Rechtsprechung
   BVerfG, 13.10.2004 - 1 BvR 2303/00   

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    Handelsrecht - Verfassungsbeschwerde gegen Handelsregistereintragung

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    Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verhinderung der Eintragung eines Formwechsels in das Handelsregister

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 4, 102
  • WM 2004, 2354
  • BB 2005, 1585
  • DB 2005, 1373



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Wird zitiert von ... (12)  

  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 283/05  

    Gesellschaftsrecht - Umwandlungseintragung erst nach Klagefristablauf

    Die gegen den zurückweisenden Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 27. November 2000 (DB 2001, 85 = ZIP 2001, 569) eingelegte Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht durch Kammerbeschluss vom 13. Oktober 2004 nicht zur Entscheidung an (1 BvR 2303/00 - WM 2004, 2354 = DB 2005, 1373).

    Insbesondere gegen die Erfolgsaussichten der von den Klägern eingelegten Verfassungsbeschwerden spricht im Übrigen, dass die Kläger auch nicht alle ihnen gegebenen und zumutbaren Möglichkeiten gegen die Eintragung der Umwandlung ausgeschöpft hatten, da sie eine Unterrichtung des Registergerichts über die von ihnen eingereichten Anfechtungsklagen unterlassen hatten (BVerfG WM 2004, 2354 f. = DB 2005, 1373, 1374).

    Entgegen dem Berufungsgericht liegt hier mit Rücksicht auf die im Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 2004 (1 BvR 2303/00 aaO) im Zusammenhang mit der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde geäußerten Bedenken eine Obliegenheit der gegen einen Umwandlungsbeschluss klagenden Aktionäre zur Information des Registergerichts, wenn die Anfechtungsklage erst gegen Ende der Anfechtungsfrist erhoben wird, nahe.

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09  

    Zum Grundrechtsschutz juristischer Personen aus der Europäischen Union und zum

    Die Beachtung der hieraus folgenden Anforderungen muss der Beschwerdeführer, wenn sie nicht offensichtlich gewahrt sind, in seiner Verfassungsbeschwerde gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG substantiiert darlegen (vgl. BVerfGK 4, 102 [103 f.]).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2009 - 26 W 5/07  

    CAPM wichtigstes Modell zur Feststellung risikogerechter Kapitalkosten

    Dies entspricht dem Gebot der Gleichbehandlung aller Anteilsinhaber im Aktienrecht und dem systematischen Verhältnis von § 196 UmwG zu § 207 UmwG (OLG Düsseldorf, B. v. 27.02.2004 - 19 W 3/00 AktE -, AG 2004, 324 =NZG 2005, 280).

    Bei der Abänderung der angebotenen Abfindung zu Gunsten der Aktionäre ist das Produkt aus der Anzahl der von außenstehenden Aktionären gehaltenen Aktien und des festgesetzten Unterschiedsbetrages ein Anhaltspunkt für die Wertfestsetzung (OLG Düsseldorf, B. v. 27.02.2004 - I-19 W 3/00 AktE - (AG 2004, 324 = NZG 2005, 280).

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  • OLG Stuttgart, 26.10.2006 - 20 W 14/05  

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Ergänzende Heranziehung der im Laufe des

    Unechte Synergieeffekte, die sich ohne die Auswirkungen aus dem Bewertungsanlass hätten realisieren lassen, sind bei der Ermittlung künftiger Erträge in Rechnung zu stellen (vgl. IDW S 1 a.F. Tz. 42 f.; Koppensteiner in Kölner Kommentar § 305 AktG Rn. 66; Riegger in Kölner Kommentar Anh. § 11 SpruchG Rn. 13), während für echte Verbundvorteile die frühere, auf dem stand-alone-Prinzip beruhende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1998, 1866, 1867 = BGHZ 138, 136 sowie OLG Stuttgart NZG 2000, 744, 745 f.; BayObLG NJW-RR 1996, 1125, 1126; OLG Celle NZG 1998, 987, 988; OLG Düsseldorf NZG 2005, 280, 283; Emmerich-Habersack § 305 AktG Rn. 70 f.; Hüffer, AktG § 305 Rn. 22; Koppensteiner in Kölner Kommentar § 305 AktG Rn. 65; Riegger in Kölner Kommentar Anh. § 11 SpruchG Rn. 13; Großfeld S. 63 ff.) im Zusammenhang mit der DAT/Altana-Entscheidung (BGH NJW 2001, 2080, 2082 f. = BGHZ 147, 108) wieder zweifelhaft geworden ist (vgl. Koppensteiner in Kölner Kommentar § 305 AktG Rn. 67; Riegger in Kölner Kommentar Anh. § 11 SpruchG Rn. 13; instruktiv auch die Diskussionsbeiträge in Tagungsband RWS-Forum Gesellschaftsrecht 2003, S. 292 f.).
  • OLG Stuttgart, 19.03.2008 - 20 W 3/06  

