Rechtsprechung
| BVerfG, 12.03.2007 - 2 BvE 1/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- DFR
Tornadoeinsatz Afghanistan
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer Organklage eines einzelnen Abgeordneten gegen den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte in Afghanistan
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Eilantrag gegen Tornado-Einsatz abgelehnt
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Eilantrag gegen Tornado-Einsatz abgelehnt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Tornado-Einsatz: Kein Eilrechtsschutz
Besprechungen u.ä.
- nrw.de
(Entscheidungsbesprechung)
Antragsbefugnis einzelner Abgeordneter des Bundestages im Organstreitverfahren - Tornado-Einsatz in Afghanistan
Sonstiges
- bundesrat
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- BVerfG, 12.03.2007 - 2 BvE 1/07
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 1/07
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 117, 359
- NVwZ 2007, 685
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Lissabon
Eine solche liegt nicht vor, da sich § 63, § 64 Abs. 1 BVerfGG nur auf die Prozessstandschaft eines Organteils für das Gesamtorgan beziehen und der Abgeordnete kein solcher Organteil ist (vgl. BVerfGE 2, 143 ; 67, 100 ; 90, 286 ; 117, 359 ).Den Oppositionsfraktionen und damit der organisierten parlamentarischen Minderheit als dem Gegenspieler der Regierungsmehrheit soll der Rechtsweg zum Gerichtshof der Europäischen Union eröffnet werden, um die tatsächliche Geltendmachung der dem Parlament im europäischen Integrationsgefüge vorbehaltenen Rechte zu ermöglichen (vgl. zum Organstreitverfahren: BVerfGE 90, 286 ; 117, 359 ; vgl. zur Ausgestaltung der Subsidiaritätsklage als parlamentarisches Minderheitenrecht auch Art. 88-6 § 3 der französischen Verfassung vom 4. Oktober 1958 in der Fassung vom 21. Juli 2008).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.08.2010 - VerfGH 5/10 (a) Die Prozessstandschaft ist eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass Rechtsschutz regelmäßig für denjenigen eröffnet ist, der in eigenen Rechten oder Kompetenzen verletzt sein kann (vgl. BVerfGE 60, 319, 325; 90, 286, 343; 117, 359, 368; 123, 267, 337).
Als Organteile kommen aber nicht einzelne Abgeordnete in Betracht für sie wäre es schon sprachlich näherliegend, sie rechtlich als Mitglied anzusprechen und nicht als ,,Teil" , sondern nur die ,,ständig vorhandenen Gliederungen", die in der Verfassung oder der Geschäftsordnung mit eigenen Rechten ausgestattet sind (vgl. BVerfGE 90, 286, 342 ff.; 94, 351, 365; 99, 19, 29; 117, 359, 367; 123, 267, 337 für das Bundesverfassungsprozessrecht), so dass die Prozessstandschaft im Interesse des parlamentarischen Minderheitenschutzes auf die Fraktionen zugeschnitten ist.
Im Verhältnis von parlamentarischer regierungstragender Mehrheit und Opposition geht es darum zu verhindern, dass die Mehrheit Befugnisse des Landtags, die diesem organschaftlich zustehen, im Interesse ungestörter Gleichgestimmtheit mit der Regierung ungenützt lässt (vgl. BVerfGE 117, 359, 368).
Ob und wie die originären Kompetenzen des Gesamtorgans, die nicht als Bündelung der Kompetenzen der Mitglieder zu verstehen sind (vgl. BVerfGE 90, 286, 342 f.; 117, 359, 368), politisch wirksam werden, entscheidet sich im Kräftespiel von Mehrheit und Minderheit, die jeweils ihren Willen (ohne rechtliche Bindung für den einzelnen Mandatsinhaber (Art. 30 Abs. 2 LV NRW)) in den Fraktionen strukturieren.
- StGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - GR 2/07
Antragsbefugnis; Organstreitverfahren; Untersuchungsausschuss
Das Bundesverfassungsgericht hat zu der mit § 45 Abs. 1 StGHG übereinstimmenden Vorschrift des § 64 Abs. 1 BVerfGG ausgeführt, dass eine Prozessstandschaft einzelner Abgeordneter für das Gesamtorgan Bundestag ausgeschlossen ist (…BVerfG, Urt. v. 12.07.1994 - 2 BvE 3/92 u.a. -, BVerfGE 90, 286, 343 f.; Beschl. v. 12.03.2007 - 2 BvE 1/07 -, Rn. 22 f.).
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