Rechtsprechung
| BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 603/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- IWW
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Weg frei für automatischen Kontenabruf
Wird zitiert von ... (5)
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03
Abruf von Kontostammdaten
Im Verfahren 1 BvR 2357/04 wenden sich die Beschwerdeführer zu 1, im Verfahren 1 BvR 603/05 die Beschwerdeführer zu 2 gegen die in § 93 Abs. 7 und 8, § 93 b AO geregelten Befugnisse der Finanz- und Sozialbehörden zu Kontenabrufen. - BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvR 2357/04
Kontostammdaten
Die Antragsteller zu 2, die zwischenzeitlich ebenfalls Verfassungsbeschwerde erhoben haben (1 BvR 603/05), sehen sich als Bezieher von Wohngeld und von Sozialhilfe durch die angegriffenen Regelungen in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und in ihrem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) verletzt. - LSG Berlin-Brandenburg, 12.10.2007 - L 30 AL 41/07
Versagung von Arbeitslosenhilfe wegen fehlender Mitwirkung; Klageart bei …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Aktenzeichen 1BvR 1550/03,1 BvR 2357/04,1 BvR 603/05) sei die Datenabfrage unzulässig gewesen.Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Beschluss vom 13. Juni 2007 (1 BvR 1550/03,1 BvR 2357/04,1 BvR 603/05) über die Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 93 Abs. 8 Abgabenordnung vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2928) zu entscheiden.
- BVerfG, 22.03.2005 - 1 BvQ 2/05
Steuererklärung - Aktuelle Kontrollmöglichkeiten: Was darf der Fiskus?
Die Antragsteller zu 2, die zwischenzeitlich ebenfalls Verfassungsbeschwerde erhoben haben (1 BvR 603/05), sehen sich als Bezieher von Wohngeld und von Sozialhilfe durch die angegriffenen Regelungen in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und in ihrem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) verletzt. - FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 4368/09
Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG; rückwirkende Anwendung auf eine …
Verbleibende Ungewissheiten dürfen jedoch nicht so weit gehen, dass die Vorhersehbarkeit und Justitiabilität des Handelns der durch die Normen ermächtigten staatlichen Stellen gefährdet sind (vgl. z.B. BVerfG-Beschlüsse vom 13. Juni 2007 1 BvR 603/05, BVerfGE 118, 168, BFH/NV 2007, Beilage 4, 429; BVerfG-Beschluss vom 3. Juli 2007 1 BvR 1696/03, BVerfGK 11, 373; vom 8. November 2006 2 BvR 796/02, BVerfGE 117, 71).
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