Rechtsprechung
| BVerfG, 13.12.1997 - 2 BvR 1404/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 25.10.1994 - 3 StVK 147/87
- OLG Nürnberg, 03.01.1995 - Ws 1360/94
- LG Regensburg, 22.06.1995 - 3 StVK 147/87
- LG Regensburg, 28.09.1995 - 3 StVK 147/87
- OLG Nürnberg, 27.10.1995 - Ws 1263/95
- LG Regensburg, 15.04.1996 - 3 StVK 147/87
- OLG Nürnberg, 10.06.1996 - Ws 603/96
- BVerfG, 13.12.1997 - 2 BvR 1404/96
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1998, 1133
- NStZ 1998, 271 (Ls.)
- StV 1998, 432
Wird zitiert von ... (26)
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten …
Denn gerade das Verhalten anlässlich solcher Belastungserprobungen stellt einen geeigneten Indikator für die künftige Legalbewährung des Verurteilten dar (…vgl. Nedopil, NStZ 2002, S. 344 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NStZ 1998, S. 373 ). - BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08
Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer …
Vor allem verbietet es sich, dass die Exekutive über eine - ungeprüfte, möglicherweise rechtswidrige - Einflussnahme auf die Tatsachengrundlage der richterlichen Entscheidung über den Freiheitsentzug deren Inhalt und Ergebnis faktisch vorwegnimmt (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 83, 24 ; 86, 288 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Dezember 2007 - 2 BvR 1033/06 -, NVwZ 2008, S. 304 ;… zur Problematik für die Gutachtertätigkeit vgl. Nedopil, NStZ 2002, S. 344 ; zur selbstständigen Prüfungspflicht der (Straf)Gerichte in anderem Kontext - Abhängigkeit der Strafbarkeit von möglicherweise rechtswidrigem Verwaltungshandeln - vgl. BVerfGK 1, 72 ).Bei seiner Prüfung hat das Gericht im Aussetzungsverfahren zu beachten, dass der Versagungsgrund der Flucht- oder Missbrauchsgefahr zwar geeignet ist, einen - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - prognostischen Beurteilungsspielraum zu eröffnen, in dessen Rahmen die Vollzugsbehörde mehrere Entscheidungen treffen kann, die gleichermaßen rechtlich vertretbar sind, dass allerdings das Freiheitsgrundrecht des Gefangenen diesem Beurteilungsspielraum auch Grenzen zieht: Die Vollzugsbehörde muss bei einem Gefangenen, dessen Entlassung nur noch von einer positiven Kriminalprognose des Richters abhängt, beachten, dass sie dem Gefangenen, soweit vertretbar, eine Bewährung zu ermöglichen und ihn auf eine Entlassung vorzubereiten hat, damit dessen grundrechtlich garantierter Freiheitsanspruch durch den Richterentscheid (Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG) zeitgerecht realisiert werden kann (vgl. BVerfGE 117, 71 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NJW 1998, S. 2202 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1538/99 -, NJW 2000, S. 502 ; vgl. auch BVerfGE 109, 133 ).
- BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97
Pauschale Verweigerung von Vollzugslockerungen
Die Vollzugsbehörde muß jedoch bei einem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten, dessen Entlassung nur noch von einer positiven Kriminalprognose des Richters abhängt, beachten, daß sie dem Gefangenen, soweit vertretbar, eine Bewährung zu ermöglichen und ihn auf eine Entlassung vorzubereiten hat, damit dessen grundrechtlich garantierter Freiheitsanspruch durch den Richterentscheid (Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG) zeitgerecht realisiert werden kann (vgl. auch BVerfGE 86, 288 und Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, Abschnitt III. 2. der Gründe - in Umdruck beigefügt).
- KG, 08.06.2009 - 2 Ws 20/09
Voraussetzungen der Versagung von Vollzugslockerungen; Berücksichtigung eines …
Zur Begründung des Antrages trug der Gefangene unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1998, 1133) und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (StV 2005, 564) im wesentlichen vor, die Justizvollzugsanstalt hätte bei ihrer Vollzugsplanfortschreibung das Resozialisierungsgebot wegen der fortschreitenden Haftdauer stärker berücksichtigen müssen.Aus dem verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebot folgt, daß bei langjähriger Inhaftierung das Interesse des Gefangenen berücksichtigt werden muß, seine Lebenstüchtigkeit im Fall der Entlassung zu behalten (vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 121 = ZfStrVO 1998, 180; NJW 1998, 1133; Senat, Beschlüsse vom 19. Dezember 2007 - 2 Ws 11/07 - und vom 25. Juli 2007 - 2/5 Ws 333/06 Vollz -).
