Rechtsprechung
   BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249, 1745, 1746, 1752, 1753, 1757, 1769, 1719, 1720/83   

Volltextveröffentlichungen

  • DFR

    Bundesärzteordnung

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 68, 319
  • NJW 1985, 2185



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Wird zitiert von ... (98)  

  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01  

    Altenpflege

    Aus diesem Grunde gewinnen Entstehungsgeschichte des Art. 74 GG und Staatspraxis für die Auslegung besonderes Gewicht (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 61, 149 ; 68, 319 ).

    Bei den Heilberufen ist die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes - anders als beispielsweise bei den Berufen der Rechtsanwälte und Notare (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG) - auf das Zulassungswesen beschränkt (vgl. BVerfGE 4, 74 ; 7, 18 ; 7, 59 ; 17, 287 ; 33, 125 ; 68, 319 ).

    Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG entfaltet mithin eine, freilich auf den Bereich der Berufszulassung beschränkte, Sperrwirkung gegenüber anderen Kompetenztiteln (vgl. BVerfGE 68, 319 ).

    Dem kann nur dadurch entgegen gewirkt werden, dass die Kompetenz auch nach den tatsächlichen Auswirkungen des Gesetzes, soweit sie erkennbar und vorab abschätzbar sind, beurteilt wird (vgl. Scholz, in: Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz, Festgabe aus Anlass des 25-jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts, 1976, Band II, S. 252 ; Rengeling, in: Isensee/Kirchhof , Handbuch des Staatsrechts, Band IV, § 100 Rn. 40, Rn. 124; auf den Gehalt der Regelung und nicht auf das gesetzgeberische Ziel oder den äußeren Anknüpfungspunkt ist auch bei der Prüfung der Kompetenzkataloge der Art. 74 ff. GG abzustellen, vgl. BVerfGE 58, 137 ; 68, 319 ; 70, 251 ).

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00  

    Vergabe - Tariftreueregelungen sind verfassungsgemäß!

    Der Begriff "Recht der Wirtschaft" im Sinne des Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG ist weit zu verstehen (vgl. BVerfGE 5, 25 ; 28, 119 ; 29, 402 ; 41, 344 ; 68, 319 ).

    Hierzu zählen Gesetze mit wirtschaftsregulierendem oder wirtschaftslenkendem Charakter (vgl. BVerfGE 4, 7 ; 68, 319 ).

    Denn nach den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht für die Zuordnung zu den Kompetenztiteln der Art. 74 und 75 GG entwickelt hat, kommt es in erster Linie auf den Regelungsgegenstand und den Gesamtzusammenhang der Regelung im jeweiligen Gesetz an (vgl. BVerfGE 4, 60 ; 8, 143 ; 68, 319 ).

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07  

    Rauchverbot in Gaststätten

    Maßgebend für die Verteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern in Art. 74 GG ist der Gegenstand des jeweiligen Gesetzes (vgl. BVerfGE 4, 60 ; 68, 319 ), nicht das vom Gesetzgeber in den Blick genommene Gemeinwohlziel.
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