Rechtsprechung
| BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86 |
Volltextveröffentlichungen
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Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Obernburg, 30.07.1985 - X 12/85
- LG Aschaffenburg, 13.11.1985 - T 180/85
- BayObLG, 14.01.1986 - BReg. 1 Z 99/85
- BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 75, 201
- NJW 1988, 125
- MDR 1987, 813
- FamRZ 1987, 786
- FamRZ 1989, 1047
- FamRZ 1990, 487
Wird zitiert von ... (128)
- BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88
Sorgerechtsprozeß
Ein Kind darf aus einer Pflegefamilie herausgenommen und in eine vorgesehene Adoptivfamilie übergeführt werden (Adoptionspflege), auch wenn psychische Beeinträchtigungen des Kindes als Folge der Trennung nicht schlechthin ausgeschlossen werden können (Fortentwicklung von BVerfGE 75, 201).Einen so hohen Grad der Gewißheit habe das Bundesverfassungsgericht nur dann verlangt, wenn mit dem Herausgabeverlangen lediglich ein Wechsel der Pflegeeltern bezweckt werde (vgl. BVerfGE 75, 201).
Entgegen dieser Auffassung müsse nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. April 1987 (BVerfGE 75, 201) bei dem vorliegenden Sachverhalt die Gefährdung des Kindeswohls mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen sein.
Dies gilt auch uneingeschränkt für Verfahren, die vom Amtsermittlungsgrundsatz beherrscht werden (vgl. BVerfGE 75, 201 [215] m.w.N.).
An die Verfassungsmäßigkeit eines solchen Eingriffs sind daher strenge Anforderungen zu stellen: Neben der Frage, ob die angegriffenen Entscheidungen Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen, können auch einzelne Auslegungsfehler nicht außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 75, 201 [221 f.] m.w.N.).
Dieser Idealzustand ist aber nicht immer gegeben; er liegt insbesondere dann nicht vor, wenn Kinder in einer Pflegefamilie aufwachsen (vgl. BVerfGE 75, 201 [219]), und zwar unabhängig davon, aus welchen Gründen sie ihre Eltern entbehren müssen.
a) Wenn mit der Herausnahme des Kindes aus der bisherigen Pflegefamilie nicht die Zusammenführung der Ursprungsfamilie, sondern ein Wechsel der Pflegeeltern bezweckt wird, liegt nur dann keine Verletzung von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG vor, wenn mit hinreichender Sicherheit eine Gefährdung des Kindeswohles ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerfGE 75, 201).
- BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92
Unterhaltsverzichtsvertrag
Diese den Eltern zuvörderst zugewiesene Verantwortung hat dem Kindeswohl zu dienen, ist also ein Grundrecht im Interesse des Kindes (vgl. BVerfGE 59, 360 ; 75, 201 ). - BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96
Biologischer Vater
Das Elternrecht basiert auf dieser Zuordnung, durch die es zugleich seine Ausrichtung erfährt: Es ist ein Recht, das jedem Elternteil zusteht, aber mit dem gleichwertigen Recht des anderen Elternteils korrespondiert (vgl. BVerfGE 99, 145 ), und das sich auf das Kind bezieht, zu dessen Wohl es auszuüben ist (vgl. BVerfGE 75, 201 ).Wenn aber das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Rechte nur zusammen mit Pflichten vermittelt, kann auch Inhaber dieses Rechts nur sein, wer zugleich die Elternverantwortung trägt, unabhängig davon, ob sich die Elternschaft allein auf Abstammung oder auf Rechtszuweisung gründet (vgl. BVerfGE 56, 363 ; 75, 201 ; 79, 203 ; 80, 286 ).
Die Trennung eines Kindes von einer bisherigen elterlichen Bezugsperson nimmt ihm ein wichtiges Stück Orientierung und berührt seine Selbstsicherheit und Selbstgewissheit (…vgl. Goldstein/Freud/Solnit, Jenseits des Kindeswohls, 1974/1991, S. 33 ff.; BVerfGE 75, 201 ).
- BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04
Elterliche Erziehungspflicht
- BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04
Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und …
Das Elternrecht ist insofern ein Recht im Interesse des Kindes (vgl. BVerfGE 75, 201 ). - BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98
Gegenläufige Kindesrückführungsanträge
Das Kind hat als Grundrechtsträger Anspruch auf staatlichen Schutz seines Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 75, 201 ).Bei einer Interessenkollision zwischen Eltern und Kind ist das Kindeswohl der bestimmende Maßstab (vgl. BVerfGE 37, 217 ; 56, 363 ; 68, 176 ; 75, 201 ).
Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht müssen Minderjährige durch einen Ergänzungspfleger vertreten werden, wenn eine Wahrnehmung ihrer Interessen durch die Vertretungsberechtigten wegen eines Interessenkonflikts nicht sichergestellt ist (vgl. BVerfGE 72, 122 ; 75, 201 ).
- BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99
Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder
Schließlich hat es der Beschwerdeführer zu 1 auch unterlassen, darauf hinzuwirken, dass seinem Kind zum Zwecke der Erhebung der Verfassungsbeschwerde gemäß § 1909 Abs. 1 BGB ein Ergänzungspfleger bestellt wurde (vgl. BVerfGE 72, 122 ; 75, 201 ; 99, 145 ), und keine Tatsachen vorgetragen, die einen konkreten Interessenkonflikt zwischen der sorgeberechtigten Mutter und dem Kind erkennen ließen. - BGH, 26.09.2007 - XII ZB 229/06
Familienrecht - Ruhen der elterl. Sorge: Zustimmung zum alleinigen Sorgerecht?
Selbst bei Einführung der Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB hat der Gesetzgeber nicht die Interessen der Pflegeeltern, sondern das Wohl des betroffenen Kindes schützen wollen, denn ein zwischen Kind und Pflegeeltern seit längerer Zeit bestehendes Familienpflegeverhältnis soll nicht zum Schaden des Kindes zerstört werden (BVerfG FamRZ 1989, 31, 32 und NJW 1988, 125).Sonst wäre eine Rückführung stets ausgeschlossen, wenn sich eine tragfähige Bindung an die Pflegeeltern eingestellt hat (BVerfG NJW 1988, 125, 126).
Wegen dieses belasteten Verhältnisses zwischen dem Kind und der Pflegefamilie wird der Amtsvormund regelmäßig zu prüfen haben, ob das Kind weiterhin in der Pflegefamilie untergebracht bleiben kann, wenn die Pflegeeltern ein solches Verhalten in der Zukunft fortsetzen und damit (wenn auch unbewusst) ihre Bindung zu dem Kind untergraben (vgl. insoweit BVerfG NJW 1988, 125 ff.).
- BVerfG, 31.03.2010 - 1 BvR 2910/09
Voraussetzungen der zulässigen Belassung eines Kindes bei seinen Pflegeeltern; …
Hinsichtlich des Beginns des Laufes der Frist ist auf die Kenntnis des Ergänzungspflegers von der angegriffenen Entscheidung und nicht auf die des Beschwerdeführers abzustellen (vgl. BVerfGE 75, 201 [215]; - 99, 145 [156]; BVerfGK 8, 408 [415]).Im Rahmen der erforderlichen Abwägung der verfassungsrechtlich geschützten Rechte ist jedoch zu berücksichtigen, dass im Bereich des Art. 6 Abs. 2 GG das Wohl des Kindes immer den Richtpunkt bildet, sodass dieses bei Interessenkonflikten zwischen dem Kind und seinen Eltern letztlich bestimmend sein muss (vgl. BVerfGE 75, 201 [218]; - 68, 176 [188]).
Dies trifft jedoch nicht immer zu, insbesondere dann nicht, wenn Kinder in einer Pflegefamilie aufwachsen (vgl. BVerfGE 75, 201 [219]).
Die Unsicherheiten bei der Prognose sowie der Umstand, dass die Trennung von seinen unmittelbaren Bezugspersonen für das Kind regelmäßig eine erhebliche psychische Belastung bedeutet (vgl. BVerfGE 75, 201 [219]), dürfen nicht dazu führen, dass bei Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie die Wiederzusammenführung von Kind und Eltern schon immer dann ausgeschlossen ist, wenn das Kind seine "sozialen" Eltern gefunden hat.