Sie ist oft die einzige Möglichkeit, die Voraussetzungen für eine spätere günstige Sozialprognose zu begründen (vgl. BVerfG NJW 1998, 1133;… HansOLG Hamburg aaO).
Die gebotene Einzelfallprüfung darf auch nicht so verkürzt werden, das sie auf ein einzelnes Versagungskriterium abstellt und die Gesamtschau aus den Augen verliert (vgl. BVerfG NJW 1998, 1133, 1134; Senat…, Beschluß vom 19. Dezember 2007 - 2 Ws 11/07 - Arloth, StVollzG 2. Aufl., § 11 Rdn. 11 mit weit. Nachw.).
- BVerfG, 19.04.2006 - 2 BvR 818/05
Versagung der Verlegung eines Strafgefangenen in die Justizvollzugsanstalt eines …
Umgekehrt kann es als ein Gesichtspunkt, der für eine ungünstige Prognose spricht, ins Gewicht fallen, wenn eine Stützung durch Angehörige nicht oder nicht an dem Ort, an dem sie benötigt würde, verfügbar ist (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, StV 1998, S. 432 ). - BVerfG, 05.08.2010 - 2 BvR 729/08
Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung von Lockerungen in der …
Für eine vom Gericht zu treffende Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung (§ 57a Abs. 1 i. V. m. § 57 Abs. 1 StGB) spielt die Bewährung in Vollzugslockerungen ebenfalls eine entscheidende Rolle (vgl. BVerfGE 117, 71 [108]); die Chancen, zu einer günstigen Sozialprognose zu gelangen (vgl. § 57a Abs. 1 i. V. m. § 57 Abs. 1 StGB), werden durch eine vorherige Gewährung von Vollzugslockerungen verbessert, durch deren Versagung aber verschlechtert (BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 [1134], und vom 12. Juni 2002 - 2 BvR 116/02 -, juris).Ob dies geschehen ist, hat die Strafvollstreckungskammer zu überprüfen (vgl. BVerfGE 70, 297 [308]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 [1134]).
- BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09
Rechtsweggarantie (Rechtswegerschöpfung; effektiver Rechtsschutz; Widerspruch); …
Das gilt auch, wenn der Betroffene zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt ist, zumal dem Gefangenen auch in diesem Fall eine Chance verbleiben muss, eines Tages die Freiheit wiederzuerlangen (vgl. BVerfGE 45, 187 ; 109, 133 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 , und der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 ).Der Gefangene soll so lebenstüchtig bleiben, dass er sich im Falle einer Entlassung aus der Haft im normalen Leben wieder zurechtfindet (vgl. BVerfGE 45, 187 ;… BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, NStZ-RR 1998, S. 121 , und vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2010 - 2 BvR 729/08 -, StV 2011, S. 488 ).
- OLG Karlsruhe, 18.12.2003 - 2 Ws 276/02
Strafvollzug: Fehlerhafte Ablehnung von Vollzugslockerungen für einen zu …
Bei diesen Gefangenen sind die Vollzugsanstalten im Blick auf Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet, im Rahmen eines auf Resozialisierung ausgerichteten Behandlungsvollzugs schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzugs, die die Lebenstüchtigkeit des Verurteilten ernsthaft in Frage stellen und es ausschließen, dass sich der Gefangene im Falle einer Entlassung aus der Haft im normalen Leben noch zurückfinden kann, soweit als möglich zu begegnen (etwa BVerfG NJW 1998, 1133 m. ausführl. Nachw.).In solchen Fällen können Lockerungen nämlich dazu beitragen, die Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung erst zu schaffen bzw. die Grundlage der prognostischen Bewertung im Rahmen der Entscheidung nach § 57 a StGB zu erweitern (BVerfG NJW 1998, 1133 ff; 2202 f).
Die Vollzugsbehörde hat bei der Versagung von Lockerungen deshalb unter Berücksichtigung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben im Rahmen einer Gesamtwürdigung nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (BVerfG NJW 98, 1133; NStZ-RR 1998, 121 ff, beide m.w.N., st. Rechtsprechung).
