Rechtsprechung
   BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 1468/11   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LG Berlin, 15.03.2011 - 103 O 41/08
  • LG Berlin, 29.04.2011 - 103 O 41/08
  • KG, 12.05.2011 - 24 W 35/11
  • BVerfG, 14.07.2011 - 1 BvR 1468/11



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BVerfG, 14.12.2011 - 2 BvR 68/11  

    Freiheitsgrundrecht (Richtervorbehalt im Maßregelvollzug: Einfluss und Verhalten

    Entscheidend ist allein, ob bei objektiver Betrachtung eine Korrektur der von ihm gerügten sonstigen Grundrechtsverstöße durch die Erhebung einer Anhörungsrüge möglich gewesen wäre (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 2011 - 2 BvR 2407/10 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 25.10.2011 - 2 BvR 2407/10  

    Rechtswegerschöpfung (Anhörungsrüge); rechtliches Gehör; Begründungspflicht.

    Eine Anhörungsrüge muss daher auch dann erhoben werden, wenn der Beschwerdeführer zwar mit der Verfassungsbeschwerde keinen Gehörsverstoß rügt, die Erhebung einer Anhörungsrüge aber bei objektiver Betrachtung zur Korrektur der von ihm gerügten sonstigen Grundrechtsverstöße führen könnte (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 06.12.2011 - 1 BvR 1681/11  

    Notwendigkeit der Begründung einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 93 Abs. 1

    Wird mit der Verfassungsbeschwerde - wie hier - eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, so zählt eine Anhörungsrüge an das Fachgericht ebenfalls zu dem Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde im Regelfall abhängig ist (vgl. BVerfGE 122, 190 [198]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 2011 - 1 BvR 1468/11 -, juris, Rn. 2).
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