Bei der Abwägung zwischen Elternrecht und Kindeswohl im Rahmen von Rückführungsentscheidungen nach § 1632 Abs. 4 BGB ist deshalb ein größeres Maß an Unsicherheit über mögliche Beeinträchtigungen des Kindes hinnehmbar als bei einem lediglich beabsichtigten Wechsel der Pflegefamilie, der mit Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG nur vereinbar ist, wenn mit hinreichender Sicherheit auszuschließen ist, dass die Trennung des Kindes von seinen Pflegeeltern mit psychischen oder physischen Schädigungen verbunden sein kann (vgl. BVerfGE 75, 201 [220]).
An die Verfassungsmäßigkeit eines solchen Eingriffs sind daher strenge Anforderungen zu stellen: Neben der Frage, ob die angegriffenen Entscheidungen Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen, können deshalb auch einzelne Auslegungsfehler nicht außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 79, 51 [63]; - 75, 201 [221 f.]).
Zwar darf diese Prognoseunsicherheit unter Berücksichtigung des den Eltern durch Art. 6 Abs. 2 GG gewährleisteten Rechts auf Pflege und Erziehung ihres Kindes nicht dazu führen, dass eine Rückkehr des Kindes zu seinen Eltern schon dann unterbleibt, wenn nicht mit hinreichender Sicherheit auszuschließen ist, dass die Herausnahme des Kindes aus seiner Pflegefamilie zu einer psychischen oder physischen Schädigung des Kindes führt (vgl. BVerfGE 75, 201 [221]).
- BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung des OLG Naumburg …
Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht die Frage beantwortet, in welchem Verhältnis das Elternrecht zu dem Grundrecht des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG beziehungsweise zu den verfassungsrechtlich geschützten Rechten der Pflegefamilie aus Art. 6 Abs. 1 GG steht (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ; 61, 358 ; 68, 176 ; 75, 201 ; 79, 51 ; 88, 187 ).Im Rahmen der erforderlichen Abwägung ist bei der Auslegung von gesetzlichen Regelungen im Bereich des Art. 6 Abs. 2 GG in gleicher Weise wie bei Entscheidungen des Gesetzgebers zu beachten, dass das Wohl des Kindes letztlich bestimmend sein muss (vgl. BVerfGE 68, 176 ; 75, 201 ; vgl. auch BVerfGE 79, 51 ).
Auch wenn die Trennung von seiner unmittelbaren Bezugsperson für das Kind regelmäßig eine erhebliche psychische Belastung bedeutet (vgl. BVerfGE 75, 201 ), darf dies allein nicht genügen, die Herausgabe des Kindes zu verweigern, weil andernfalls die Zusammenführung von Kind und Eltern immer dann ausgeschlossen wäre, wenn das Kind seine "sozialen Eltern" gefunden hätte (vgl. BVerfGE 75, 201 ).
Im zuerst genannten Fall ist die Risikogrenze weiter zu ziehen, wohingegen bei letzterer Konstellation mit hinreichender Sicherheit eine Gefährdung des Kindeswohls ausgeschlossen sein muss (vgl. BVerfGE 75, 201 ; 79, 51 ).
- BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96
Ausschluß vom Doppelnamen
- BVerfG, 23.08.2006 - 1 BvR 476/04
Recht der leiblichen Eltern auf Rückkehr eines zu Behandlungszwecken nach …
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89
Volljährigenadoption
- BVerfG, 25.11.2003 - 1 BvR 1248/03
- BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03
Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe
- BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 166/98
Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung
- BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 738/01
Elterliche Sorge - Meinungsverschiedenheiten der Eltern
- BVerfG, 03.11.2005 - 1 BvR 691/03
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des Vornamens "Anderson"
- BGH, 25.08.1999 - XII ZB 109/98
Rechtsmittelbefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen betreffend die …
- BSG, 24.05.2007 - B 1 KR 10/06 R
Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - Altersgrenze für Männer verstößt …
- BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 2006/98
Entziehung des Sorgerechts bei einer psychisch kranken Mutter
- BVerfG, 28.01.2004 - 1 BvR 994/98
Zur Anzahl der Vornamen eines Kindes
- BGH, 15.11.2007 - XII ZB 136/04
Familienrecht - Ersetzung der Sorgeerklärung
- BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 1870/02
Verfassungsmäßigkeit einer oberlandesgerichtlichen Entscheidung bei Uneinigkeit …
- BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 291/06
Annahme Volljähriger bei entgegenstehenden überwiegenden Interessen der Kinder …
- BVerwG, 22.10.2009 - 5 C 19.08
Geistige Behinderung; Eingliederungshilfe; Erstattungsanspruch; Jugendhilfe, …
- BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 374/09
Abwägungskriterien zur Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde gegen die …
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07
Verfassungsmäßigkeit einer Sorgerechtsentziehung
- BVerfG, 18.07.1997 - 2 BvR 1126/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung, durch die Mutter entführte …
- BVerfG, 20.01.2005 - 1 BvR 2717/04
Wahrnehmung von Rechten der Kinder durch die Eltern im …
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 1248/09
Verfassungsmäßigkeit der Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil
- OLG Köln, 04.09.2006 - 27 UF 198/06
- BVerfG, 02.04.2001 - 1 BvR 212/98
Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung eines Umgangsrechts
- BVerfG, 09.11.2006 - 1 BvR 675/06
Rechte Dritter auf Beteiligung an einem Gerichtsverfahren
- BVerfG, 19.01.2010 - 1 BvR 1941/09
Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der …
- BVerfG, 09.03.1999 - 2 BvR 420/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit dem Haager …
- BVerfG, 14.08.2001 - 1 BvR 310/98
Verletzung des rechtlichen Gehörs im Adoptionsverfahren
- OLG Hamm, 25.05.2010 - 6 UF 29/10
Entziehung der elterlichen Sorge hinsichtlich der Kindesmutter, da diese durch …
- BayObLG, 25.01.1995 - 1Z BR 169/94
BGB § 1632 Abs. 4, § 1666 Abs. 1; FGG § 12
- BVerfG, 22.07.2005 - 1 BvR 1465/05
Wahrnehmung der Rechte des Kindes im Verfahren nach HKiEntÜ; Bestellung eines …
- BVerfG, 29.09.2005 - 1 BvR 2872/04
Entziehung des Sorgerechts wegen sexueller Übergriffe
- BVerfG, 05.07.2001 - 1 BvR 1055/01
Übertragung elterliche Sorge auf einen Elternteil
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1624/06
Verfassungsmäßigkeit der Bestellung eines Vormunds
- BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2485/06
Verfahrensrecht - Recht der Parteien auf mündliche Sachverständigenanhörung
- BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 1868/08
Verletzung des Elternrechts durch Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge und …
- BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 397/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das rechtliche Gehör im Adoptionsverfahren
- AG Wuppertal, 18.02.2011 - 62 F 225/10