    Spruchstellenverfahren: Antragsberechtigung bei Veräußerung von Anteilen nach

    Erforderlich ist, dass einzelnen Anteilsinhabern (im Gegensatz zu allen) oder den Inhabern besonderer Rechte bestimmte Rechte gewährt oder genommen werden (OLG Düsseldorf NZG 2005, 280, 282; LG Dortmund ZIP 2007, 2029, 2034; Bärwaldt in Semler/Stengel, UmwG, 2. Aufl., § 196 Rn. 2, 11 f.; Fronhöfer in Widmann/Mayer, UmwG, Stand 6/07, § 196 Rn. 5; Decher in Lutter, a.a.O., 3. Aufl., § 196 Rn. 10 f.; Meister/Klöcker, a.a.O., § 196 Rn. 9; Meyer-Landrut/Kiem WM 1997, 1413, 1420; Wittgens/Redeke ZIP 2007, 2015, 2019; vgl. auch Kruse WM 2003, 1843, 1848).

    Nach der Gesetzessystematik muss sich ein Anteilseigner entscheiden, ob er entweder die Grundsatzentscheidung über den Formwechsel als solche angreifen oder aber aus der Gesellschaft gegen Gewährung der Barabfindung, die seine Interessen ausreichend sichert, ausscheiden will (OLG Düsseldorf NZG 2005, 280, 282; LG Dortmund ZIP 2007, 2029, 2034; Wittgens/Redeke, a.a.O., S. 2019).

  • OLG München, 18.01.2006 - 7 U 3729/05  

    Wirksamkeit eines vom Registergericht während eines laufenden

    Die Klägerin zu 3) hat insoweit auf den Aussetzungsbeschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 25.02.2002 (Der Betrieb 2002, 1431) hingewiesen, in dem das Oberlandesgericht Hamm das Verfahren ausgesetzt hat im Hinblick auf die unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2303/00 anhängige Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung über die Verfassungsgemäßheit des § 20 Abs. 2 UmwG.

    Im Übrigen ist die Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 13.10.2004 (WM 2004, 2354) nicht zur Entscheidung angenommen worden.

  • OLG Hamm, 09.11.2005 - 11 U 70/04  

    Zum Schadensersatzanspruch aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung wegen

    Hiergegen erhoben die Kläger am 18.12.2000 ebenfalls Verfassungsbeschwerde - 1 BvR 2303/00 -.
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 26 W 6/08  

    Bemessung des Risikozuschlags bei der Entschädigung von Aktionären im Rahmen der

    Das sind Betriebsstörungen infolge höherer Gewalt, Substanzverluste infolge von Betriebsstilllegungen, Aufwendungen für Umstrukturierungsmaßnahmen, Insolvenzen wichtiger Abnehmer oder Belegschaftsveränderungen sowie das stets vorhandene Insolvenzrisiko (OLG Düsseldorf NZG 2003, 588, 594 f. = AG 2003, 329, 333 "Siemens/SNI"; OLG Düsseldorf AG 2004, 324, 329 = NZG 2005, 280 "EVA"; OLG Düsseldorf WM 1992, 986, 991; BayObLG, AG 1996, 127, 128 "Paulaner").
  • OLG München, 13.09.2006 - 7 U 2912/06  

    Anforderungen an Untersagung eines bestimmten Abstimmungsverhaltens der Aktionäre

    Nach § 16 Abs. 2 HGB kann die Eintragung in das Handelsregister dadurch verhindert werden, dass eine einstweilige Verfügung erwirkt wird, in der die Eintragung für unzulässig erklärt wird (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.10.2004, WM 2004, 2354; Hüffer im Münchner Kommentar zum AktG, 2. Aufl., RdNr. 144 zu § 243 AktG).
  • LG Dortmund, 16.01.2004 - 8 O 26/01  
    Gegen diesen Beschluss haben die Kläger unter dem 18.12.2000 Verfassungsbeschwerde erhoben (1 BvR 2303/00).
  • LG München I, 30.12.2009 - 5 HKO 15746/02  

    Spruchverfahren nach Squeeze-out: Angemessenheitsprüfung für eine Barabfindung

  • LG München I, 12.05.2011 - 5 HKO 14543/10  

    Spruchverfahren: Statthaftigkeit bei interner Umstrukturierung eines Konzerns

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