Rechtsprechung
   BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 603/05   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Weg frei für automatischen Kontenabruf




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Wird zitiert von ... (5)  

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03  

    Abruf von Kontostammdaten

    Im Verfahren 1 BvR 2357/04 wenden sich die Beschwerdeführer zu 1, im Verfahren 1 BvR 603/05 die Beschwerdeführer zu 2 gegen die in § 93 Abs. 7 und 8, § 93 b AO geregelten Befugnisse der Finanz- und Sozialbehörden zu Kontenabrufen.
  • BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04  

    Kontostammdaten

    Die Antragsteller zu 2, die zwischenzeitlich ebenfalls Verfassungsbeschwerde erhoben haben (1 BvR 603/05), sehen sich als Bezieher von Wohngeld und von Sozialhilfe durch die angegriffenen Regelungen in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und in ihrem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) verletzt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2007 - L 30 AL 41/07  

    Versagung von Arbeitslosenhilfe wegen fehlender Mitwirkung; Klageart bei

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Aktenzeichen 1BvR 1550/03,1 BvR 2357/04,1 BvR 603/05) sei die Datenabfrage unzulässig gewesen.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Beschluss vom 13. Juni 2007 (1 BvR 1550/03,1 BvR 2357/04,1 BvR 603/05) über die Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 93 Abs. 8 Abgabenordnung vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2928) zu entscheiden.

mehr
  • BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvQ 2/05  

    Steuererklärung - Aktuelle Kontrollmöglichkeiten: Was darf der Fiskus?

    Die Antragsteller zu 2, die zwischenzeitlich ebenfalls Verfassungsbeschwerde erhoben haben (1 BvR 603/05), sehen sich als Bezieher von Wohngeld und von Sozialhilfe durch die angegriffenen Regelungen in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und in ihrem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) verletzt.
  • FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 4368/09  

    Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG; rückwirkende Anwendung auf eine

    Verbleibende Ungewissheiten dürfen jedoch nicht so weit gehen, dass die Vorhersehbarkeit und Justitiabilität des Handelns der durch die Normen ermächtigten staatlichen Stellen gefährdet sind (vgl. z.B. BVerfG-Beschlüsse vom 13. Juni 2007 1 BvR 603/05, BVerfGE 118, 168, BFH/NV 2007, Beilage 4, 429; BVerfG-Beschluss vom 3. Juli 2007 1 BvR 1696/03, BVerfGK 11, 373; vom 8. November 2006 2 BvR 796/02, BVerfGE 117, 71).
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