Rechtsprechung
   BVerfG, 14.06.1983 - 1 BvR 545/82   

Volltextveröffentlichungen

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    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Durchführung eines schriftlichen Verfahrens

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Tirschenreuth, 14.04.1982 - C 108/82
  • BVerfG, 14.06.1983 - 1 BvR 545/82

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 64, 203
  • NJW 1983, 2492
  • MDR 1983, 815



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Wird zitiert von ... (14)  

  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02  

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylverfahren

    Die Entscheidungszuständigkeit der Kammer ist diesbezüglich gegeben (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG), da das Bundesverfassungsgericht die für die Beurteilung maßgebenden verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden hat (vgl. BVerfGE 49, 212 ; 64, 203 ; 65, 227 ; 94, 166 ) und die Verfassungsbeschwerde deshalb offensichtlich begründet ist.

    Richterlich gesetzte Fristen müssen so bemessen sein, dass das rechtliche Gehör nicht in unzumutbarer Weise erschwert wird (vgl. BVerfGE 64, 203 ).

  • BGH, 19.10.1989 - III ZR 111/88  

    Berücksichtigung der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichterreichen der

    Es gibt andererseits viele solcher Streitigkeiten, die zur Entscheidung angenommen worden sind (vgl. BVerfGE 48, 394, 395; 50, 32, 35; 51, 352, 354; 60, 247, 249; 61, 119, 122; 64, 203, 206; 69, 141, 143; 7O, 215, 218; weitere Nachweise bei Kahlke NJW 1985, 2231, 2232).
  • BVerfG, 10.07.1996 - 2 BvR 65/95  

    Verletzung des Willkürverbots durch Verfahrenstrennung

    Unzumutbar ist die Einlegung eines Rechtsmittels allerdings, wenn dessen Zulässigkeit höchst zweifelhaft ist (vgl. BVerfGE 17, 252 [257]; 39, 302 [311 f.]; 60, 7 [13]; 60, 96 [99]; 64, 203 [206]).
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