Rechtsprechung
   BVerfG, 14.01.2010 - 1 BvR 1627/09   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestandsschutz einer immissionsschutzrechtlich genehmigten und in Betrieb genommenen Legehennenanlage; Umrüstung der Legeeinrichtungen (Käfige) entsprechend EG-Norm auf neue Käfiggrößen einschließlich Wedeleinrichtung zur Kotabtrocknung und automatische Eiersammlung; Eingriff in das Eigentumsgrundrecht durch die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV); Ausgleich zwischen den rechtlich geschützten Interessen der Tierhalter einerseits und den Belangen des Tierschutzes andererseits i.R.d. Bemessung der Übergangsfristen; Bestandsschutz für immissionsschutzrechtlich genehmigte Hennenhaltungsanlagen auf Grundlage der Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( BImSchG )

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Für genehmigte Anlagen besteht bei nachträglichen immissionsschutzrechtlichen Änderungen kein unbedingter Bestandsschutz

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 16, 473
  • NVwZ 2010, 771



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvF 1/07  

    Legehennenhaltung

    2006 gerichtete - Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung wurde mit Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 2010 (- 1 BvR 1627/09 -, NVwZ 2010, S. 771 ff.) nicht zur Entscheidung angenommen.

    Rechtsstreitigkeiten, für die es auf die Vereinbarkeit dieser Norm mit dem Grundgesetz auch noch nach Ablauf der darin vorgesehenen Übergangsfristen ankommt, sind nicht von vornherein auszuschließen (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Januar 2010 - 1 BvR 1627/09 -, NVwZ 2010, S. 771 ff.).

    Als Belang von Verfassungsrang ist der Tierschutz, nicht anders als der in Art. 20a GG schon früher zum Staatsziel erhobene Umweltschutz, im Rahmen von Abwägungsentscheidungen zu berücksichtigen und kann geeignet sein, ein Zurücksetzen anderer Belange von verfassungsrechtlichem Gewicht - wie etwa die Einschränkung von Grundrechten - zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 117, 126 [138]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Januar 2010 - 1 BvR 1627/09 -, NVwZ 2010, S. 771 ff.); er setzt sich aber andererseits gegen konkurrierende Belange von verfassungsrechtlichem Gewicht nicht notwendigerweise durch (vgl. BVerfGE 110, 141 [166]; BVerwGE 127, 183 [186 f.]).

  • BVerwG, 21.12.2011 - 4 C 12.10  

    Wiederaufbau eines abgebrannten Putenmaststalles; kapazitätsbeschränkende

    Durch sie wird sichergestellt, dass der materielle Standard des Immissionsschutzrechts gewahrt bleibt (Urteil vom 30. April 2009 - BVerwG 7 C 14.08 - NVwZ 2009, 1441 Rn. 24 sowie dazu BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 1 BvR 1627/09 - NVwZ 2010, 771 Rn. 43).

    Die Verpflichtung, eine Anlage an nachträgliche Änderungen anzupassen, beurteilt sich vielmehr nach dem jeweils einschlägigen Fachrecht (Urteil vom 30. April 2009 a.a.O. Rn. 25; BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2010 a.a.O. Rn. 44).

    Ergibt sich hierbei, dass der Eigentümer eine bestimmte Befugnis nicht hat, so gehört diese nicht zu seinem Eigentumsrecht (BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2010 a.a.O. Rn. 26).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2012 - 3 S 231/11  

    Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit iSd WHG durch einen Badesteg am

    Auf den Bestand dieser Genehmigung - die, wie ausgeführt, ohnehin nur für die gemeinschaftliche Stegnutzung erteilt war - konnte er nicht vertrauen, nachdem er sie nicht akzeptiert und umgesetzt, sondern angefochten hat (vgl. zu einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung BVerfG, Beschluss vom 14.01.2010 - 1 BvR 1627/09 -, NVwZ 2010, 771).
mehr
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2012 - 8 D 47/11  

    Widerruf einer Verzichtserklärung für ein sog. Altkraftwerk nach § 20 Abs. 3 S. 1

    vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 1 BvR 1627/09 -, NVwZ 2010, 771, juris Rn. 27 f.; speziell zu Altanlagen nach dem BImSchG vgl. Scheidler, in: Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Kommentar, Band 1, Teil 1, Stand: Oktober 2011, § 7 Rn. 57 sowie Jarass-Gutachten, S. 12 und 22 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2012 - 8 D 48/11  

    Widerruf einer Verzichtserklärung für ein sog. Altkraftwerk nach § 20 Abs. 3 S. 1

    vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 1 BvR 1627/09 -, NVwZ 2010, 771, juris Rn. 27 f.; speziell zu Altanlagen nach dem BImSchG vgl. Scheidler, in: Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Kommentar, Band 1, Teil 1, Stand: Oktober 2011, § 7 Rn. 57 sowie Jarass-Gutachten, S. 12 und 22 f.
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2010 - 1 LC 338/07  

    Genehmigungsbedürftigkeit der Wiedererrichtung eines abgebrannten Stalles.

    Inhalt und Schranken des Eigentums werden durch Gesetz bestimmt; dazu hat das Bundesverfassungsgericht jüngst durch Kammerbeschluss gerade im Zusammenhang mit der Anpassungspflicht immissionsschutzrechtlicher Altanlagen exemplarisch Ausführungen gemacht (BVerfG, 3. K. d.1. Senats, Beschl. v. 14.1.2010 - 1 BvR 1627/09 -, juris und BeckRS 2010, 46095 - Legehennen).
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