- BVerfG, 12.06.2002 - 2 BvR 116/02
Versagung von Vollzugslockerungen
Die Chance, dass das Gericht, welches über die Erledigung der Sicherungsverwahrung zu entscheiden hat, zu einer positiven Gefahrenprognose gelangt, kann daher durch die vorherige Gewährung von Vollzugslockerungen verbessert, durch deren Versagung aber verschlechtert werden (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 …und vom 22. März 1998 - 2 BvR 77/97 -, NStZ 1998, S. 373 ).Vielmehr hat sie den Sachverhalt umfassend aufzuklären und im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls nähere Anhaltspunkte darzulegen, welche geeignet sind, die Prognose einer Flucht- oder Missbrauchsgefahr in der Person des Gefangenen zu konkretisieren (Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, ZfStrVo 1998, S. 180 , vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 …und vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/996 -, NStZ 1998, S. 430; vgl. zu den entsprechenden Anforderungen bei Entscheidungen über die Gewährung von Hafturlaub und bei der richterlichen Entscheidung über die Aussetzung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus BVerfGE 64, 261 und BVerfGE 70, 297 ).
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2219/06
Recht auf Besuchsempfang im Maßregelvollzug (routinemäßiges Abhängigmachen von …
Derartige Eingriffsermächtigungen sind vielmehr in der Regel gerade zum Schutz der Grundrechte der Betroffenen dahingehend auszulegen, dass zu ihrer Anwendung konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Anstaltssicherheit oder -ordnung bereits vorliegen müssen (vgl. zu Besuchsbeschränkungen im Strafvollzug BVerfGE 89, 315 ;… Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 10. Aufl. 2005, § 27 Rn. 2 m.w.N.;… in der Untersuchungshaft BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1993 - 2 BvR 1479/93, NStZ 1994, S. 52;… im Maßregelvollzug LG Arnsberg R&P 1990, S. 49 ; für die Untersuchungshaft allg. BVerfGE 57, 170 , m.w.N.; für den Strafvollzug zur Erforderlichkeit näherer personenbezogener Anhaltspunkte für eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr bei hierauf gestützter Ablösung aus dem offenen Vollzug oder Versagung von Vollzugslockerungen BVerfGK 2, 318 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Dezember 1997 - 2 BvR 1404/96 -, NJW 1998, S. 1133 , …und vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 - NStZ 1998, S. 430 ). - BVerfG, 17.02.2006 - 2 BvR 204/06
- BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 368/10
Resozialisierung; lebenslange Freiheitsstrafe; Vollzugsplan; Vollzugslockerungen; …
- KG, 25.07.2007 - 5 Ws 333/06
Strafvollzug: Gewährung von Tagesausgängen eines zu lebenslanger Freiheitsstrafe …
- OLG München, 21.07.2010 - 4 Ws 81/10
Strafvollzug in Bayern: Untätigkeitsbeschwerde im Rechtsbeschwerdeverfahren; …
- BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 865/11
Maßregelvollzug; Resozialisierung; Vollzugslockerungen; Ausführung; Fluchtgefahr; …
- OLG Hamburg, 08.02.2005 - 3 Vollz (Ws) 6/05
Entscheidung der Vollzugsbehörde über die Verlegung in den offenen Vollzug
- KG, 14.04.2010 - 2 Ws 8/10
Verpflichtung der Vollzugsbehörde zur Berücksichtigung der mit Bindungswirkung …
- OLG Karlsruhe, 24.07.2003 - 3 Ws 163/03
Vollzugslockerungen im Rahmen der Sicherungsverwahrung
- OLG Karlsruhe, 16.10.2008 - 2 Ws 253/08
Vollzugsplanfortschreibung bei mehr als 10 Jahre andauernder …
- OLG Karlsruhe, 10.03.2009 - 1 Ws 292/08
- OLG Karlsruhe, 24.05.2004 - 1 Ws 258/03
Strafvollstreckung: Einzeltherapeutische Behandlung eines Gewalttäters; …
- OLG Hamm, 26.10.2004 - 1 Ws (L) 10/04
lebenslange Freiheitsstrafe; Strafaussetzung; Vollzugslockerungen, besondere …
- OLG Karlsruhe, 26.10.2007 - 1 Ws 164/07
- OLG Karlsruhe, 04.12.2007 - 2 Ws 321/07
- LG Hildesheim, 25.06.2007 - 23 StVK 302/07
Strafvollzug: Pflicht der Justizvollzugsanstalt zur Umsetzung einer dem …
- LG Augsburg Große, 02.06.2008 - StVK 38/05
Lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe: Reststrafenaussetzung trotz fehlender …
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