Rechtsprechung
| BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84; 2 BvR 442/84 |
Parteispenden III
Art. 21, Art. 3 Abs. 1 GG, gleiche Teilhabe an der politischen Willensbildung, § 10b EStG, § 9 KStG, 'Chancenausgleich';
Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
3. Parteispenden-Urteil
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerliche Absetzbarkeit von Parteispenden
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Bundesverfassungsgericht zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 73, 40
- NJW 1986, 2487
- WM 1986, 1121
- DVBl 1986, 885
- BB 1986, 1417
- DB 1986, 1601
- DÖV 1986, 832
- BStBl II 1986, 684
- NVwZ 1986, 1007 (Ls.)
Wird zitiert von ... (93)
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig
Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die Norm im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit nicht mehr anwenden, laufende Verfahren sind auszusetzen (stRspr; vgl. BVerfGE 73, 40 ; 105, 73 ).Für den Zeitraum bis zu einer gesetzlichen Neuregelung bedarf es für die kontinuierliche Bewältigung des steuerlichen Massenverfahrens zur Wahrung der Funktionsfähigkeit der Finanzverwaltung einer vorläufigen, klaren und einheitlichen Übergangsregelung (vgl. BVerfGE 73, 40 m. w. N.) für Entscheidungen über die Berücksichtigung der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für Familienheimfahrten.
- BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03
Rechenschaftsbericht
Er ist auch nicht von Verfassungs wegen verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass den politischen Parteien die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen (BVerfGE 52, 63 ; 73, 40 ; unter Betonung des Vorrangs der Selbstfinanzierung vor der Staatsfinanzierung offen gelassen in BVerfGE 85, 264 ; gegen eine grundsätzliche Förderungspflicht ausdrücklich auch BVerfGE 104, 287 ).Eine solche Verpflichtung des Gesetzgebers lässt sich dem Grundgesetz nicht entnehmen (BVerfGE 8, 51 ; 52, 63 ; 73, 40 ).
Es vertraut vielmehr die politische Willensbildung der Urteilskraft und Aktivität der Bürger an (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ).
Der Gesetzgeber ist an einer finanziellen Förderung der Parteien lediglich nicht gehindert, sofern er diese hierdurch nicht der staatlichen Vorsorge überantwortet und die vom Grundgesetz gewährleistete Offenheit des Prozesses der politischen Willensbildung des Volkes nicht beeinträchtigt wird (BVerfGE 20, 56 ; 52, 63 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
aa) Das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit ist zwar im Grundgesetz nicht ausdrücklich festgelegt; es ist jedoch, wie Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 GG zu entnehmen ist, grundrechtlich gesichert (BVerfGE 6, 273 ; 7, 99 ) und folgt aus der Bedeutung, die der Freiheit der Parteigründung und dem Mehrparteienprinzip für die freiheitliche Demokratie zukommt (BVerfGE 47, 198 ; 73, 40 ; 85, 264 ; stRspr).
Greift die öffentliche Gewalt in den Parteienwettbewerb in einer Weise ein, die geeignet ist, die Chancen der politischen Parteien zu verändern, sind ihrem Ermessen daher besonders enge Grenzen gezogen (BVerfGE 8, 51 ; 14, 121 ; 24, 300 ; 44, 125 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Vor allem darf der Gesetzgeber die vorgefundene Wettbewerbslage nicht verändern oder verfälschen (BVerfGE 41, 399 ; 42, 53 ; 73, 40 ; 85, 264 ).
Er verwehrt es dem Gesetzgeber jedoch andererseits, durch finanzielle Zuwendungen bestehende faktische Ungleichheiten der Wettbewerbschancen zu verschärfen (BVerfGE 20, 56 ; 41, 399 ; 42, 53 ; 73, 40 ; 78, 350 ; 85, 264 ; stRspr).
- BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89
Parteienfinanzierung II
Die Regelung des Chancenausgleichs in § 22 a Abs. 2 PartG ist nicht vereinbar mit dem aus Art. 21 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb (teilweise Abweichung von BVerfGE 73, 40).Die steuerliche Begünstigung von Parteispenden, die von Körperschaften geleistet werden, ist im Blick auf das Recht des Bürgers auf gleiche Teilhabe an der politischen Willensbildung durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt (Abweichung von BVerfGE 73, 40).
Die Novelle wurde wesentlich durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1986 (BVerfGE 73, 40) veranlaßt, in der das Gericht die Bestimmungen über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Ausgaben zur Förderung staatspolitischer Zwecke für teilweise verfassungswidrig erklärte.
In seinem Urteil vom 14. Juni 1986 (BVerfGE 73, 40 [84]) habe das Bundesverfassungsgericht die Orientierung der Steuerbegünstigungsregelungen an einem bestimmten Vomhundertsatz der zu versteuernden Einkünfte mit dem Recht des Bürgers auf gleiche Teilhabe am politischen Prozeß für unvereinbar gehalten.
Der Staat verfälscht durch die steuerliche Begünstigung von Spenden an politische Parteien deren vorgefundene Wettbewerbslage, wenn dadurch Parteien bevorzugt werden, die eine größere Anziehungskraft auf Steuerpflichtige mit hohen Einkünften ausüben als andere Parteien (vgl. BVerfGE 8, 51, [65 ff.]; 24, 300 [357 ff.]; 52, 63 [88 ff.]; 73, 40 [89]).
Der Senat ist diesem Gedanken des Gesetzgebers in seinem Urteil vom 14. Juli 1986 auch grundsätzlich gefolgt (vgl. BVerfGE 73, 40 [89]).
Abweichend von dem in seinem Urteil vom 14. Juli 1986 (BVerfGE 73, 40) eingenommenen Standpunkt, jedoch in Übereinstimmung mit der seinerzeit von Richter Böckenförde vertretenen Abweichenden Meinung, der der Richter Mahrenholz beigetreten ist (ebenda S. 103 ff., 117), hält der Senat im übrigen dafür, daß einerseits die steuerliche Begünstigung von Spenden, die von Körperschaften geleistet werden, andererseits aber auch die steuerliche Begünstigung hoher Spenden natürlicher Personen im Blick auf das Recht des Bürgers auf gleiche Teilhabe an der politischen Willensbildung durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt ist, und zwar auch dann, wenn es gelänge, einen wirksamen Ausgleich der dadurch ausgelösten Wettbewerbsverzerrungen herbeizuführen.
Den Maßstab für die Beantwortung dieser Frage hat der Senat stets einerseits in dem Recht der Parteien auf Chancengleichheit, andererseits in dem Recht des Bürgers auf gleiche Teilhabe an der politischen Willensbildung gefunden; beide wurzeln im Gleichheitssatz in Verbindung mit dem demokratischen Prinzip und sind im Sinne einer strikten Gleichheit zu verstehen (vgl. BVerfGE 8, 51 [68 f.]; 24, 300 [360 f.]; 52, 63 [88]; 73, 40 [71]).
(2) Die Regelung des § 34 g EStG in der Fassung des Gesetzes vom 22. Dezember 1983 (BGBl I S. 1577), die eine Steuerermäßigung auf Zuwendungen begrenzten Umfangs beschränkt und ihre Höhe unabhängig vom Steuersatz bemißt, wird verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht (vgl. BVerfGE 73, 40 [75 f.]).
