Rechtsprechung
| BVerfG, 14.07.2006 - 1 BvR 1017/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Ethikunterrichts als Pflichtfach ohne Abmeldemöglichkeit in Berlin; Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Ethikunterrichts in Berlin als Pflichtfach
- 123recht.net (Pressemeldung, 20.7.2006)
Verfassungsbeschwerde gegen Ethikunterricht in Berlin erfolglos // Zunächst ist die Behörde dran
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einführung des Ethikunterrichts in Berlin als Pflichtfach
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
GG Art. 4 Abs. 1, Art. 4 Abs. 2, Art. 2 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2
Wird zitiert von ... (5)
- BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2780/06
Einführung des Ethikunterrichts in Berlin als Pflichtfach verfassungsgemäß
Eine im April 2006 unmittelbar gegen die Neufassung des Schulgesetzes erhobene Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer wurde nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Beschwerdeführer in zumutbarer Weise darauf verwiesen werden konnten, zunächst einen Antrag auf Befreiung vom Ethikunterricht nach § 46 Abs. 5 Satz 1 SchulG zu stellen und anschließend fachgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 2006 - 1 BvR 1017/06 -, JURIS). - VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 199/06
Teils wegen mangelnder unmittelbarer Betroffenheit, teils aus …
a) Der in § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG zum Ausdruck kommende und auch auf unmittelbar gegen Gesetze gerichtete Verfassungsbeschwerden anwendbare (…Urteil vom 1. November 2004, a. a. O., S. 45) Subsidiaritätsgrundsatz verpflichtet den jeweiligen Beschwerdeführer - auch in Fällen unmittelbarer Betroffenheit durch eine Norm (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 90, 128 ; Beschluss vom 14. Juli 2006 - 1 BvR 1017/06 - juris) -, über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus - ein solcher ist gegen die gesetzlichen Regelungen nicht eröffnet - alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden und ihm zumutbaren prozessualen Möglichkeiten vor den Fachgerichten zu ergreifen, um vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde eine Grundrechtsverletzung zu verhindern bzw. deren Korrektur zu erwirken (vgl. Beschlüsse vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 und 6. Juli 2005 - VerfGH 205/04 - LVerfGE 16, 29 ;… Urteil vom 31. Oktober 1996, a. a. O., S. 53; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 69, 122 ; 74, 69 ; 90, 128 ).Der Vorklärung durch die Fachgerichte kommt danach insbesondere dort Bedeutung zu, wo die Beurteilung der mit der Verfassungsbeschwerde erhobenen Rügen die Prüfung tatsächlicher oder einfachrechtlicher Fragen voraussetzt (…Urteile vom 31. Oktober 1996, a. a. O., 12. Juli 2001, a. a. O. und 1. November 2004, a. a. O., S. 45;… Beschluss vom 13. April 2005 - VerfGH 214/03 - juris Rn. 13; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 2006, a. a. O.).
- BVerfG, 22.01.2008 - 2 BvR 66/08
Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz (Subsidiarität); Ausschluss des Empfangs …
Auf diese Weise ist einerseits ein wirksamer Schutz der Grundrechte sichergestellt und andererseits gewährleistet, dass dem Bundesverfassungsgericht die Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch ein für die Materie speziell zuständiges Gericht unterbreitet wird (vgl. BVerfGE 74, 69 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. Dezember 2005 - 1 BvR 13/05 -, www.bverfg.de; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2005 - 1 BvR 1725/05 -, www.bverfg.de, und vom 14. Juli 2006 - 1 BvR 1017/06 -, juris).
- BVerfG, 17.04.2008 - 1 BvR 790/07
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Aussetzung der …
Der in § 90 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität gewährleistet zudem, dass das Bundesverfassungsgericht nicht aufgrund der im Eilverfahren häufig ungesicherten Tatsachen- und Rechtsgrundlage weit reichende Entscheidungen trifft (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 97, 157 ; 102, 197 sowie Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2006 - 1 BvR 1017/06 -, [...]). - EGMR, 06.10.2009 - 45216/07
J. A.-I. u. a. ./. Deutschland
Im April 2006 erhoben die der evangelischen Konfession angehörenden Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz (Az. 1 BvR 1017/06).
