Rechtsprechung
   BVerfG, 13.02.1973 - 1 BvL 21/71   

Volltextveröffentlichungen

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    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 34, 257
  • NJW 1973, 843
  • MDR 1973, 481



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 5/81  

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Hierüber muß das erkennende Gericht entscheiden und seine Rechtsauffassung im Vorlagebeschluß näher begründen (vgl. BVerfGE 34, 257 (259)).

    Halbsatz SUG verstoßen soll (vgl. BVerfGE 22, 175 (177); 34, 257 (260)), noch seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm näher dargelegt, so daß die Vorlagebeschlüsse insoweit auch bereits deshalb unzulässig sind.

  • BVerfG, 31.01.1978 - 2 BvL 8/77  

    Schneller Brüter

    Eine solche Prüfung hat grundsätzlich vor einer Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 BVerfGG zu erfolgen; der Vorlagebeschluß muß zur Zulässigkeit des Ausgangsverfahrens Stellung beziehen (vgl. BVerfGE 37, 328 (334 f.); 34, 257 (259)).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvL 19/73  

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 MuSchG

    Auf die Berufung des Beklagten hat das LAG, nachdem eine erste Vorlage sich als unzulässig erwiesen hatte (BVerfGE 34, 257), das Verfahren erneut ausgesetzt und dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die Vorschrift über den Zuschuß des Arbeitgebers mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
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  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 13/69  

    Gasöl-Verwendungsgesetz

    Daher hat das vorlegende Gericht in den Gründen des Vorlagebeschlusses den Sachverhalt, soweit er für die rechtliche Beurteilung wesentlich ist, und die rechtlichen Er wägungen erschöpfend darzulegen (BVerfGE 17, 135 [138 f.]; 18, 186 [191 f.]; 34, 257 [259] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 07.03.1994 - 2 BvL 69/92  

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage

    Ein Vorlagebeschluß muß jedoch wegen seiner Bedeutung und wegen des engen Zusammenhangs der Vorlagefrage mit dem Urteil die Unterschriften der Richter tragen, die nach dem für das Ausgangsverfahren maßgebenden Verfahrensgesetz für die Unterzeichnung von Urteilen erforderlich sind (vgl BVerfGE 34, 257 >260<).
  • VG München, 26.03.2009 - M 23 K 07.405  

    Taxiunternehmer; Konkurrentenrechtsstreit

    Art. 14 GG schützt ferner nicht gegen Konkurrenten (BVerfGE 34, 257 unter Hinweis auf BVerfGE 11, 202 f.).
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