Rechtsprechung
| BVerfG, 12.11.2002 - 2 BvR 1054/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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GG Art. 13 Abs. 1, 2
Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 21.11.2001 - 51 Gs 1113/01
- LG Bonn, 27.05.2002 - 37 Qs 35/02
- BVerfG, 12.11.2002 - 2 BvR 1054/02
Wird zitiert von ...
- LG Bonn, 09.06.2004 - 37 Qs 14/04
Strafrecht
Dementsprechend heißt es in der amtlichen Begründung zur 4. Kartellrechtsnovelle von 1980, daß "gravierende Wettbewerbsverstöße keine "Kavaliersdelikte" sind, sondern eine schwerwiegende Störung der öffentlichen Ordnung darstellen, die im Interesse der Allgemeinheit wirksamen Sanktionen unterworfen werden müssen" (…BT-Drucks. 8/2136, S. 27; vgl.: auch BVerfG 2 BvR 1054/02 "Im übrigen ist zu berücksichtigen, daß es sich bei umfangreichen kartellrechtlichen Absprachen nicht um eine bloß geringfügige Ordnungswidrigkeit handelt." ; 2 BvR 1697 bis 1705/02 "Stehen Preis- und Submissionsabsprachen im Sinne des § 1 GWB im Raum, so ist in erster Linie die Durchsuchung nach Unterlagen dazu geeignet, den sich hierauf beziehenden Vorwurf zu klären. Angesichts dieser Umstände waren umfangreiche Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit im Durchsuchungsbeschluss entbehrlich").
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