Rechtsprechung
| BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1447/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG; § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO; § 46 Abs. 1 OWiG
Informationelle Selbstbestimmung; anlassbezogene Verkehrsüberwachung (Anfangsverdacht; automatisierte Bildaufzeichnungen; Abstandsmessgeräte; Übersichtsaufzeichnungen ohne Individualisierungsmöglichkeit; Einsatz technischer Überwachungsgeräte); Verhältnismäßigkeit. - lexetius.com
- openjur.de
§ 100h Abs. 1 Satz 1 StPO; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
Verfassungsbeschwerde gegen Anfertigung von Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen erfolglos
- Telemedicus
Videobeweis bei Verkehrsverstoß - Nichtannahmebeschluss
- Bundesverfassungsgericht
- verkehrslexikon.de
Problem von grundgesetzkonformen Videoaufzeichnungen bei der Verkehrsüberwachung auf Grund von § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwertbarkeit der Videoaufnahme einer fahrlässigen Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes bei einer Geschwindigkeit von 137 km/h um weniger als 4/10 des halben Tachowerts; Schutz vor einer unbegrenzten Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe der auf sie bezogenen individualisierten oder individualisierbaren Daten durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Kurzfassungen/Presse (6)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen Anfertigung von Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen erfolglos
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beweisvideos im Straßenverkehr
- beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)
Auch für Videomessungen ist § 100h StPO nicht zu beanstanden
- lp-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Abstandsmessungen sind verfassungskonform
- lto.de (Kurzinformation)
Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen erlaubt
- lto.de (Kurzinformation)
Gezielte Videoerfassung von Fahrzeugführern, die Anlass zur Aufzeichnung ihres verkehrswidrigen Verhaltens geben, ist verfassungsgemäß
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 12.08.2010, Az.: 2 BvR 1447/10 (Nochmals: Ermächtigungsgrundlage für Videomessung)" von RA/RiOLG a.D. Detlef Burhoff, original erschienen in: StRR 2010, 396.
Verfahrensgang
- AG Erlangen, 26.10.2009 - 6 OWi 915 Js 145052/09
- OLG Bamberg, 28.05.2010 - 3 Ss OWi 200/10
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 1447/10
- BVerfG, 12.08.2010 - 2 BvR 1447/10
Zeitschriftenfundstellen
- DÖV 2010, 941
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 2(6) SsBs 404/10
Voraussetzungen für eine Divergenzvorlage; Verwertungsverbot bei …
Maßgeblich ist vielmehr, ob sich mit Blick auf den durch den jeweiligen Überwachungs- und Verwendungszweck bestimmten Zusammenhang das Interesse an den Daten bereits so verdichtet hat, dass bei einer Gesamtbetrachtung ein Betroffensein in einer den Grundrechtsschutz auslösenden Qualität zu bejahen ist (BVerfGE NJW 2008, 1505, 1506 f.; 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 12.8.2010, 2 BvR 1447/10).Die Individualisierung eines Betroffenen erfolgt gerade nicht durch die vom Amtsgericht in den Raum gestellte, nur unter bestimmten Voraussetzungen und auch nur teilweise mögliche Identifizierung des Kennzeichens in den Aufzeichnungen der Überwachungskamera, sondern durch die verdachtsabhängige Anfertigung von Bildaufnahmen mittels der Fahrbahnkamera (vgl. BVerfG 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 12.8.2010, 2 BvR 1447/10).
Für diese verdachtsabhängigen Aufnahmen sieht der Senat aber in Übereinstimmung mit der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Bamberg NJW 2010, 100f.; OLG Stuttgart DAR 2010, 148; OLG Hamm, Beschluss vom 11.3.2010, 5 RBs 13/10, bei JURIS) und verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 5.7.2010, 2 BvR 759/10 und Beschluss vom 12.8.2010, 2 BvR 1447/10) eine gesetzliche Eingriffsgrundlage in den §§ 46 Abs. 1 OWiG, 100h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.8.2010 (2. Kammer des 2. Senats, 2 BvR 1447/10) kommt der Anfertigung der Übersichtsaufnahmen nicht die Qualität eines Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu.
Ergeben diese Aufnahmen den Verdacht einer Abstandsunterschreitung, so kann für die dann verdachtsabhängige Identifizierung des Fahrers durch die Anfertigung von Aufnahmen verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 5.7.2010, 2 BvR 759/10 und Beschluss vom 12.8.2010, 2 BvR 1447/10) auf die §§ 46 Abs. 1 OWiG,100h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO als Eingriffsgrundlage zurückgegriffen werden (im Ergebnis ebenso OLG Bamberg DAR 2010, 3911).
