend behandelten beiden Einwendungen mag auch an den vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 24. Juli 1963 - 1 BvL 11/61 und 30/57 - (abgedr. in NJW 1963 S. 1723) ausgesprochenen Gedanken erinnert werden, daß es bei einer typisierenden Regelung begünstigender Art für das Gerechtigkeitsgefühl leichter erträglich ist, wenn die für einen bestimmten "Normalfall" (hier: die Förderung eines Bauvorhabens durch eine Prämie) gedachte Regelung infolge der Typisierung auch einer kleinen Gruppe von Personen zugute kommt, für die sie nicht bestimmt war, als wenn Personen ausgeschlossen werden, denen die Begünstigung nach dem Zweck des Gesetzes zukommen sollte.
  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62
    Sie schränken die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers ein, selbst zu bestimmen, was "gleich" und "ungleich" sein soll (BVerfGE 13, 290 [298 f.]), indem sie Unterscheidungen verbieten, die dem in der Wertentscheidung ausgedrückten Willen des Verfassungsgebers zuwiderlaufen würden, einem bestimmten Lebensbereich oder Lebensverhältnis seinen besonderen Schutz angedeihen zu lassen.
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62
    Wenn eine Regelung dem Gleichheitssatz nur eben noch entspricht, kann sie von den Gerichten nicht deshalb beanstandet werden, weil nach ihrer Ansicht eine andere Regelung ihm noch besser gerecht würde (BVerfGE 3, 162 [182]; 9, 201 [206]).
  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57

    Ehegattenfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach ausgesprochen, daß der Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit größere Gestaltungsfreiheit besitzt als innerhalb der Eingriffsverwaltung (BVerfGE 6, 55 [77]; 11, 50 [60]; 12, 151 [166]).
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62
    Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach ausgesprochen, daß der Gesetzgeber im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit größere Gestaltungsfreiheit besitzt als innerhalb der Eingriffsverwaltung (BVerfGE 6, 55 [77]; 11, 50 [60]; 12, 151 [166]).
  • BFH, 26.07.1957 - VI 2/55 U

    Einheitliches Ausüben des Wahlrechts nach § 8 Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG)

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62
    Der Bundesfinanzhof weist darauf hin, daß er selbst früher die Bestimmung als gültig angesehen habe (BFHE 65, 201); nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Zusammenveranlagung der Ehegatten und nach der Fortbildung der Grundsätze dieser Entscheidung in der späteren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts könne er aber diesen Standpunkt nicht mehr aufrechterhalten.
  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvR 314/60

    Teilweise Verfassungswidrigkeit von Regelungen der Vermögens- und

    Auszug aus BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62
    Deshalb widerspricht es dem Gebot des Ehe- und Familienschutzes nicht unbedingt, wenn der Staat dort, wo er lediglich fördert und hilft, die normalerweise vorauszusetzende Lebens- und Interessengemeinschaft der Ehegatten in der Weise berücksichtigt, daß er das Ausmaß einer finanziellen Zuwendung ihrer besonderen wirtschaftlichen Situation und der dadurch etwa geminderten Förderungsbedürftigkeit anpaßt (BVerfGE 12, 180 [190]).
  • BVerfG, 17.05.1961 - 1 BvR 561/60

    Volkswagenprivatisierung

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    In der Entscheidung darüber, welche Sachverhalte, Personen oder Unternehmen gefördert werden sollen, ist er weitgehend frei (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ; 110, 274 ; 138, 136 ).
  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    In der Entscheidung darüber, welche Sachverhalte, Personen oder Unternehmen gefördert werden sollen, ist der Gesetzgeber weitgehend frei (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ; 110, 274 ).

    Sachbezogene Gesichtspunkte stehen ihm in weitem Umfang zu Gebote, solange die Regelung sich nicht auf eine der Lebenserfahrung geradezu widersprechende Würdigung der jeweiligen Umstände stützt und insbesondere der Kreis der von der Maßnahme Begünstigten sachgerecht abgegrenzt ist (vgl. BVerfGE 17, 210 unter Bezugnahme auf BVerfGE 12, 354 ; 110, 274 ; 117, 1 ).

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auch dort, wo der Gesetzgeber - wie im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit - größere Gestaltungsfreiheit besitzt, schränken die besonderen Wertentscheidungen des Grundgesetzes diese Freiheit ein, indem sie z. B. "Unterscheidungen verbieten, die dem in der Wertentscheidung ausgedrückten Willen des Verfassunggebers zuwiderlaufen würden, einem bestimmten Lebensbereich oder Lebensverhältnis seinen besonderen Schutz angedeihen zu lassen" (BVerfGE 17, 210 [217] - Wohnungsbauprämien).
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