Rechtsprechung
| BVerfG, 13.11.2010 - 2 BvR 1124/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Telemedicus
Auskunftsanspruch von Strafverfolgungsbehörden bei IP-Adressen
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Auskunft über eine Internetprotokoll-Adresse ohne vorherige Einholung einer richterlichen Anordnung gem. §§ 100b, 100g Strafprozessordnung ( StPO ); Fallen der nach Abschluss eines Kommunikationsvorgangs beim Telekommunikationsteilnehmer aufgezeichneten und gespeicherten Verbindungsdaten unter den Schutzbereich des Art. 10 Abs. 1 GG; Schutz der nach Abschluss eines Kommunikationsvorgangs beim Telekommunikationsteilnehmer aufgezeichneten und gespeicherten Verbindungsdaten durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Kurzfassungen/Presse
- 123recht.net (Kurzinformation)
Polizei kann IP-Adressen verlangen
Besprechungen u.ä.
- internet-strafrecht.com (Kurzanmerkung)
BVerfG thematisiert Auskunftsanspruch bei IP-Adressen
Verfahrensgang
- StA Baden-Baden, 12.10.2009 - 202 UJs 7165/09
- StA Baden-Baden, 19.10.2009 - 202 UJs 7165/09
- StA Baden-Baden, 27.10.2009 - 202 UJs 7165/09
- AG Baden-Baden, 16.04.2010 - 9 AR 2/10
- GenStA Karlsruhe, 06.05.2010 - 7 Zs 178/10
- BVerfG, 13.11.2010 - 2 BvR 1124/10
Zeitschriftenfundstellen
- WM 2011, 211
Wird zitiert von ...
- LG München I, 24.05.2011 - 21 O 9065/11
Erteilung einer Providerauskunft bei Urheberrechtsverletzung: Statische IP-Nummer …
Dieses Spannungsverhältnis zwischen Bestandsdaten und (unabhängig von der Definition?) gegebener Sensibilität der Verbindungsdaten, die einen Richtervorbehalt verfassungsrechtlich angezeigt erscheinen lasse, lässt sich auch aus den Meinungsunterschieden zwischen Bundesrat und Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren ersehen (…BT-Drucksache 16/5048, S. 56, 63); die Bundesregierung knüpft allein an die erforderliche Überprüfung der "Verbindungsdaten" an und verwendet damit einen weiteren, nicht näher definierten dritten Begriff (so auch etwa BVerfG Beschluss vom 13.11.2010 - 2 BvR 1124/10 - Beck RS 2011 2618).Damit ist von einer Feststellbarkeit der Zuordnung nicht mehr nur über einen Kommunikationsvorgang auszugehen, und damit von einer verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Mitteilung dieser einzelnen Adresse, wie es das Bundesverfassungsgericht in der oben angeführten Entscheidung 2 BvR 1124/10 für den Fall einer Speicherung der (dort wohl dynamischen) IP-Adresse beim Kommunikationsteilnehmer angenommen hat.
