Rechtsprechung
   BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvL 24/77; 1 BvL 19/78; 1 BvL 38/79   

Volltextveröffentlichungen

  • DFR

    Mutterschutz

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • ArbG Oldenburg, 07.09.1977 - 2 Ca 447/77
  • ArbG Düsseldorf, 11.01.1978 - 9 Ca 5398/77
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvL 24/77; 1 BvL 19/78; 1 BvL 38/79

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 52, 357
  • NJW 1980, 824
  • BB 1980, 208
  • DB 1980, 402



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Wird zitiert von ... (37)  

  • VerfG Brandenburg, 18.06.1998 - VfGBbg 27/97  

    Kein Verstoß gegen Rechte der Sorben durch Auflösung der Gemeinde Horno und

    Diese Auslegung findet ihre Grenze erst dort, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Verfassungsgebers in Widerspruch treten würde (BVerfGE 18, 97, 111; 52, 357, 368 f.).
  • BVerfG, 22.10.1980 - 1 BvR 262/80  

    Kündigungsschutz für werdende Mütter bei Versäumung der Anzeigefrist

    Sie sieht sich in ihrem Grundrecht aus Art. 6 Abs. 4 GG verletzt und verweist hierzu auf den Beschluß des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. November 1979 (BVerfGE 52, 357 ).

    Dieser Anspruch steht insbesondere der werdenden Mutter zu (BVerfGE 32, 273 [277]; 52, 357 [365]).

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits im Beschluß vom 13. November 1979 (BVerfGE 52, 357 ) ausgeführt hat, gebietet Art. 6 Abs. 4 GG die Einbeziehung auch solcher werdender Mütter in den besonderen Kündigungsschutz des § 9 MuSchG , die die Zweiwochenfrist des Abs. 1 Satz 1 dieser Vorschrift für die Anzeige der Schwangerschaft an den Arbeitgeber unverschuldet versäumen, die Mitteilung aber unverzüglich nachholen.

    Die hierdurch verursachte - verhältnismäßig geringfügige - Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers vermag in derartigen Fällen den Verlust des besonderen Kündigungsschutzes der werdenden Mutter nicht zu rechtfertigen (BVerfGE 52, 357 [366]).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvL 10/01  

    Zeiten des Mutterschutzes sind bei der Berechnung der Anwartschaftszeit in der

    Dieser Umstand hat dem Gesetzgeber die Entscheidung erleichtert, im Interesse der werdenden Mutter, deren Schutz der Verfassungsauftrag des Art. 6 Abs. 4 GG insbesondere dient (vgl. BVerfGE 32, 273 ; 52, 357 ), von einem absoluten Beschäftigungsverbot abzusehen (vgl. Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit des Deutschen Bundestages vom 23. Juni 1965, zu BTDrucks IV/3652, S. 3; Viethen/Wascher, in: Zmarzlik/Zipperer/Viethen/Vieß, Mutterschutzgesetz, Mutterschaftsleistungen, 9. Aufl. 2006, § 3 MuSchG Rn. 40).
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