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
EGMR Sicherungsverwahrung
Etwas anderes gilt jedoch in den Fällen, in denen die Nichtigerklärung einer Norm zu einem Zustand führt, "welcher der verfassungsmäßigen Ordnung noch weniger entsprechen würde" ( BVerfGE 116, 69 ), weil ein "rechtliches Vakuum" entstünde ( BVerfGE 37, 217 ) beziehungsweise Regelungslücken zu einem "Chaos" führen würden ( BVerfGE 73, 40 ).Angesichts des mit der Sicherungsverwahrung verbundenen - verfassungswidrigen - Grundrechtseingriffs ist es geboten, für die Zeit bis zu einer detaillierten gesetzlichen Neuregelung eine Übergangsregelung zu treffen, die zwar zur Vermeidung eines rechtlichen Vakuums eine weitere Anwendung der bisherigen Vorschriften und eine Fortsetzung der anhängigen Überprüfungsverfahren erlaubt (vgl. BVerfGE 73, 40 m.w.N.), jedoch die Wahrung verfassungsrechtlicher Mindestanforderungen sicherstellt.
- BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04
Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie
Neben den Grundrechten (vgl. BVerfGE 83, 130 [154]; - 92, 158 [186]) wird vor allem das Rechtsstaatsprinzip in der Ausprägung des Prinzips der Rechtssicherheit (vgl. BVerfGE 37, 217 [261]; - 73, 40 [101 f.]) als ein Rechtsgut anerkannt, zu dessen Schutz die befristete Weitergeltung einer nicht verfassungskonformen Regelung gerechtfertigt und geboten sein kann.Dieses ist dann betroffen, wenn mit der Nichtigerklärung der angegriffenen Regelung ein rechtliches Vakuum aufträte und sowohl bei den Behörden als auch bei den Rechtsunterworfenen Unsicherheit über die Rechtslage entstünde (vgl. BVerfGE 37, 217 [261]; - 73, 40 [102]; - 92, 53 [74]).
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
Stellt das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit einer Norm (mit Art. 3 Abs. 1 GG) fest, folgt daraus in der Regel (stRspr; BVerfGE 73, 40 ; 87, 153 ; 99, 280 ) die Verpflichtung des Gesetzgebers, rückwirkend, bezogen auf den in der gerichtlichen Feststellung genannten Zeitpunkt, die Rechtslage verfassungsmäßig umzugestalten. - BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Wählervereinigungen
Liegt ein Gleichheitsverstoß vor, ist in der Regel eine bloße Erklärung der Verfassungswidrigkeit geboten, weil der Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit verschiedene Möglichkeiten hat, den Verfassungsverstoß zu beseitigen (BVerfGE 99, 280 ; 105, 73 ; vgl. auch BVerfGE 61, 43 ; 73, 40 ; 78, 350 ).Der Staat darf grundsätzlich die vorgefundene Wettbewerbslage derjenigen, die im politischen Wettbewerb stehen, nicht verfälschen (vgl.BVerfGE 69, 92 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ; 111, 382 ).
Grundsätzlich bleibt es in Fällen gleichheitswidriger Begünstigungen dem Gesetzgeber überlassen, ob er die gleichheitswidrig ausgeschlossene Gruppe in die Begünstigung einbezieht, die Begünstigung insgesamt abschafft oder den Kreis der Begünstigten gänzlich neu definiert (BVerfGE 73, 40 ; vgl. BVerfGE 78, 350 ).
Würde das Bundesverfassungsgericht § 13 Abs. 1 Nr. 18 ErbStG lediglich für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären, würde ein rechtliches Vakuum (vgl.BVerfGE 37, 217 ; 73, 40 ) entstehen, das auf die bisher begünstigten politischen Parteien erhebliche nachteilige Auswirkungen hätte.
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09
Häusliches Arbeitszimmer
Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die Norm im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit nicht mehr anwenden, laufende Verfahren sind auszusetzen (stRspr; vgl. BVerfGE 73, 40 ; 105, 73 ). - BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die Norm im Umfang der festgestellten Unvereinbarkeit nicht mehr anwenden, laufende Verfahren sind auszusetzen (vgl. BVerfGE 73, 40 [101]; 105, 73 [134]; stRspr). - BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03
Parteibeteilung an Rundunkunternehmen
- BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvE 1/02
Drei-Länder-Quorum
- BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01
NPD-Verbotsverfahren
- BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91
Grundfreibetrag
- BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
Aufwandsentschädigung Ost
- BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93
Auslandszuschlag
- BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Gesamtdeutsche Wahl
- BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07
Sperrklausel Kommunalwahlen
- BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2192/05
Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der …
- BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84
§ 10b EStG
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
- BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 9/98 R
Beschränkung - Abrechenbarkeit - vertragsärztliche Leistung -Honorarpolitik - …
- BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86
Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden
- BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 4/03
HPRG § 6 Abs. 2 Nr. 4
- BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11
Verfassungsrichter kippen schwarz-gelbes Bundestags-Wahlgesetz // Opposition …
- BVerfG, 09.11.2011 - 2 BvC 4/10
Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht verfassungswidrig
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95
Überhangmandate II
- BFH, 24.05.2000 - II R 25/99
Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvL 3/89
Verfassungsmäßigkeit der durch die strafbefreiende Erklärung bewirkten …
- VerfGH Sachsen, 27.03.2009 - 74-I-08
Sächsische Volkspartei unterliegt im Organstreit um Beeinträchtigung ihrer …
- BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11
Keine Grunderwerbsteuer bei Übertragung zwischen Partnern einer eingetragenen …
- VerfG Schleswig-Holstein, 26.02.2010 - LVerfG 1/09
Amtsordnung - Wahl des Amtsausschusses
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99
Fünf-Prozent-Klausel im Kommunalwahlrecht
- BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
Ehrenamtliche Parteileistungen
- BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07
Regelung zum studiendauerabhängigen Teilerlass der BAföG-Rückzahlung teilweise …
- BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
Aktenvorlageverlangen
- BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96
Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister
- BVerfG, 11.03.2003 - 2 BvK 1/02
Kommunalwahl-Sperrklausel II
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Ungleichbehandlung von verheirateten und in einer eingetragenen …
- BVerfG, 17.11.1994 - 2 BvB 2/93
Parteienbegriff II
- BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11
Verfassungswidrigkeit des Bundeswahlgesetzes
- BVerfG, 17.11.1994 - 2 BvB 1/93
Parteienbegriff I
- BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvE 1/99
Wahlkreiseinteilung Krefeld
- BFH, 12.06.1986 - VI R 167/83
Lohnsteuerpauschalierung bei Beschäftigung von Aushilfskräften für land- oder …
- VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 199/06
Teils wegen mangelnder unmittelbarer Betroffenheit, teils aus …
- VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11
- BFH, 25.11.1987 - I R 126/85
Spenden an politische Parteien durch Kapitalgesellschaften
- BVerfG, 17.11.2004 - 2 BvL 18/02
Unzulässigkeit der Richtervorlage des Scheswig-Holsteinischen …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.05.1992 - VerfGH 5/91
- BFH, 18.10.1994 - VII R 20/94
Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrags bedingt …
- FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 317/91
Vorlage zum Bundesverfassungsgericht: Gewerbesteuerpflicht von Gewerbebetrieben …
- VerfGH Thüringen, 16.12.1998 - VerfGH 20/95
Abstrakte Normenkontrolle; PDS-Fraktion; Thüringer Abgeordnetengesetz; …
- BVerwG, 18.07.1996 - 6 C 10.94
Keine Katholische Volltheologie als Studiengang an der Universität Frankfurt
- BFH, 04.02.1987 - I R 58/86
Ernstliche Zweifel bei Parteispenden
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.1999 - LVerfG 2/98
Verdachtlose Kontrollen - sog. Schleierfahndung - Zwischenurteil
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - VerfGH 14/98
- VerfGH Berlin, 21.09.1995 - VerfGH 12/95
Keine Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit politischer Parteien durch …
- BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 16/98 R
Beschränkung der Abrechenbarkeit einer Leistung nach dem EBM-Ä, …
- BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvE 1/04
Verfassungsmäßigkeit der 5%-Klausel bei der Europawahl; Unzulässigkeit einer …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.09.1994 - VerfGH 7/94
- BVerfG, 26.02.2004 - 2 BvH 1/04
Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens gegen das Bundesland Hamburg und …
- BFH, 02.10.1992 - VI R 11/90
Keine Werbungskosten durch Aufwendungen für ehrenamtliche Verbandstätigkeit
- BVerfG, 21.11.1996 - 1 BvR 1862/96
Frist zur Erhebnung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde
- BVerfG, 24.06.1999 - 1 BvR 476/98
Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde
- BVerfG, 24.06.1999 - 1 BvR 137/98
Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - AAÜG -ÄndG
- VG Bremen, 28.03.2007 - 2 V 579/07
Nutzung der Stadthalle Bremerhaven durch die DVU
- FG Münster, 24.03.2011 - 8 K 2430/09
Verfassungswidrige Benachteiligung von Lebenspartnern?
- BVerfG, 13.01.1993 - 1 BvR 1801/92
Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Überführung ihrer Ansprüche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 536/00
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch vom türkischen Vater bewirkte …
- BFH, 08.12.1987 - IX R 161/83
Wahlkampfkosten
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.1997 - LVerfG 2/97
Selbstbefassungsrecht von Landtagsausschüssen
- VGH Baden-Württemberg, 08.03.2001 - 1 S 531/01
Zusammenlegung von Entscheidung über Bürgerentscheid und Landtagswahl
- BVerfG, 10.03.1995 - 1 BvR 342/95
Unzulässigkeit der Rechtssatzverfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.1995 - VerfGH 21/94
- BFH, 03.06.2002 - XI B 205/01
Verfassungsmäßigkeit des § 34 g EStG
- OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07
Wahlprüfung (Direktwahl Bürgermeister); Bürgermeisterwahl; Direktwahl; Direktwahl …
- VG Berlin, 15.05.2009 - 2 K 39.09
Strafzahlung gegen NPD in Höhe von ca. 1,27 Mio. Euro rechtmäßig
- BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 56/88
Förderung einer Maßnahme zur Arbeitsbeschaffung gemäß den §§ 91 ff AFG …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - VerfGH 15/98
- BVerfG, 04.05.1992 - 1 BvR 1815/91
Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Vorrang des fachgerichtlichen …
- BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 48/97
Fehlende unmitterbare Betroffenheit bei Rechtssatzverfassungsbeschwerde
- BVerfG, 20.02.1991 - 2 BvR 176/90
Verfassungsmäßigkeit der Versagung steuerlicher Abzugsfähigkeit von Spenden an …
- VGH Hessen, 07.07.1994 - 6 UE 2724/90
Verletzung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts durch Einführung eines …
- BVerfG, 22.12.1992 - 1 BvR 1758/92
Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Überführung ihrer Ansprüche …
- VerfGH Berlin, 15.03.1995 - VerfGH 12 A/95
Ablehnung des Erlasses einer eA gegen werbende Öffentlichkeitsarbeit des Senats …
- BVerwG, 26.06.1997 - 8 B 102.97
- OLG Dresden, 02.11.2005 - DSNot 19/05
Befristete Weitergeltung von § 113a BNotO a. F. und damit Rechtmäßigkeit …
- BVerfG, 07.06.1993 - 2 BvR 666/93
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Fehlende Rechtswegerschöpfung
- VG Stuttgart, 27.08.2004 - 4 K 5035/03
Unzulässige Wahlbeeinflussung bei Wahl zum örtlichen Ärzteschaftsvorstand
- SG Bremen, 17.01.2011 - S 22 AS 17/11
Höhere Hartz-IV-Leistungen erst mit neuem Gesetz // Sozialgericht Bremen weist …
- VerfGH für das Nordrhein-Westfalen, 06.07.1999 - VerfGH 14/98
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