Rechtsprechung
| BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- DFR
Beamtenbesoldung Ost II
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBesG § 73; 2. BesÜV
Voraussetzungen eines Zuschusses nach Übergangsvorschriften in der Richterbesoldung im Beitrittsgebiet
Kurzfassungen/Presse (4)
- 123recht.net (Pressemeldung, 17.7.2003)
Niedrigere Beamtenbesoldung in den neuen Ländern rechtens // Unterschied "noch gerechtfertigt"
- dpolg.de (Kurzinformation)
Niedrigere Beamtenbesoldung in den neuen Ländern verfassungsgemäß
- anwaltskanzlei-lankau.de (Kurzinformation)
Niedrigere Beamtenbesoldung in Ostdeutschland ist verfassungsgemäß
- neue-justiz.de
, S. 41 (Leitsatz und Auszüge)
GG Art. 3 Abs. 1, 3, 33 Abs. 5; § 73 BBesG; § 4 BesÜV
Besoldung - Richter - Übergangsregelung im Beitrittsgebiet
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Die Entscheidungen des BVerfG über die Besoldung in den neuen Ländern" von Dr. Bardo Fassbender, original erschienen in: NJ 2003, 568 - 571.
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 03.03.1998 - A 8 K 1/97
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.1999 - A 3 S 147/98
- BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 107, 237
- BVerfGE 107, 257
- NJW 2003, 3335
- NJ 2003, 591 (Ls.)
- DVBl 2003, 1163 (Ls.)
- DÖV 2003, 1000
- NVwZ 2003, 1370
Wird zitiert von ... (79)
- VG Weimar, 12.07.2005 - 4 K 3880/03
Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung; Befähigung; …
Sie erhält daher zu Recht seit ihrer Ernennung zur Beamtin auf Probe im November 1996 gemäß § 1 und § 2 Abs. 1 2. BesÜV abgesenkte Dienstbezüge, wobei die Absenkung der Dienstbezüge derzeit noch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (vgl. BVerfGE 107, 257, 268 f. unter Hinweis auf BVerfGE 107, 218 ff.; BVerwGE 101, 116, 120 ff.; BVerwG, Urteil vom 11.03.1999 - 2 C 24.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 3 S. 6).Denn der beamtenrechtliche Charakter des Besoldungsrechts wird maßgeblich durch das Laufbahnprinzip, einem hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG (BVerfGE 62, 374, 383; 64, 323, 351; BVerwGE 109, 292 ff.), geprägt (zur laufbahnrechtlich unterlegten Auslegung des Begriffs der Befähigungsvoraussetzungen im Rahmen des § 4 2. BesÜV bei Richtern vgl. auch: BVerfG, Beschluss vom 12.02.2003 2 BvR 709/99 BVerfGE 107, 257, 273).
Sie vermitteln in der Regel keine spezifisch fachbezogenen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben erforderlich sind (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 -, Umdruck S. 21), sondern allgemeine (Grund-)Kenntnisse und (Grund-)Fähigkeiten, auf denen die weitere laufbahnbezogene Ausbildung aufbaut (…vgl. Zängl, in: Fürst, GKÖD , Bd. I, K vor § 15 BBG Rn. 14).".
GG ist durch den 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts bisher "lediglich´ i.S. der Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG entschieden (BVerfGE 107, 257 ff.).
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 101, 54, [101]; 103, 310, [318 ff.]; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - Umdruck, S. 17 ff. m.w.N.)"; vgl. ebenso die weiteren Kammerbeschlüsse vom 13.11.2003 2 BvR 1883/99; vom 19.11.2003 2 BvR 1894/99 und vom 09.09.2004 2 BvR 669/02 , dort unter Angabe der Fundstelle in der amtlichen Sammlung für den Beschluss vom 12.02.2003 2 BvR 209/99 : BVerfGE 107, 257, [270 ff.]).
Die Entscheidung (BVerfGE 107, 257, [269 ff.]), die sich mit dieser verfassungsrechtlichen Frage befasst, ergibt, dass die dieser Entscheidung zukommende Bindungswirkung die vom erkennenden Gericht vorliegend für sachgerecht erachtete Auslegung unter Berücksichtigung der laufbahnrechtlichen Begrifflichkeiten und Maßgaben nicht verbietet:.
Aus dem Senatsbeschluss vom 12.02.2004 2 BvR 709/99 BVerfGE 107, 257 ff., ergibt sich danach Folgendes:.