- BVerfG, 19.07.1993 - 1 BvR 398/91
Grobes Verschulden als Voraussetzung für die Kostentragungspflicht im FGG …
- BGH, 15.10.1996 - XII ZB 72/96
Ersetzung der Einwilligung der Eltern in die Adoption
- OLG Karlsruhe, 20.09.2004 - 16 UF 88/04
Elterliche Sorge: Herausgabe eines Kindes durch die Pflegeeltern an die …
- OLG Brandenburg, 18.10.2005 - 10 UF 167/05
Herausnahme eines Kindes aus der Familienpflege: Grundsätze der gebotenen …
- BVerfG, 18.07.2006 - 1 BvR 1465/05
- OLG Saarbrücken, 13.10.2011 - 6 UF 108/11
Rückführung der Kinder aus einer Pflegefamilie zu den Eltern
- BGH, 22.11.1994 - X ZR 51/92
Echtsfolgen fehlerhafter Besetzung des Gerichts
- OLG Karlsruhe, 13.07.2006 - 16 UF 87/06
Elterliche Sorge: Vorrang des Herausgabeverlangens der Eltern vor der …
- BVerfG, 19.02.2007 - 1 BvR 510/03
Staatliche Anforderungen an das Verfahren bei einer Adoptionen
- BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvR 467/09
Verfassungsmäßigkeit der teilweisen Entziehung der elterlichen Sorge
- BVerfG, 23.04.2003 - 1 BvR 305/03
Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde …
- BVerfG, 20.08.2003 - 1 BvR 1532/03
Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil
- BVerfG, 20.01.2005 - 1 BvR 2748/04
- BVerfG, 03.05.1999 - 2 BvR 6/99
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Rückführung von Kindern nach Art. 12 …
- BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 2411/02
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung
- BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 1647/96
Herausgabeanspruch der Pflegeeltern bezüglich eines Kindes gegen die leibliche …
- BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvR 142/09
Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Elternrecht
- OLG Koblenz, 17.07.2008 - 7 UF 208/08
Keine Einschränkung des Umgangsrechts weil die abstrakte Gefahr besteht, dass der …
- BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvQ 291/06
- BVerwG, 22.10.2009 - 5 C 6.09
Anspruch gegen einen Jugendhilfeträger auf Erstattung der Kosten für die …
- BVerfG, 11.11.1988 - 1 BvR 585/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entziehung der elterlichen Sorge
- OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92
EGGVG § 23; RiStBV Nr. 185 Abs. 3; StPO § 406e
- BayObLG, 23.09.1997 - 1Z BR 113/97
Ermittlungspflicht des Beschwerdegerichts im vormundschaftsgerichtlichen …
- BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvQ 4/10
Anordnung der Aussetzung der Wirksamkeit der Übertragung des alleinigen …
- BVerfG, 21.03.2006 - 1 BvR 1539/05
Umfang des rechtlichen Gehörs in gerichtlichen Verfahren
- BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvL 142/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Entscheidung betreffend die teilweise …
- OLG Saarbrücken, 26.08.2009 - 6 UF 68/09
Aufrechterhaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei versuchtem Tötungsdelikt …
- VerfGH Berlin, 14.12.2009 - VerfGH 31/09
Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf die Haftung …
- BVerfG, 28.02.2012 - 1 BvR 3116/11
Voraussetzungen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den …
- BVerfG, 08.04.1992 - 2 BvR 1609/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des …
- OLG Jena, 13.11.2003 - 6 W 556/03
Vormundbestellung; Beteiligung, materielle
- VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 127/05
Verletzung des Elternrechts bei Verzicht auf erneute persönliche Anhörung der …
- OLG Brandenburg, 06.11.2006 - 9 UF 142/06
Jugendamtspflegschaft für ein bei den Großeltern lebendes Kind: Recht des …
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 1821/02
Verfassungsmäßigkeit einer Namenserteilung; Möglichkeit einer Namensänderung nach …
- BFH, 07.12.1990 - X R 1/85
Spende an Wählervereinigung
- BVerfG, 14.01.1991 - 1 BvR 41/88
Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Gewährung von Prozesskostenhilfe …
- OLG Hamm, 25.11.2003 - 4 Ws 537/03
Organisationshaft; Zulässigkeit; Beschwerde; fortwirkende Beeinträchtigung
