Rechtsprechung
   BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 3 EMRK; § 119 StPO
    Unterbringung in der Untersuchungshaft (nicht abgetrennte Toilette; Sichtblende vor dem Fenster); Verletzung der Menschenwürde (grundsätzliches Infragestellen; Berücksichtigung wirtschaftlicher Verhältnisse; indizielle Bedeutung der europäischen Strafvollzugsgrundsätze und der Mindestregeln für die Behandlung der Gefangenen der Vereinten Nationen); Postkontrolle (Verzögerung von Schriftsätzen an das Gericht); Nichtannahmebeschluss.

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Unterbringungsbedingungen im Straf- und Maßregelvollzug

  • mitfugundrecht.de (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Unterbringungsbedingungen im Straf- und Maßregelvollzug

Verfahrensgang

  • OLG Koblenz, 06.03.2007 - 2 VAs 18/06
  • BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 939/07

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 12, 422



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08  

    Menschenwürde (gerichtliche Überprüfung menschenunwürdiger

    Die Frage, wann in der Beschaffenheit von Hafträumen eine Missachtung des von Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten Achtungsanspruchs liegt, lässt sich nicht ohne Rücksicht auf die Umstände und auf Fragen der praktischen Realisierbarkeit beantworten (vgl. BVerfGK 12, 422, 424 m.w.N.).

    Die Frage, wann in der Beschaffenheit von Hafträumen eine Missachtung des von Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten Achtungsanspruchs liegt, lässt sich nicht ohne Rücksicht auf die Umstände und auf Fragen der praktischen Realisierbarkeit beantworten (vgl. BVerfGK 12, 422 m.w.N.; zur Bedeutung der Vermeidbarkeit von mit der Haft verbundenen Leiden im Hinblick auf Art. 3 EMRK s. auch EGMR, Urteil vom 15. Juli 2002 - Rs. 47095/99 -, Kalashnikov/Russland, NVwZ 2005, S. 303 ).

  • BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 455/08  

    Entkleidung und Anusinspektion bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt (kein

    Der Gefangene hat insoweit Anspruch auf besondere Rücksichtnahme (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2007 - 2 BvR 939/07 -, EuGRZ 2008, S. 83 ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2010 - L 9 KR 294/09  

    Einstweiliger Rechtsschutz; Hilfsmittel; Toilettenlifter; Menschenwürde;

    Denn wegen der auch die Antragsgegnerin treffenden Verpflichtung zum Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz - GG) muss der Antragsteller die Möglichkeit haben, körperliche Bedürfnisse unter Wahrung der eigenen Intimsphäre zu verrichten (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13. November 2007, Az.: 2 BvR 939/07, veröffentlicht in Juris, m.w.N.; zur Bedeutung der Menschenwürdegarantie bei der Hilfsmittelversorgung siehe auch Juris PraxisKommentar/Beck § 33 Rd. 46)).
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