Die im Kammerbeschluss vom 19.11.2003 2 BvR 538/00 , mit der Angabe ,,Umdruck S. 17 ff" (bzw. im Kammerbeschluss vom 09.09.2004 2 BvR 669/02 insoweit mit ,,BVerfGE 107, 257, [270 ff.]") in Bezug genommenen Gründe beginnen auf Seite 269 (Seite 270 beginnt nicht mit einem vollständigen Satz) damit, dass der Beschwerdeführer auch dadurch,.
,,Diese Auslegung des Begriffs der Befähigungsvoraussetzungen in § 4 Abs. 1 der 2. BesÜV a.F. berücksichtigt insoweit in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise das zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG gehörende Laufbahnprinzip (vgl. BVerfGE 62, 374 [383]; 64, 323 [351]), wonach für die Einstellung und das berufliche Fortkommen des Beamten, Richters oder Soldaten Laufbahnen mit jeweils typisierten Mindestanforderungen bestehen (…vgl. dazu Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, § 15 BBG, Rn. 10)" (so: BVerfGE 107, 257 [ 273]).
Das leuchtet erst recht ein angesichts eines wie im Beschluss des BVerfG vom 12.02.2003 2 BvR 709/99 auf Seite 272 , zu II. C. II. 1. c) aa) a.E. zu findenden, völlig offenen obiter dictum, auf das sich die 2. Kammer (s. oben Zitat aus dem Beschluss vom 19.11.2003) maßgeblich zu stützen scheint: ,,Dadurch unterscheidet sich der Beschwerdeführer von Beamten, die lediglich den Abschluss einer allgemein bildenden Schule oder eine bestimmte anderweitige Berufsausbildung im Beitrittsgebiet erworben haben.
Vor allem bleibt auch völlig offen, ob im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG bei der Auslegung der Begriffs Befähigungsvoraussetzungen nach § 4 Abs. 1 2. BesÜV (a.F.) eine dem Wortlaut der als Ausnahmevorschrift konzipierten Norm sowie ihrem Zweck als eines die ,,Mobilität" fördernden Zuschusses zur ,,Gewinnung von Fachkräften aus dem bisherigen Bundesgebiet" (s. BVerfGE 107, 257, [271] m.w.N.), nicht zu entnehmende Unterscheidung des Bedeutungsgehaltes je nach Amtsstellung oder Laufbahn erfolgen könnte bzw. welche.
verfassungsrechtlichen Konsequenzen eine solch differenzierende Auslegung angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum weiten gesetzgeberischen Ermessensspielraum (vgl. BVerfGE 107, 257, [271 zu C. II. bb]) einerseits sowie den Grenzen der Unvereinbarerklärung bei gleichheitswidrigem Ausschluss von Personengruppen (vgl. BVerfGE 22, 349, [361 f];… Maunz/Bethge, a.a.O., § 31 Rn. 211 m.w.N.) andererseits haben könnte.
Das Laufbahnprinzip beinhaltet, dass für die Einstellung und das berufliche Fortkommen des Beamten, Richters oder Soldaten Laufbahnen mit jeweils typisierten Mindestanforderungen bestehen (BVerfGE 107, 257, [273]).
Dies in der damaligen Situation nicht zuletzt auch deswegen, um durch Fachpersonal ,,aus dem westlichen Bundesgebiet" das im Beitrittsgebiet verloren gegangene Vertrauen der Bürger in die staatlichen Institutionen und ihre Funktionäre wieder aufzubauen (zu diesem Gesichtspunkt vgl. auch den Hinweis in BVerfGE 107, 257, 272 auf Battis, LKV 1992, S. 12, der es dort auch auf den Punkt bringt: ,,Anreize für die Gewinnung qualifizierter Westdeutscher zu schaffen").
Die Zuschussregelung in § 4 Abs. 1 2. BesÜV (a.F.) sowie die dazu erfolgte Auslegung des darin verwendeten Begriffs der Befähigungsvoraussetzungen verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (dazu, dass der Regelungsbereich des Art. 3 Abs. 3 GG nicht tangiert ist, vgl.: BVerfGE 107, 257, [269 f.] m.w.N.).
Die Grenze der dem Gesetzgeber zustehenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit wird mit der Folge einer Verletzung des Art. 3 Abs. 1 und 2 GG überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist; mit anderen Worten, wo ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so dass die Unsachlichkeit der getroffenen Regelung evident ist (vgl. BVerfGE 71, 39, 58; BVerfGE 107, 257, 270 m.w.n.).
