Rechtsprechung
   BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2130
BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07 (https://dejure.org/2007,2130)
BVerfG, Entscheidung vom 14.06.2007 - 1 BvR 338/07 (https://dejure.org/2007,2130)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 1 BvR 338/07 (https://dejure.org/2007,2130)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,2130) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 und 2 GG durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen Unterbringung eines minderjährigen Kindes in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik - Rechts- und insbesondere Verfahrensfehler

Kurzfassungen/Presse

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zur geschlossenen Unterbringung eines Kindes in einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie nach § 1631b BGB

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 11, 323
  • NJW 2007, 3560
  • FamRZ 2007, 1627
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07
    Eine über fünf Wochen lange Freiheitsentziehung ist ein besonders schwerwiegender Eingriff; es würde der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit, wie ihn das Grundgesetz garantiert, nicht entsprechen, wenn das Recht auf verfassungsgerichtliche Klärung einer behaupteten Freiheitsverletzung bei Wiedergewährung der Freiheit ohne weiteres entfiele (stRspr, vgl. BVerfGE 58, 208 ; 65, 317 ).

    Dies gilt jedoch nicht ausnahmslos, weil schon im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei weniger gewichtigen Fällen eine derart einschneidende Maßnahme unterbleiben muss (vgl. BVerfGE 58, 208 ).

    Die formellen Gewährleistungen des Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in unlösbarem Zusammenhang (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).

    Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 183 ; 58, 208 ).

    Das Gebot, den Kranken grundsätzlich vor Erlass einer einstweiligen Anordnung mündlich anzuhören, gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht (vgl. BVerfGE 58, 208 ).

    Der persönliche Eindruck des entscheidenden Richters gehört deshalb als Kernstück des Amtsermittlungsverfahrens (§ 12 FGG) zu den wichtigsten Verfahrensgrundsätzen des Unterbringungsrechts (vgl. BVerfGE 58, 208 ).

    Zu diesem Zweck müssen bei Unterbringungsmaßnahmen im Hinblick auf die ihnen eigene Eilbedürftigkeit andere weniger vordringliche Dienstgeschäfte notfalls zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 58, 208 ).

  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07
    Eine über fünf Wochen lange Freiheitsentziehung ist ein besonders schwerwiegender Eingriff; es würde der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit, wie ihn das Grundgesetz garantiert, nicht entsprechen, wenn das Recht auf verfassungsgerichtliche Klärung einer behaupteten Freiheitsverletzung bei Wiedergewährung der Freiheit ohne weiteres entfiele (stRspr, vgl. BVerfGE 58, 208 ; 65, 317 ).

    Das Bundesverfassungsgericht kann erst korrigierend tätig werden, wenn das fachgerichtliche Auslegungsergebnis über die vom Grundgesetz gezogenen Grenzen hinausgreift, insbesondere wenn es mit Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf persönliche Freiheit nicht zu vereinbaren ist oder wenn es sachlich schlechthin unhaltbar ist und somit Willkür vorliegt (vgl. BVerfGE 65, 317 ).

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich zu einem Fall der mit Freiheitsentziehung verbundenen Unterbringung eines nach damaliger Rechtslage Entmündigten befunden, dass die Verfassung es nicht in jedem Falle gebietet, eine Anhörung in der Beschwerdeinstanz zu wiederholen, solange hierzu nach dem Akteninhalt keine Veranlassung besteht (vgl. BVerfGE 65, 317 ).

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07
    Die formellen Gewährleistungen des Art. 104 GG stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG in unlösbarem Zusammenhang (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 58, 208 ).

    Art. 104 Abs. 1 GG nimmt den schon in Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. BVerfGE 10, 302 ; 29, 183 ; 58, 208 ).

    (1) Grundsätzlich darf nach § 1631 b BGB nur der Aufenthaltsbestimmungsberechtigte ein Kind in eine geschlossene Einrichtung verbringen (vgl. auch BVerfGE 10, 302 ) oder es dort belassen.