- KG, 06.09.2005 - 1 W 159/05
Erbrecht: Pflichten eines Erben im Zusammenhang mit der Ermittlung weiterer Erben
- BVerfG, 10.08.2006 - 1 BvR 2529/05
- VerfG Brandenburg, 22.11.2007 - VfGBbg 37/06
- VG Gießen, 19.12.2007 - 8 E 1792/05
Änderung des Finanzierungssystems eines Zweckverbandes
- OLG Brandenburg, 19.05.2008 - 10 UF 94/07
Sorgerechtsausübung: Erlass einer unbefristeten Verbleibensanordnung zugunsten …
- VerfG Brandenburg, 15.01.2009 - VfGBbg 52/07
- OLG Schleswig, 02.04.2009 - 15 UF 104/08
Herausgabe des in einer Pflegefamilie befindlichen Kleinkindes an die leibliche …
- OLG Saarbrücken, 30.07.2010 - 6 UF 52/10
Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf einen Elternteil wegen …
- BVerfG, 27.02.1989 - 2 BvR 573/88
Unterbringung eines Kindes in der Justizvollzugsanstalt zusammen mit seinem Vater
- StGH Hessen, 13.11.1990 - P.St. 1096
§ 14 StGHG
- BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 12/92
- OLG Hamm, 05.09.2006 - 3 UF 85/06
Voraussetzungen für eine Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB
- OLG Saarbrücken, 16.12.2009 - 6 UF 90/09
Entziehung der elterlichen Sorge wegen Erziehungsunfähigkeit der in einer …
- OLG Karlsruhe, 22.05.2002 - 16 WF 140/01
Aufgabenkreis des Verfahrenspflegers
- OLG Köln, 03.04.2008 - 14 UF 72/07
Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung in der Pflegefamilie
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2011 - 5 A 1352/10
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit …
- BGH, 22.11.1994 - X ZR 63/92
- BGH, 22.11.1994 - X ZR 53/92
- BGH, 22.11.1994 - X ZR 52/92
- OLG Hamm, 17.03.1997 - 15 W 216/96
BGB § 1632 Abs. 2, 4, § 1666; FGG § 35b; GG Art. 6 Abs. 2 …
- OLG Karlsruhe, 25.05.2000 - 2 WF 54/00
Anordnung vorläufiger Beschwerdeberechtigung
- VGH Bayern, 26.07.2004 - 12 B 00.9
- OLG Hamm, 21.10.2009 - 12 UF 283/08
Ablehnung einer Verbleibensanordnung eines Kindes in einer Pflegefamilie und …
- OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 6 UF 96/09
Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge wegen Erziehungsunfähigkeit der Eltern
- OLG Köln, 09.01.2012 - 4 UF 229/11
Übertragung des Sorgerechts nach dem Tod der allein sorgeberechtigten …
- OLG Saarbrücken, 22.10.2001 - 6 UF 100/01
Fehlendes rechtliches Gehör im familiengerichtlichen Verfahren
- VerfG Brandenburg, 25.10.2002 - VfGBbg 87/02
- OLG Hamm, 25.11.2003 - 4 Ws 569/03
- OLG Saarbrücken, 01.04.2011 - 6 UF 6/11
Anwendbarkeit des KSÜ auf vor dem Inkrafttreten in der Bundesrepublik Deutschland …
- BayObLG, 22.05.1998 - 1Z BR 20/98
Beiziehung von Akten eines dritten Verfahrens durch das Beschwerdegericht im …
- OLG Hamm, 05.09.2006 - 3 UF 58/06
Voraussetzungen des Verbleibens eines Pflegekindes in der Pflegefamilie
- OLG Brandenburg, 06.11.2006 - 9 UF 174/06
Auswahlkriterien eines geeigneten Pflegers für ein minderjähriges Kind - …
- OLG Brandenburg, 06.11.2006 - 9 WF 267/06
Auswahlkriterien eines geeigneten Pflegers für ein minderjähriges Kind - …
- BayObLG, 22.05.1990 - BReg. 1a Z 16/90
BGB § 1632
- OLG Bamberg, 01.10.1992 - 2 UF 109/92
BGB § 1632 Abs. 4, § 1634
- BayObLG, 21.07.1994 - 3Z BR 170/94
Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung der Betreuung
- OLG Brandenburg, 02.08.1999 - 9 UF 197/99
BGB § 1632 Abs. 4; FGG § 50a Abs. 1, § 50b Abs. 1
- BayObLG, 05.04.2000 - 1Z BR 108/99
Verbleibensanordnung bei einer Gefährdung des Kindeswohls
- VGH Bayern, 31.07.2009 - 4 ZB 07.1297
Zuwendung; Rückforderung; Abwasseranlage; Verwaltungsvorschriften (RZWas); …
- VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 69-IV-09
- OLG Brandenburg, 07.02.2011 - 9 UF 100/10
Entziehung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung auf einen Elternteil …
- OLG Brandenburg, 02.08.1999 - 9 UF 179/99
Verfahren vor Erlaß einer Verbleibensanordnung
- OLG Hamm, 03.05.2011 - 13 UF 81/11
- VerfG Brandenburg, 25.10.2002 - VfGBbg 85/02
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