Der Gleichheitssatz verlangt, dass eine vom Gesetz vorgenommene unterschiedliche Behandlung von Personengruppen sich - sachbereichsbezogen - auf einen vernünftigen oder sonst wie einleuchtenden Grund von hinreichendem Gewicht zurückführen lässt (vgl. BVerfGE 107, 257, 270 m.w.N.).
Dabei steht dem Gesetzgeber bei der Regelung der Beamtenbesoldung gemäß Art. 33 Abs. 5 GG ein verhältnismäßig weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. u.a. BVerfGE 8, 1, 22; 81, 363 375; BVerfGE 107, 257, 271 m.w.N.), innerhalb dessen sehr unterschiedliche Gestaltungen rechtlich möglich und allein politisch zu verantworten sind.
Daran ändert auch die einigungsvertraglich vorgeschriebene Gleichstellung der Bildungsabschlüsse nichts, da sie lediglich den sonst verschlossenen Zugang zu öffentlichen Ämtern eröffnet, ohne dass darum die laufbahnrechtlichen Befähigungsvoraussetzungen als im bisherigen Bundesgebiet erworben anzusehen wären (BVerfGE 107, 257, 273).
- BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung …
- BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00
Beamtenbesoldung Ost I
Die Gewährung eines Zuschusses gemäß § 4 der 2. BesÜV ist nach Maßgabe des Beschlusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 (2 BvR 709/99) ebenfalls mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar.
- BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05
Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und …
Seit dem 1. Oktober 1995 gehört die Klägerin zu dem in § 1 und § 2 Abs. 1 der 2. BesÜV bestimmten Personenkreis und erhält abgesenkte Dienstbezüge gemäß § 73 BBesG i.V.m. §§ 1, 2 der 2. BesÜV, die gegenwärtig noch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 unter Hinweis auf den Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218 ff.; Kammerbeschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; BVerwG, Urteile vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 3 S. 6). - BVerfG, 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99
Zuschüsse zur Ergänzung der abgesenkten "Ostbesoldung"
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 103, 310 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 -, Umdruck S. 17 ff. m.w.N.).bb) Im Hinblick auf das Ziel der schnellen Gewinnung von dringend benötigtem Fachpersonal hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - im Fall des Begünstigungsausschlusses eines Richters, der die universitäre Vorbildung nicht im bisherigen Bundesgebiet erworben hat, entschieden, dass es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist, die Gewährung des Zuschusses an Richter davon abhängig zu machen, ob das nach § 5 des Deutschen Richtergesetzes - DRiG - zu den laufbahnrechtlichen Voraussetzungen zählende rechtswissenschaftliche Studium sowie die erste juristische Staatsprüfung im bisherigen Bundesgebiet absolviert worden sind.
Es handelt sich zwar auch hier um laufbahnrechtlich vorausgesetzte Vorbildungen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BRRG); sie vermitteln aber in der Regel nicht die spezifisch fachbezogene Vorbildung für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 -, Umdruck S. 21), sondern allgemeine (Grund-)Kenntnisse und (Grund-)Fähigkeiten, auf denen die weitere laufbahnbezogene Ausbildung aufbaut (…vgl. Zängl, in: Fürst, GKÖD , Bd. I, K vor § 15 BBG Rn. 14).
- BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 121.07
Alimentation; amtsangemessene Alimentation; amtsbezogene Alimentation; …
Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt seine Konkretisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs, so dass sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen des Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers ergeben (BVerfG, Beschlüsse vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - BVerfGE 103, 310 und vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 709/99 - BVerfGE 107, 257 ).Danach verletzt der Besoldungsgesetzgeber das Alimentationsprinzip nicht, wenn er bei der Bemessung der Bezüge von Beamten, die das gleiche Amt innehaben, an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufungen vorsieht, sofern sich solche regionalen Unterscheidungen nach Anlass und Ausmaß der Differenzierung vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lassen (Beschlüsse vom 12. Februar 2003 a.a.O. S. 238 und - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 ).
- OVG Sachsen, 03.02.2011 - 2 A 54/09
GG Art 3, Art 33 Abs. 5; SächsVerf Art 18, Art 91; BBesG § 73; …
Die Gewährung eines Zuschusses gemäß § 4 der 2. BesÜV ist nach Maßgabe des Beschlusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 (2 BvR 709/99) ebenfalls mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar.18 Es widerspricht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 12. Februar 2003 a. a. O. Rn. 92) schließlich nicht dem Gleichheitssatz, dass die Regelungen über die abgesenkte Besoldung nach der 2. BesÜV nicht auf die in den neuen Ländern verwendeten Beamten und Richter, die schon zuvor im bisherigen Bundesgebiet in einem Beamten- oder Richterverhältnis standen, Anwendung finden.
Auch aus dem Alimentierungsprinzip des Art. 33 Abs. 5 GG folgt kein Anspruch des 19 Beamten oder Richters in einer bestimmten Höhe (BVerfG, Beschl. v. 12. Februar 2003, a. a. O. Rn. 67 ff., auch zum Folgenden).
Soweit innerhalb der sächsischen Richterschaft unterschiedliche Besoldung innerhalb derselben Besoldungsgruppe gewährt wurde, ist dies nach den obigen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 12. Februar 2003 a. a. O. Rn. 92) sachlich noch gerechtfertigt.
25 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber im Besoldungsrecht einen weiten Gestaltungsspielraum (BVerfG, Beschl. v. 4. Juni 1969, BVerfGE 26, 141, 158; Beschl. v. 30. September 1987, BVerfGE 76, 256, 330; Beschl. v. 31. Januar 1996, BVerfGE 93, 386, 397; Beschl. v. 4. April 2001, BVerfGE 103, 310, 318; Beschl. v. 12. Februar 2003, a. a. O. Rn. 85;… vgl. auch Sachs- AnhVerfG, Beschl. v. 25. August 2008 - LVG 5/08 -, zitiert nach der Entscheidungsdatenbank in www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, Rn. 23).
- BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00 Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 103, 310 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - Umdruck, S. 17 ff. m.w.N.).
bb) In Anbetracht des Ziels der schnellen Gewinnung von dringend benötigtem Fachpersonal hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - im Fall des Begünstigungsausschlusses eines Richters, der die universitäre Vorbildung nicht im bisherigen Bundesgebiet erworben hat, entschieden, dass es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist, die Gewährung des Zuschusses an Richter davon abhängig zu machen, ob das nach § 5 des Deutschen Richtergesetzes - DRiG - zu den laufbahnrechtlichen Vorbildungsvoraussetzungen zählende rechtswissenschaftliche Studium sowie die erste juristische Staatsprüfung im bisherigen Bundesgebiet absolviert worden sind.
Sie vermitteln in der Regel keine spezifisch fachbezogenen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben erforderlich sind (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 -, Umdruck S. 21), sondern allgemeine (Grund-)Kenntnisse und (Grund-)Fähigkeiten, auf denen die weitere laufbahnbezogene Ausbildung aufbaut (…vgl. Zängl, in: Fürst, GKÖD [Stand Juli 2003], Bd. I, K vor § 15 BBG Rn. 14).
- BVerfG, 09.09.2004 - 2 BvR 669/02
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der sog. Ostbesoldung von Beamten
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 103, 310 ; 107, 257 ).Verfassungsrechtlicher Maßstab ist der allgemeine Gleichheitssatz, nicht dagegen das speziellere Verbot der Diskriminierung wegen der Heimat gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 107, 257 ).
Aus diesem Grund ist eine Auslegung, die das rechtswissenschaftliche Studium und die erste juristische Staatsprüfung zu den Befähigungsvoraussetzungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV (a.F.) zählt, mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 107, 257 ).
Denn sie vermitteln in der Regel nicht die spezifisch fachbezogene Vorbildung für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben (vgl. BVerfGE 107, 257 ), sondern allgemeine (Grund-)Kenntnisse und (Grund-)-.
- BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 1894/99
Vereinbarung der sog. abgesenkten "Ostbesoldung" mit dem Grundgesetz; Gewährung …
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 103, 310 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 -, Umdruck S. 17 ff.).Verfassungsrechtlicher Maßstab ist der allgemeine Gleichheitssatz, nicht dagegen das speziellere Verbot der Diskriminierung wegen der Heimat gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 -, Umdruck S. 17 f.).
b) Im Hinblick auf das Ziel der schnellen Gewinnung von dringend benötigtem Fachpersonal hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - im Fall des Begünstigungsausschlusses eines Richters, der die universitäre Vorbildung nicht im bisherigen Bundesgebiet erworben hat, entschieden, dass es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist, die Gewährung des Zuschusses an Richter davon abhängig zu machen, ob das nach § 5 des Deutschen Richtergesetzes - DRiG - zu den laufbahnrechtlichen Voraussetzungen zählende rechtswissenschaftliche Studium sowie die erste juristische Staatsprüfung im bisherigen Bundesgebiet absolviert worden sind.
Es handelt sich zwar auch hier um laufbahnrechtlich vorausgesetzte Vorbildungen (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BRRG; § 19 Nr. 1, § 20 Abs. 1 Nr. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 1 ThürBG i.V.m. den entsprechenden Vorschriften der Thüringer Verordnung über die Laufbahnen der Beamten); sie vermitteln aber in der Regel nicht die spezifisch fachbezogene Vorbildung für die Wahr-nehmung der Amtsaufgaben (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 -, Umdruck S. 21), sondern allgemeine (Grund-)Kenntnisse und (Grund-)Fähigkeiten, auf denen die weitere laufbahnbezogene Ausbildung aufbaut (…vgl. Zängl, in: Fürst, GKÖD , Bd. I, K vor § 15 Rn. 14).
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2006 - 1 L 365/05
Kürzung und Streichung der so genannten Ministerialzulage
- OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 112/06
Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - 1 L 453/05
Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes ist für das Jahr 2003 rechtmäßig
- BVerfG, 17.01.2012 - 2 BvL 4/09
Garantie einer umfassenden Rechtsstellung von ehemals bei der Deutschen …
- BVerwG, 25.05.2004 - 2 C 69.03
Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltsfähiger Zuschuss zur …
- OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 893/07
Besoldung und Versorgung; Verjährung von Besoldungsansprüchen; …
- BVerwG, 25.05.2004 - 2 C 70.03
Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltsfähiger Zuschuss zur …
- BGH, 09.06.2005 - III ZR 21/04
Verfahrensrecht - Gebührenstreitwert
- BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 429/06
Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet
- VGH Bayern, 10.03.2010 - 14 BV 08.2444
§ 195 BGB, § 199 Abs 1 Nr 1 BGB, § 199 Abs 1 Nr 2 BGB, § …
- BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 17.05
Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und …
- BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 25.05
Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und …
- BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 15.05
Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und …
- OVG Sachsen, 29.05.2008 - 2 B 573/07
Befähigungsvoraussetzungen
- BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 80.07
- OVG Sachsen, 04.02.2009 - 2 A 42/08
Ruhegehaltsfähiger Zuschuss; Besoldungsübergangsverordnung; Vertretungsdienst; …
- BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 524/06
Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet
- BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 2655/06
Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine …
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2007 - 4 B 22.05
Sonderzuwendung für Hochschulprofessor
- BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 733/08
Ruhegehaltfähiger Zuschuss nach der 2. BesÜV - technische Laufbahn
- BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 449/09
Ruhegehaltfähiger Zuschuss nach der 2. BesÜV - technische Laufbahn
- OVG Sachsen, 15.06.2009 - 2 A 113/08
Besoldungsübergangsverordnung; Befähigungsvoraussetzungen; höherer Dienst …
- OVG Sachsen, 15.06.2009 - 2 A 112/08
- BVerfG, 25.09.2012 - 2 BvR 2819/11
Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsgrundsatz (Verfahrensverzögerung); …
- BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1305/07
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Geltendmachung rechtsstaatswidriger …
- VG Stuttgart, 15.12.2009 - 3 K 3624/09
(Vorlagebeschluss betreffend die Verfassungsmäßigkeit von
- VG Stuttgart, 15.12.2009 - 3 K 3826/09
Vorlage an Bundesverfassungsgericht wegen Kürzung der Sonderzulage für Beamte der …
- VG Meiningen, 17.03.2004 - 1 K 8/04
Besoldung und Versorgung; Zu den Anspruchsvoraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 1 …
- OVG Thüringen, 08.07.2008 - 2 ZKO 458/06
Besoldung und Versorgung; Erwerb der Befähigungsvoraussetzungen iSd § 4 Abs. 1 S. …
- BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 16.05
Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und …
- BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 20.05
Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und …
- BVerwG, 27.01.2011 - 2 C 25.09
Soldatenversorgung; Kapitalabfindung; Kapitalbetrag; NATO; zwischenstaatliche …
- BVerwG, 23.09.2008 - 2 B 81.07
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 197/07
Anforderungen an die Begründung der Verfassungsbeschwerde gegen ein …
- VG Weimar, 19.04.2007 - 4 K 1273/06
Recht der Landesbeamten; Maßgeblicher Zeitpunkt des Vorliegens der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2006 - 1 L 256/05
Kürzung und Streichung der so genannten Ministerialzulage
- LAG Düsseldorf, 25.04.2006 - 6 Sa 1645/05
Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet
- BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 24.05
Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und …
- BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 295/07
Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde
- VG Cottbus, 19.06.2009 - 5 K 123/07
Anwendung der 2. BesÜV; Begriff Befähigungsvoraussetzungen; Berufung wg. …
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2011 - 4a N 20.11
Berufungszulassung; Zuschuss zur Ergänzung der Dienstbezüge; Erwerb der …
- BVerfG, 03.11.2008 - 2 BvR 270/08
- BFH, 15.03.2007 - XI S 33/06
NZB: Absehen von der Begründung über die Nichtzulassungsbeschwerde
- BVerwG, 25.09.2008 - 2 B 79.07
- VGH Baden-Württemberg, 24.03.2009 - 4 S 2569/07
Beamtenbesoldung: Verzicht des Dienstherrn auf Einrede der Verjährung
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2009 - 1 L 69/09
Beamter; Befähigungsvoraussetzungen; Beitrittsgebiet; Besoldung; Beurteilung, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 6 A 1710/04
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2007 - 4 B 21.05
- BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 411/09
Ruhegehaltfähiger Zuschuss nach der 2. BesÜV - technische Laufbahn
- BVerfG, 08.09.2010 - 2 BvR 1434/10
Verfassungsmäßigkeit des grundsätzlichen Ausschlusses nicht …
- BVerfG, 24.02.2011 - 2 BvR 45/11
Rechtswegerschöpfung bei unterlassener Erhebung einer Anhörungsrüge nach …
- VG Köln, 30.10.2009 - 27 L 1586/09
Ausstellung Körperwelten - "Schwebender Akt" bleibt verboten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 6 A 4501/03
- OVG Sachsen, 31.08.2009 - 2 A 101/08
Bundespolizeibeamte; Verwendung an auf tschechischem Hohheitsgebiet gelegenen …
- OVG Thüringen, 24.09.2009 - 2 KO 433/07
Recht der Landesbeamten; Begriff der "Ernennung" i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1 …
- BVerwG, 20.12.2010 - 2 B 44.10
Anspruch auf Zahlung von Zuschüssen zu den eigenen Dienstbezügen unter …
- OVG Sachsen, 22.06.2009 - 2 A 379/08
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2010 - 1 L 97/09
Ausschluss von einer Zuschussgewährung nach der zweiten …
- VG Saarlouis, 30.10.2007 - 3 K 351/07
Kürzung der jährlichen Sonderzahlung durch das Saarländische …
- OVG Sachsen, 02.11.2010 - 2 A 232/10
Zugehörigkeit der einigungsvertraglichen Sonderbestimmungen zum Anwendungsbereich …
- BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 24 05
- OVG Sachsen, 03.02.2012 - 2 A 188/08
Soldat, erstmalige Ernennung, abgesenkte Besoldung, Befähigungsvoraussetzung, …
- VG Karlsruhe, 10.11.2004 - 11 K 1997/04
Zuschuss nach § 4 BesÜV2Bek 1994-09-10
- VG Cottbus, 19.06.2009 - 5 K 1263/07
Anwendung der 2. BesÜV; Begriff Befähigungsvoraussetzungen; Besoldung; …
- VG Frankfurt/Oder, 21.02.2008 - 2 K 1453/03
Höhe der Dienstbezüge bei Abordnung und Anwendung der BesÜV
- VG Ansbach, 23.04.2008 - AN 11 K 07.01393
Verjährung von Besoldungsansprüchen, hier Ausgleichszulage nach § 4 Abs. 2 2. …
- VG Cottbus, 04.06.2009 - 5 K 116/06
Soldatenbesoldung - Aufstockung auf das Niveau der alten Bundesländer
- VG Cottbus, 19.06.2009 - 5 K 208/07
Beamtenbesoldung: Anwendung der 2. BesÜV; Verwendung im Beitrittsgebiet; …
- VG Cottbus, 19.06.2009 - 5 K 318/07
Anwendung der 2. BesÜV; Begriff Befähigungsvoraussetzungen; Besoldung; …
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