Rechtsprechung
   BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 3 EMRK; Art. 5 EMRK; § 144 Abs. 1 StVollzG
    Menschenwürdige Unterbringung in der Strafhaft (ausreichend Luftraum und Bewegungsfläche: Differenzierung nach offenem und geschlossenem Vollzug; geringfügige Unterschreitung; Freigängerhaus: Mehrfachbelegung); Nichtannahmebeschluss.

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Unterbringungsbedingungen im Straf- und Maßregelvollzug

  • mitfugundrecht.de (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Unterbringungsbedingungen im Straf- und Maßregelvollzug

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 12, 417



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 409/09  

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Amtshaftungsklage wegen

    Schließlich hat auch das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen die Unterbringung von Gefangenen bei Nichteinhaltung der genannten Mindestflächen ohne räumliche Abtrennung der in die Zelle integrierten Toilette als Verstoß gegen die Menschenwürde qualifiziert (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2002 - 2 BvR 553/01 -, NJW 2002, S. 2699 ; vom 13. März 2002 - 2 BvR 261/01 -, NJW 2002, S. 2700 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2007 - 2 BvR 2201/05 -, juris Rn. 16 f.).
  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 2111/06  

    Ermöglichung einer Besuchsüberstellung in eine Justizvollzugsanstalt mit

    Unter anderem kann es bei Knappheit der räumlichen Ausstattung geboten sein, unter Einsatz des dazu notwendigen Personals eine übermäßige Beengtheit der Haftraumunterbringung durch entsprechend großzügige Aufschlusszeiten zu kompensieren (zu dieser Möglichkeit BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2007 - 2 BvR 2354/04 -, EuGRZ 2008, S. 82), räumlich und personell bedingte Engpässe hinsichtlich der Ermöglichung von Besuchen durch den Einsatz von Überstunden auszugleichen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1994 - 2 BvR 806/94 -, NJW 1995, S. 1478 ) und alle Möglichkeiten der Problementschärfung durch Verlegung von Gefangenen - soweit sich diese als das grundrechtsschonendere Mittel darstellt - auszuschöpfen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2007 - 2 BvR 2201/05 -, www.bverfg.de; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 1993, NStZ 1993, S. 404 ; zum Maßregelvollzug Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2007 - 2 BvR 2354/04 -, EuGRZ 2008, S. 81; zur Untersuchungshaft Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2007 - 2 BvR 939/07 -, EuGRZ 2008, S. 83).
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