- OLG Karlsruhe, 13.10.2010 - 2 (6) SsBs 404/10
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Beweiserhebungs- und -verwertungsverbot …
Maßgeblich ist vielmehr, ob sich mit Blick auf den durch den jeweiligen Überwachungs- und Verwendungszweck bestimmten Zusammenhang das Interesse an den Daten bereits so verdichtet hat, dass bei einer Gesamtbetrachtung ein Betroffensein in einer den Grundrechtsschutz auslösenden Qualität zu bejahen ist (BVerfGE NJW 2008, 1505, 1506 f.; 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 12.8.2010, 2 BvR 1447/10).Die Individualisierung eines Betroffenen erfolgt gerade nicht durch die vom Amtsgericht in den Raum gestellte, nur unter bestimmten Voraussetzungen und auch nur teilweise mögliche Identifizierung des Kennzeichens in den Aufzeichnungen der Überwachungskamera, sondern durch die verdachtsabhängige Anfertigung von Bildaufnahmen mittels der Fahrbahnkamera (vgl. BVerfG 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 12.8.2010, 2 BvR 1447/10).
Für diese verdachtsabhängigen Aufnahmen sieht der Senat aber in Übereinstimmung mit der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Bamberg NJW 2010, 100f.; OLG Stuttgart DAR 2010, 148; OLG Hamm, Beschluss vom 11.3.2010, 5 RBs 13/10, bei JURIS) und verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 5.7.2010, 2 BvR 759/10 und Beschluss vom 12.8.2010, 2 BvR 1447/10) eine gesetzliche Eingriffsgrundlage in den §§ 46 Abs. 1 OWiG, 100h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.8.2010 (2. Kammer des 2. Senats, 2 BvR 1447/10) kommt der Anfertigung der Übersichtsaufnahmen nicht die Qualität eines Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu.
Ergeben diese Aufnahmen den Verdacht einer Abstandsunterschreitung, so kann für die dann verdachtsabhängige Identifizierung des Fahrers durch die Anfertigung von Aufnahmen verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG 2. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 5.7.2010, 2 BvR 759/10 und Beschluss vom 12.8.2010, 2 BvR 1447/10) auf die §§ 46 Abs. 1 OWiG,100h Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StPO als Eingriffsgrundlage zurückgegriffen werden (im Ergebnis ebenso OLG Bamberg DAR 2010, 3911).
- BVerwG, 25.01.2012 - 6 C 9.11
Unterlassungsklage; Wiederholungsgefahr; Reeperbahn; offene Videoüberwachung; …
Zudem habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 12. August 2010 (2 BvR 1447/10) klargestellt, dass sich die aus § 100h StPO vermittelte Befugnis weder auf Observationszwecke noch auf Einzelaufnahmen beschränke, sondern auch Videoaufzeichnungen umfasse.Das gilt nicht nur für die Anfertigung von Bildaufnahmen im Straßenverkehr (BVerfG, Urteil vom 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05 u.a. - BVerfGE 120, 378 ; Kammerbeschluss vom 11. August 2009 - 2 BvR 941/08 - DVBl 2009, 1237 und Nichtannahmebeschluss vom 12. August 2010 - 2 BvR 1447/10 - DAR 2010, 574 ), sondern auch für eine offene Videoüberwachung des öffentlichen Raums (BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Februar 2007 - 1 BvR 2368/06 - DVBl 2007, 497 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2010 - 5 A 2288/09
Polizeiliche Videobeobachtung einer friedlichen Versammlung von etwa 40 bis 70 …
vgl. zu diesen Kriterien für einen Eingriff BVerfG, Urteil vom 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05, 1254/07 -, BVerfGE 120, 378, 397 ff., 402 f. sowie Beschluss vom 23. Februar 2007 - 1 BvR 2368/06 -, DVBl. 2007, 497, 501; siehe ferner BVerfG, Beschluss vom 12. August 2010 - 2 BvR 1447/10 -, juris, Rn. 16 f.; OVG NRW, Urteil vom 8. Mai 2009 - 16 A 3375/07 -, OVGE 52, 122 = juris, Rn. 39 f.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21. Juli 2003 - 1 S 377/02 -, NVwZ 2004, 498, 500.vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. August 2010 - 2 BvR 1447/10 -, juris, Rn. 16; Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 u. a. -, BVerfGE 65, 1, 43.
- VG Berlin, 09.02.2011 - 11 K 459.10
Klage gegen eine Fahrtenbuchanordnung
Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch inzwischen durch zwei neue Entscheidungen im Jahr 2010 (Beschluss vom 5. Juli 2010 - 2 BvR 759/10 - und vom 12. August 2010 - 2 BvR 1447/10 -, jeweils juris) entschieden, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Anwendung von Messverfahren bestehen, wenn es sich um eine verdachtsabhängige Anfertigung von Bildaufnahmen handelt; in diesen Fällen stellt § 100 h Abs. 1 Satz 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWG eine zulässige und verfassungsrechtlich unbedenkliche Rechtsgrundlage dar.
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