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07
    Besonders gewichtig ist eine Grundrechtsverletzung unter anderem dann, wenn sie auf einer groben Verkennung des durch ein Grundrecht gewährten Schutzes beruht (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

    Soweit das Land Niedersachsen unter Bezugnahme auf BVerfGE 90, 22 der Auffassung ist, der Annahme der Verfassungsbeschwerde stehe es entgegen, dass im Falle der Aufhebung des angegriffenen Beschlusses bei erneuter Entscheidung kein anderes Ergebnis zu erwarten gewesen wäre, greift dies nicht durch; denn zum einen ist dem Bundesverfassungsgericht diese hypothetische Prüfung in Fällen der Erledigung einer Verfassungsbeschwerde verschlossen und zum anderen ist jenes nicht zwingend: Mittels einer kurzfristigen Anhörung der Kindeseltern hätte das Amtsgericht unter Umständen schon damals deren Einverständnis mit einer Unterbringung des Kindes in einer offenen Einrichtung der Jugendhilfe erreichen können.

  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07
    Die Anordnung der Auslagenerstattung folgt für das Hauptsacheverfahren aus § 34 a Abs. 2 BVerfGG und für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung aus § 34 a Abs. 3 BVerfGG (vgl. zu Letzterem BVerfGE 89, 91 ).

    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. auch BVerfGE 79, 365 ff.; 89, 91 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07
    Er muss aber klarstellen, ob die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder in einer geschlossenen Einrichtung der Jugendhilfe genehmigt wird (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1963, S. 397 ; FamRZ 1995, S. 118 ; BayObLG, FamRZ 1992, S. 105 ; FamRZ 1993, S. 600; FamRZ 1994, S. 320 ; Jansen/von Schuckmann/Sonnenfeld, a.a.O., § 70 f Rn. 3; Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FGG, 15. Aufl. 2003, § 70 f Rn. 3; Erman/Michalski, BGB, 11. Aufl. 2004, § 1631 b Rn. 17; RGRK-BGB/Wenz, 12. Aufl. 1999, § 1631 b Rn. 11).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. auch BVerfGE 79, 365 ff.; 89, 91 ff.).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07
    Er muss aber klarstellen, ob die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder in einer geschlossenen Einrichtung der Jugendhilfe genehmigt wird (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1963, S. 397 ; FamRZ 1995, S. 118 ; BayObLG, FamRZ 1992, S. 105 ; FamRZ 1993, S. 600; FamRZ 1994, S. 320 ; Jansen/von Schuckmann/Sonnenfeld, a.a.O., § 70 f Rn. 3; Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FGG, 15. Aufl. 2003, § 70 f Rn. 3; Erman/Michalski, BGB, 11. Aufl. 2004, § 1631 b Rn. 17; RGRK-BGB/Wenz, 12. Aufl. 1999, § 1631 b Rn. 11).
  • BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 222/93

    Einrichtung; Verlängerung; Aufhebung; Betreuung; Sachverständiger;

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07
    Er muss aber klarstellen, ob die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder in einer geschlossenen Einrichtung der Jugendhilfe genehmigt wird (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1963, S. 397 ; FamRZ 1995, S. 118 ; BayObLG, FamRZ 1992, S. 105 ; FamRZ 1993, S. 600; FamRZ 1994, S. 320 ; Jansen/von Schuckmann/Sonnenfeld, a.a.O., § 70 f Rn. 3; Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FGG, 15. Aufl. 2003, § 70 f Rn. 3; Erman/Michalski, BGB, 11. Aufl. 2004, § 1631 b Rn. 17; RGRK-BGB/Wenz, 12. Aufl. 1999, § 1631 b Rn. 11).
  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07
    Damit ist der Genehmigungsvorbehalt des Familiengerichts nach § 1631 b BGB angesprochen, zu dem - sofern, wie hier, der Personensorgeberechtigte der Inobhutnahme widersprochen hat - eine Entscheidung nach §§ 1666, 1666 a BGB hinzutreten muss (vgl. Wiesner, SGB VIII, 3. Aufl. 2006, § 42 Rn. 65; Prütting/Wegen/Weinreich/ Ziegler, BGB, 2. Aufl. 2007, § 1631 b Rn. 4; Kunkel/Röchling, SGB VIII, 3. Aufl. 2006, § 42 Rn. 84 und 109 f.; Münder u.a., Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, 5. Aufl. 2006, § 42 Rn. 69), weil es sich bei den Entscheidungen und Maßnahmen des Jugendamts zunächst nur um vorläufige Maßnahmen im Rahmen seiner öffentlich-rechtlichen Notkompetenz (vgl. Münder u.a., a.a.O., § 42 Rn. 32) handelt, während die sorgerechtlichen Maßnahmen vom Familiengericht zu treffen sind (vgl. BVerwGE 109, 155 ).
  • BayObLG, 30.07.1991 - BReg. 3 Z 112/91

    Mündel; Bezirkskrankenhaus; Geschlossene Station; Einverständnis; Widerruf;

  • OLG Bamberg, 11.08.1998 - 2 UF 169/98

    Befristete Beschwerde der Pflegeeltern gegen die Anordnung der Rückführung des

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70

    Rücklieferung

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

  • BVerfG, 08.02.1984 - 2 BvR 677/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anhörung des Betroffenen bei

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Die Fürsorge der staatlichen Gemeinschaft kann daher die Befugnis einschließen, den psychisch Kranken, der infolge seines Krankheitszustands und der damit verbundenen fehlenden Einsichtsfähigkeit die Schwere seiner Erkrankung und die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen nicht zu beurteilen vermag oder trotz einer solchen Erkenntnis sich infolge der Krankheit nicht zu einer Behandlung entschließen kann, zwangsweise in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen und auch zu fixieren, wenn sich dies als unumgänglich erweist, um eine drohende gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden (vgl. zur Unterbringung BVerfGK 11, 323 ).
  • BGH, 04.09.2014 - 4 StR 473/13

    Fall Ouri Jallow - Freiheitsberaubung durch Unterlassen durch Polizeibeamte nach

    Unabhängig davon, ob der Zustand von J. dazu ausgereicht hätte, zumindest eine lediglich "symbolische" Vorführung - wie sie Nr. 51 RiStBV für Fälle des § 128 StPO vorsieht (siehe dazu auch Träger/ Schluckebier in LK-StGB, 11. Aufl., § 239 Rn. 23) - vorzunehmen, zielt der Richtervorbehalt auf eine Kontrolle der Maßnahme in ihren konkreten gegenwärtigen Voraussetzungen durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2007 - 2 BvR 273/06, NJW 2007, 1345, 1346 (zu § 81a StPO)), erschöpft sich mithin nicht in der bloßen Gewährung rechtlichen Gehörs, sondern dient auch dazu, dem Richter insbesondere in den Fällen des "Schutzgewahrsams" die Möglichkeit eines persönlichen Eindrucks von dem Betroffenen zu verschaffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2007 - 1 BvR 338/07, NJW 2007, 3560 mwN).
  • BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 1529/19

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts der Beschwerdeführerin durch rechtswidrige

    Auch nach Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels ist in Fällen gewichtiger, aber in tatsächlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse anzuerkennen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 110, 77 ; BVerfGK 2, 318 ; 11, 323 ; stRspr).

    Es würde der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit, wie ihn das Grundgesetz garantiert, nicht entsprechen, wenn das Recht auf verfassungsgerichtliche Klärung einer behaupteten Freiheitsverletzung bei Wiedergewährung der Freiheit ohne Weiteres entfiele (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 65, 317 ; BVerfGK 11, 323 ; stRspr).

    Das Bundesverfassungsgericht kann erst korrigierend tätig werden, wenn das fachgerichtliche Auslegungsergebnis über die vom Grundgesetz gezogenen Grenzen hinausgreift, insbesondere wenn es mit Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf persönliche Freiheit nicht zu vereinbaren ist (vgl. BVerfGE 65, 317 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 1998 - 2 BvR 2270/96 -, Rn. 14; BVerfGK 11, 323 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juli 2015 - 2 BvR 1549/14 -, Rn. 40).

  • OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 4 WF 145/18

    Inobhutnahme des Kindes durch Jugendamt keine Vorenthaltung gegenüber

    Zwar kommt dem Familiengericht im Rahmen des auf Grund der Mitteilung des Jugendamts nach § 42 Abs. 3 Satz 2 BGB einzuleitenden Verfahrens zur Prüfung der Ergreifung sorgerechtlicher Maßnahmen nach § 1666 BGB eine Letztentscheidungskompetenz über die Aufrechterhaltung einer Fremdunterbringung oder die Rückführung des Kindes zu (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3560, Rdnr. 32; OLG Koblenz, FamRZ 2012, 1955; Coester in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2016, § 1666a, Rdnr. 17; Heilmann, FamRZ 2018, 1797, 1801).
  • OLG Dresden, 21.09.2016 - 18 UF 890/16

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Unterbringung eines Minderjährigen in einer

    Soweit im Rückgriff auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.06.2007 (1 BvR 338/07 - juris; vgl. Palandt/Götz, a.a.O.) ein Antrag der sorgeberechtigten Eltern gefordert wird, erscheint dies nicht zwingend, da der vom Bundesverfassungsgericht entschiedene Fall mit dem vorliegenden nicht vergleichbar ist.
  • BVerfG, 04.08.2020 - 2 BvR 1692/19

    Verletzung der Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen im

    Auch nach Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels ist in Fällen gewichtiger, aber in tatsächlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse anzuerkennen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerfGE 104, 220 ; 110, 77 ; BVerfGK 2, 318 ; 11, 323 ; stRspr).

    Es würde der Bedeutung des Schutzes der persönlichen Freiheit, wie ihn das Grundgesetz garantiert, nicht entsprechen, wenn das Recht auf verfassungsgerichtliche Klärung einer behaupteten Freiheitsverletzung bei Wiedergewährung der Freiheit ohne Weiteres entfiele (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 65, 317 ; BVerfGK 11, 323 ; stRspr).

    Das Gebot, den Betroffenen grundsätzlich vor Erlass einer einstweiligen Anordnung mündlich anzuhören, gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht (vgl. BVerfGE 58, 208 ; BVerfGK 11, 323 ).

    Unterbleibt die Anhörung zunächst wegen Gefahr im Verzug, so ist sie vor diesem Hintergrund zumindest unverzüglich nachzuholen (vgl. BVerfGE 66, 191 ; BVerfGK 11, 323 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2021 - 12 S 3125/21

    Kinder- und jugendhilfsrechtliche Inobhutnahme eines Neugeborenen; Verhältnis zu

    Sie ist dabei allerdings keine auf Dauer berechnete Maßnahme der Jugendhilfe, sondern ein vorläufiger Akt der sozialpädagogischen Krisenintervention des Jugendamts zum Schutz eines Kindes in Ausübung des staatlichen Wächteramts (Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG), die dazu dient, durch die sofortige Aufnahme des Minderjährigen und weiterer Maßnahmen eine aktuelle Notlage zu beseitigen und hat daher grundsätzlich nur einen vorübergehenden Charakter (vgl. dazu BT-Drs. 11/5948, S. 79 f.; BVerfG, Beschluss vom 14.06.2007 - 1 BvR 338/07 -, juris Rn. 32; BVerwG, Urteil vom 08.07.2004 - 5 C 63/03 -, juris Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.08.2003 - 9 S 2398/02 -, juris Rn. 23).
  • OLG Saarbrücken, 01.07.2020 - 6 UF 82/20

    Im Verfahren auf Genehmigung der geschlossenen Unterbringung eines Kindes nach §

    Die Gestaltung des Unterbringungsverfahrens unterliegt - wegen seines untrennbaren Bezugs zum Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG und aufgrund von Art. 104 Abs. 1 GG - strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht nur an die Anhörung des Kindes und der Sorgeberechtigten sowie an die Beschleunigung, sondern insbesondere auch an die Sachverhaltsermittlung (siehe dazu nur BVerfG FamRZ 2007, 1627; Völker/Clausius, a.a.O., Rz. 95 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 674/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Inobhutnahme eines Kindes sowie den

    Auch wenn das Jugendamt bei Widerspruch der Eltern gegen eine Inobhutnahme nach § 42 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 SGB VIII eine Entscheidung des Familiengerichts über die erforderlichen Maßnahmen zum Wohl des Kindes herbeiführen muss, prüft das Familiengericht nur prospektiv erforderliche sorgerechtliche Maßnahmen, nicht aber retrospektiv die Rechtmäßigkeit der zuvor erfolgten Inobhutnahme durch das Jugendamt (vgl. BVerfGK 11, 323 ; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 4 WF 145/18 -, juris, Rn. 14 m.w.N.).
  • LG Freiburg, 19.05.2020 - 4 T 98/20

    Anhörungspflichten des Gerichts in Unterbringungsverfahren bei gebotenem

    a) Die in § 319 Abs. 1 FamFG vorgesehene Pflicht, den Kranken grundsätzlich vor Erlass einer einstweiligen Anordnung mündlich anzuhören und sich hierdurch einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Art. 104 GG fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht (BVerfG, Beschluss vom 07. September 2006 - 2 BvR 129/04, BeckRS 2006, 19682 Rn. 20, beck-online; BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Juni 2007 - 1 BvR 338/07 -, Rn. 28, juris; BVerfG, NJW 2018, 2619 Rn. 97).

    Der persönliche Eindruck des entscheidenden Richters gehört deshalb als Kernstück des Amtsermittlungsverfahrens (§ 26 FamFG) zu den wichtigsten Verfahrensgrundsätzen des Unterbringungsrechts (BVerfG, NJW 1982, 691 zum PsychKHG BW a. F.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Juni 2007 - 1 BvR 338/07 -, Rn. 28, juris).

  • VerfGH Berlin, 24.01.2018 - VerfGH 166/16

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts (Art 8 Abs 1 S 2 VvB ) durch Anordnung der

  • AG Landau/Pfalz, 31.05.2023 - 3 F 88/23

    Genehmigung zeitlich gestaffelter geschlossener Unterbringung

  • AG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 49 XVII HOF 3023/11

    Betreuung: Prüfung milderer Mittel bei Genehmigung der Einwilligung des Betreuers

  • VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 40-IV-11

    Nichterfüllung der Anforderungen an die Begründung einer Vb - Möglichkeit der

  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 136-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 118-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 116-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 50-IV-10

    Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung einer Reststrafe zur Bewährung

  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 28-IV-13
  • VerfGH Sachsen, 23.01.2014 - 97-IV-13

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen Haftentscheidung

  • OLG München, 25.10.2007 - 34 Wx 125/07

    D (A), Abschiebungshaft, Verlängerung, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit,

  • KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07

    Unterbringungsrecht: Notwendigkeit der Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

  • LG Freiburg, 17.11.2023 - 4 T 174/23

    Anforderungen an eine unverzügliche Anhörung und Möglichkeit der Anhörung im Wege

  • LG Freiburg, 29.03.2011 - 7 O 1/11

    Therapieunterbringung: Antrag auf Unterbringung ohne Benennung und Existenz einer

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.02.2021 - VerfGH 9/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend eine vorläufige öffentlich-rechtliche

  • OLG Frankfurt, 26.11.2009 - 1 UF 307/09

    Statthaftigkeit eines Rechtsmittels bei Anschein einer gerichtlichen Entscheidung

  • OLG München, 08.01.2008 - 34 Wx 1/08

    Ausländerrecht: Durchführbarkeit der Abschiebung eines nicht identifizierten

  • OLG Frankfurt, 19.07.2013 - 2 UF 231/13
  • VerfGH Sachsen, 14.08.2012 - 64-IV-12
  • OLG Naumburg, 02.11.2011 - 2 Ws (Reh) 276/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung eines Kindes in einem

  • OLG Koblenz, 20.09.2018 - 13 UF 492/18

    Genehmigung der Unterbringung eines Kindes in geschlossener Einrichtung im Wege

  • VerfGH Sachsen, 28.03.2017 - 22-IV-17
  • VerfGH Sachsen, 10.04.2014 - 55-IV-13
  • OLG München, 25.03.2009 - 34 Wx 20/09

    Abschiebungshaftanordnung: Begründung des Verdachts, der Ausländer werde sich der

  • OLG München, 10.03.2009 - 34 Wx 16/09

    D (A), Abschiebungshaft, Wechsel des Aufenthaltsorts, Entziehungsabsicht,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht