Rechtsprechung
   BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06   

Volltextveröffentlichungen (6)

mehr
  • NWB SteuerXpert START

    GG Art. 3, Art. 4, Art. 140; WRV Art. 137, Art. 141; Vf Bbg Art. 38; JüdGemBbgG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Gewährung staatlicher Mittel an Religionsgesellschaften

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in Brandenburg verfassungswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Finanzielle Förderung konkurrierender jüdischer Gemeinden

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Bevorzugung Jüdischer Gemeinde in Brandenburg verfassungswidrig // Land muss Konservative gleichermaßen finanziell unterstützen

mehr
  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in Brandenburg verfassungswidrig

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in Brandenburg verfassungswidrig

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 123, 148
  • DVBl 2009, 986
  • DÖV 2009, 680
  • NVwZ 2009, 1217



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)  

  • BFH, 30.06.2010 - II R 12/09  

    Beschränkung der Grundsteuerbefreiung auf korporierte Religionsgesellschaften und

    Dieser Grundsatz, der sich aus einer Zusammenschau der Art. 4 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3, Art. 33 Abs. 3, Art. 140 GG i. V. m. Art. 136 Abs. 1, Abs. 4 und Art. 137 Abs. 1 WRV ergibt, verpflichtet den Staat zu einer am Gleichheitssatz orientierten Behandlung der verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften (BVerfG-Beschluss vom 12. Mai 2009 2 BvR 890/06, BVerfGE 123, 148).

    Die Förderung von Religionsgemeinschaften durch den Staat darf nicht zu einer Identifikation mit bestimmten Religionsgemeinschaften oder zu einer Privilegierung bestimmter Bekenntnisse führen (BVerfG-Beschlüsse vom 31. März 1971 1 BvR 744/67, BVerfGE 30, 415, und in BVerfGE 123, 148, m. w. N.).

    Der innere Zusammenhang zwischen der Gewährleistung des Körperschaftsstatus (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 5 WRV), des kirchlichen Besteuerungsrechts (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 6 WRV), der Garantie der Staatsleistungen (Art. 140 GG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 WRV) sowie des Kirchengutes (Art. 140 GG i. V. m. Art. 138 Abs. 2 WRV) legt vielmehr den Schluss nahe, dass diese Verfassungsgarantien in ihrer Zusammenschau auf die Sicherung der materiellen Ausstattung der korporierten Religionsgemeinschaften gerichtet sind (vgl. Hesse, Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart Bd. 10 [1961], S. 27 und 53; für Art. 140 GG i. V. m. Art. 138 Abs. 2 WRV vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 123, 148).

    Er unterstützt damit ihre - auch wirtschaftliche - Eigenständigkeit sowie Unabhängigkeit und trägt damit der hohen Bedeutung der materiellen Ausstattung einer Religionsgemeinschaft für die Freiheit der Religionsausübung Rechnung (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 123, 148, m. w. N.; Ehlers in Sachs, Grundgesetz, 5. Aufl., Art. 140 Rz 9).

    Daraus ergibt sich nicht, dass dem Einzelnen oder der Religionsgemeinschaft Ansprüche auf bestimmte staatliche Leistungen garantiert werden (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 123, 148; Kokott in Sachs, a. a. O., Art. 4 Rz 70, m. w. N.); dies muss auch für die vom Kläger begehrte Grundsteuerbefreiung gelten.

  • BVerfG, 20.01.2010 - 1 BvR 2062/09  

    Nichtannahme einer Verfassungsschwerde gegen § 97 Abs. 2 UrhG

    Erreicht werden soll, dass das Bundesverfassungsgericht nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weitreichende Entscheidungen trifft (vgl. BVerfGE 79, 1 [20]; BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 2 BvR 890/06 -, NVwZ 2009, S. 1217 [1218]).
  • BVerfG, 24.11.2009 - 1 BvR 213/08  

    Verfassungsbeschwerde eines Filmurhebers gegen das den Filmproduzenten durch die

    Erreicht werden soll, dass das Bundesverfassungsgericht nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weitreichende Entscheidungen trifft (vgl. BVerfGE 79, 1 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Mai 2009 - 2 BvR 890/06 -, NVwZ 2009, S. 1217 ).
mehr
  • BFH, 18.01.2012 - II R 49/10  

    Zuteilung der Identifikationsnummer und dazu erfolgte Datenspeicherung mit

    b) Die Zuteilung der Identifikationsnummer verletzt entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses sowie die ungestörte Religionsausübung, die durch Art. 4 Abs. 1 und 2 GG gewährleistet werden (zum Schutzbereich dieser Grundrechte vgl. z. B. BVerfG-Entscheidungen vom 12. Mai 2009 2 BvR 890/06, BVerfGE 123, 148, 177, und vom 1. Dezember 2009 1 BvR 2857/07 u. a., BVerfGE 125, 39, 78, je m. w. N.).
  • BGH, 15.04.2010 - 4 StR 650/09  

    Zeugnisverweigerungsrecht yezidischer Geistlicher (Gleichstellung mit sonstigen

    Aus dem Grundsatz der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates, der sich aus einer Zusammenschau der Art. 4 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3, Art. 33 Abs. 3, Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 136 Abs. 1, Abs. 4 und Art. 137 Abs. 1 WRV ableiten lässt, folgt, dass der Staat auf eine am Gleichheitssatz orientierte Behandlung der verschiedenen Religionsgemeinschaften zu achten hat (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 2 BvR 890/06 m.w.N.; zur Neutralitätspflicht nach Art. 9 EMRK: EGMR, Urteil vom 31. Juli 2008 40825/98 [Zeugen Jehovas ./. Österreich], NVwZ 2009, 509, 511 und Sydow JZ 2009, 1141, 1142 ff.).
  • BVerwG, 25.11.2010 - 2 C 32.09  

    Sonderurlaub; Deutscher Katholikentag; Deutscher Evangelischer Kirchentag;

    Zusätzlich ist die Entscheidung des Normgebers in § 7 Satz 1 Nr. 7 SUrlV an dem Grundsatz der weltanschaulichen und religiösen Neutralität des Staates sowie dem Grundsatz der Parität der Kirchen und Bekenntnisse zu messen, wonach der Staat zwar zwischen Religionsgesellschaften unterscheiden, dabei aber nicht eine Bewertung von Glauben und Lehre einer Religionsgesellschaft vornehmen oder eine Privilegierung einzelner Bekenntnisse gegenüber anderen bewirken darf (BVerfG, Beschlüsse vom 16. Oktober 1968 - 1 BvR 241/66 - BVerfGE 24, 236 , und vom 12. Mai 2009 - 2 BvR 890/06 - BVerfGE 123, 148 ; Urteil vom 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 - BVerfGE 108, 282 ).
  • BVerfG, 23.03.2012 - 1 BvR 3023/11  

    Verfassungsbeschwerde gegen die Arbeitsweise und den Abschlussbericht des "Runden

    Die vorherige Anrufung der Fachgerichte ist nur dann verzichtbar, wenn es offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre, die gerügte Grundrechtsverletzung auf diesem Wege zu beheben (vgl. BVerfGE 97, 157 [165]; 123, 148 [172]).
  • VG Karlsruhe, 09.02.2010 - 8 K 1037/09  

    Geltungsdauer Linienverkehrsgenehmigung

    Vielmehr ist die Rechtsprechung vor allem zum Planfeststellungsrecht davon ausgegangen, dass die mangelnde Neutralität der handelnden Stelle durch gerichtlichen Rechtsschutz und die Aufsicht übergeordneter Stellen kompensiert werden könne (vgl. dazu den von der Klägerin angeführten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.05.2009 - 2 BvR 890/06 -, Rn. 176 m.w.N. [Juris]).

    Bei der hier zu beurteilenden Entscheidung entsteht keine strukturelle Gefährdungslage hinsichtlich der Gehalte von Grundrechten, die mit den Anforderungen an eine rechtsstaatliche Verwaltungsstruktur unvereinbar ist (BVerfG, Beschl. v. 12.05.2009, a.a.O., Rn. 177).

  • VG Karlsruhe, 09.02.2010 - 8 K 1038/09  

    Geltungsdauer Linienverkehrsgenehmigung

    Vielmehr ist die Rechtsprechung vor allem zum Planfeststellungsrecht davon ausgegangen, dass die mangelnde Neutralität der handelnden Stelle durch gerichtlichen Rechtsschutz und die Aufsicht übergeordneter Stellen kompensiert werden könne (vgl. dazu den von der Klägerin angeführten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.05.2009 - 2 BvR 890/06 -, Rn. 176 m.w.N. [Juris]).

    Bei der hier zu beurteilenden Entscheidung entsteht keine strukturelle Gefährdungslage hinsichtlich der Gehalte von Grundrechten, die mit den Anforderungen an eine rechtsstaatliche Verwaltungsstruktur unvereinbar ist (BVerfG, Beschl. v. 12.05.2009, a.a.O., Rn. 177).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2011 - 10 N 72.08  

    Subvention; Gesetzestreue jüdische Gemeinde Brandenburg; Förderung für das

    Mit Beschluss vom 12. Mai 2009 (2 BvR 890/06, NVwZ 2009, 1217, juris) hat das Bundesverfassungsgericht Art. 8 Abs. 1 des im Januar 2005 zwischen dem Land Brandenburg und dem Landesverband geschlossenen Staatsvertrages, der die Verpflichtung des Landesverbandes vorsah, alle jüdischen Gemeinden im Land Brandenburg angemessen an dem ihm jährlich zur Aufrechterhaltung jüdischen Gemeindelebens zugewendeten Betrag in Höhe von 200.000 EUR zu beteiligen, auf die Verfassungsbeschwerde der Klägerin für nichtig erklärt.

    Dort macht sie geltend, die Ermessensentscheidung sei auch deswegen rechtswidrig, weil es vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Mai 2009 (2 BvR 890/06, a.a.O.) fehlerhaft sei, allein ein rechnerisch ermitteltes Verhältnis der Mitgliederzahl zum Differenzierungsgrund zu machen.

  • BFH, 20.12.2011 - II S 28/10  

    Zuteilung der Identifikationsnummer und dazu erfolgte Datenspeicherung mit

  • VG Regensburg, 02.12.2010 - RO 5 K 09.1350  

    Aufhebung der treuhänderischen Verwaltung von tschechischen Grundstücken durch

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2011 - DL 13 S 1826/10  

    Entfernung aus dem Dienst: Sexueller Missbrauch einer Schülerin durch ihren

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2011 - 3 L 167/10  

    Eigene Entscheidungsbefugnis des Landesverbands Jüdischer Gemeinden hinsichtlich

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht